1250 EUR BUßGELD - Gericht verurteilt TROTZ Einhaltung der 1:1 Regel ! Das Urteil im Check !

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1250 EUR Bußgeld musste ein MINI 2 Steuerer vor einigen Wochen zahlen, weil er gegen Teile der LuftVO §21h verstoßen hatte. Allerdings wurde er auch für die Nutzung der - legalen - 1:1 Regel verurteilt. Warum ich das Urteil falsch finde und welche Auswirkungen es für uns haben kann, erfahrt Ihr im Video.

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Link zum Urteil:

Link zum Video zur LuftVO §21h

Hier einige wichtige Links, die ich nicht im Video erwähnt habe:
Mein Video zur EU Drohnenverordnung:
Mein Video zum Thema Nachtflug:
Mein Video zu e-ID Anpassen und Anbringen:
Meine Tabelle mit den Kategorien zum kostenlosen Download (Oft kopiert, aber nie erreicht ;-))
Link zur Registrierung beim LBA:
Link zum EU Kenntnisnachweis beim LBA:

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#drohne #bußgeld #drohnenrecht
Рекомендации по теме
Комментарии
Автор

Wer sich wirklich zu 100% an alle Regeln halten möchte der sollte sich besser keine Drohne kaufen.

Michael_Schmitt
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Was die deutsche Polizei alles weiß.
Bei uns in Italien, fragt ein Polizist höchstens, wie gut die Drohne fliegt.
Ein Carabiniere hat mich in einem Schigebiet, wo ich meine Tochter beim Schifahren gefilmt habe, angehalten, nicht mehr zu fliegen, weil sich Schifahrer aufgeregt haben. ( vielleicht waren es Deutsche Touristen :-))
Ich habe die Drohne sofort eingepackt und mich entschuldigt.

SuperChrisLs
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Top Beitrag mit sehr intensiver Recherche von einem absoluten Drohnen-Experten, herzlichen Dank Micha 👍

butchhunter
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Herzlichen Dank für die Aufklärung. Ich habe schon vor 1 Jahr meine Mavic 2 Air verkauft und mir die leichte DJI Mini 3 pro gekauft, da ich der Meinung war, dass ich damit nicht diesem Wirr und Irrsinnsgesetzen der Behörden ausgesetzt bin. Habe allerdings die Kennzeichnungsplakette an der Mini 3 pro angeklebt. Langsam habe ich von diesem rechtlichen Irrsinn so die Schnauze voll, dass ich auch diese Drohne abschaffen werde.

hans-jurgenkraft
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Das eigentlich Schwierige finde ich, dass sich deutsche Gerichte anscheinend mit dem Thema über das sie urteilen sollen nicht mehr richtig auseinander setzen. Ähnliche Beispiele findet man häufiger bei Arbeits- und Sozialgerichten.

ralfkohler
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Innerhalb geschlossener Ortschaft, während einer Demonstration wobei Polizei schon anwesend
Macht man aber auch nicht, oder?

tangomike
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Mit einem Sportflugzeug bis 5, 7 Tonnen darf ich über Menschenansammlungen fliegen. Es muss nur eine Mindesthöhe eingehalten werden.
Mit einem Hubschrauber, der deutlich schwerer sein kann, ist diese Mindesthöhe sogar niedriger.
Verhältnismäßigkeit stimmt hier nicht.

volky
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Ich gehe fest davon aus, dass da nicht näher drauf eingegangen wurde, da die gesamte Situation schon sau dämlich war. Wohngebiet, über Bfs, Bws und Ba, Menschenansammlung ist Grund genug.
Wir haben in der Drohnen Community ein ganz großes Problem. Die meisten interessiert die EU-V nicht

JonasRech
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Eindeutiger Piloten Fehler, hätte er einen Sicherheitsabstand von mindestens 1000 m zur Drohne gehabt hätte man den Drohnen Piloten nicht erkennen können.... und es wäre zu keinem Gerichtsverfahren mit einer denkwürdigen Verurteilung gekommen usw.

markusschedler
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Super erklärt, hilft in jedem Fall, sich durch das merkwürdige Urteil nicht zu sehr verunsichern zu lassen.
Die Örtlichkeit zu dem Urteil, ist natürlich auch ohne Menschenmenge schon schwer (Einhaltung 1:1 und Überflugkombi) rechtssicher zu befliegen.

rozis
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Ich denke, das war von vorneherein klar! Mich regt DIESER Fall nicht auf!

fenix.
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Wenn ich Dich so höre ( sehr sachlich und einleuchtend erklärt) verliere ich immer mehr die Lust zur Erstanschaffung

im-fotografie
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Stimmt so nicht ganz. Ein Beschuldigter darf straflos lügen, dass sich die Balken biegen (solange man damit niemanden anders belastet). Dafür gibt es keine Strafverschärfung. Andersrum gibt es bei Kooperation und Einsicht manchmal etwas "Rabatt".

a.e...
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Anmerkung: Als Beschuldigter darf er sogar lügen. Niemand muss sich selbst belasten. Urteile werden nach der Sachlage gefällt, dabei spielt eine Kooperation des Beschuldigten mit den Ermittlungsbehörden KEINE Rolle. Ein Polizist kann niemals das Versprechen einhalten "Wenn du jetzt die Wahrheit sagst, wirst Du nicht so hart bestraft". So eine Aussage der Polizei ist Null-komma-nix Wert. Das Urteil hätte nicht milder ausfallen dürfen, wenn der Drohnenpilot kooperiert hätte, denn dann hätten wir keinen Rechtsstaat mehr. Wenn es allerdings Fehler im Urteil gibt, ist natürlich eine Berufung möglich. Und auch da dürfte der Drohnenpilot noch sagen "Ich war es nicht, mir hat das Zeug jemand in die Hand gedrückt". Ansonsten Danke für die Recherche.

ulrichcordes
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Also der Abstand war doch schon nicht gewahrt als er über die Bundesstraße flog...

mcsw
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Ich habe mittlerweile gar keine Drohne mehr. Das ist so kompliziert geworden und die Einschränkungen sind in meinen Augen echt massiv. Es macht gar keinen Spaß mehr.

DennisSiebertPhotography
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Klingt für mich so, als hätte der Betroffene einfach in einen brauchbaren Anwalt investieren müssen. Aber das Überfliegen der Menschenmenge und der Bundesstraße ist aber trotzdem schwerwiegend genug - also sind das eher Details. Und das Urteil eines AG taugt auch nicht als Vorlage zu anderen AGS, solange das nicht von einem OLG geprüft wurde. Urteile einzelner AGs sollte man nicht so heiß essen - auch wenn das hier schon eine sehr interessante Interpretation ist.

WookieMR
Автор

Das Gericht meckert Punkte an, bei denen es nicht zu meckern hat. Vergisst aber den Punkt, dass man nicht in der Nähe von Einsätzen der Rettungskräfte fliegen darf.... Wahnsinn. Danke dir für das aufklärende Wissen.

nicod
Автор

Danke für deine Info's und für deine ausführliche Erläuterungen und auch Hinweise in der Beschreibung. Gruss aus der Pfalz

Thomas_Mueller
Автор

Danke für diese Analyse, sehr interessant und wertvoll für jeden Drohnenpiloten.

johnbeck