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Betriebsratssitzung steht bevor - Gilt die 11-stündige Ruhezeit? | Betriebsrat Video

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2015 hat das LAG Hamm über einen Fall entschieden, bei dem es darum ging, ob die 11-stündige Ruhezeit auch bei einer bevorstehenden Betriebsratssitzung gelte.
Erst kürzlich hat das Landesarbeitsgericht in Hamm einen Fall entschieden, der wirklich ganz, ganz häufig im Arbeitsrecht diskutiert wird. Stellen sie sich mal vor, da ist ein Mitglied des Betriebsrates, das arbeitet im Betrieb, hat eine 35-Stunden Woche. Er ist zur Nachtschicht eingeteilt. Die Nachtschicht beginnt um 22 Uhr und endet um 6 Uhr. Um 02:30 Uhr beendet das Betriebsratsmitglied seine Arbeit und fährt nach Hause. Am nächsten Tag, so macht er geltend, hat er in der Zeit von 11:45 Uhr bis 13 Uhr Betriebsratsaufgaben erledigt. Ab 13 Uhr, das ist unstreitig, bis 15:30 Uhr fand eine Betriebsratssitzung statt, an der das Betriebsratsmitglied ebenfalls teilgenommen hat. Die Arbeitgeberin, die verweigert dem Betriebsrat aber die Gutschrift seiner Arbeitszeit auf seinem Arbeitszeitkonto und wendet ein, er sei nicht berechtigt gewesen die Arbeit und 02:30 Uhr zu beenden, schließlich seien Betriebsratstätigkeiten keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Ja stimmt das denn eigentlich?
Ist die Zeit, die Sie für Ihr Betriebsratsamt verwenden, Arbeitszeit und sind die elfstündigen Ruhezeiten einzuhalten?
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