Schuldrecht BT Folge 8: Auftrag, Zahlung, Verwahrung, GoA

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00:00 Herzlich willkommen!
1:21 Wiederholung von Folge 7 (Dienst- und Werkvertrag)
23:34 Auslobung
37:38 #Auftrag
51:31 Zahlungsdienstevertrag
1:10:02 Verwahrung
1:18:38 Beherbergungsvertrag
1:22:14 Geschäftsführung ohne Auftrag (#GoA)
1:45:19 Literatur zu gesetzlichen Schuldverhältnissen

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Комментарии
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Noch nie erlebt dass man einem Professor so gut zuhören kann wie ihnen das ist ehrlich wow danke für das Video

Tahnajaeger
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Sehnlichst habe ich auf ein neues Video gewartet. 😍 Endlich. Ein Lerntag ohne Videos von Ihnen sind für mich kaum mehr vorstellbar. Die „bekannte Stimme“ im Hintergrund gibt enorm Sicherheit; wie ein 18 Pkt Lernpartner, den man nie hatte. ☺️ Vielen Dank für Ihre Mühe. Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen weiterhin Erfolg für all Ihre Projekte. Als juristischer Lehrer sind Die einzigartig. 50 Tage noch zum Examen. Der Countdown läuft.

cindylawless
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Sehr geehrter Herr Fries,

vielen Dank für Ihre wirklich tolle Online-Vorlesung; ich nutze sie vor allem als Auffrischung. Mir ist aber eine Sache in Ihrem Beispiel mit dem brennenden Haus nicht ganz klar geworden (Stelle: 1:24:45):

§678 spricht nur von der „Übernahme“ der Geschäftsführung, also betrifft nur die Frage, „ob“ die Übernahme der Löschtätigkeit durch den Nachbarn dem Interesse und Willen des Nachbarn entspricht. Wenn der Nachbar in „Ausführung“ der Löscharbeiten, also bei dem „wie“ grobe Fehler macht, dann betrifft dies doch eigentlich nicht die „Übernahme“, sondern die „Ausführung“ des Geschäfts und ist daher nicht nach §678, (sondern nur nach §§280 I, 677) ersatzfähig, oder? So habe ich es jedenfalls damals gelernt..


Schöne Grüße aus Münster!

manfredarnabman
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Hallo Herr Fries, Ihre Vorlesungsreihe ist besser als jeder Vorlesung die ich in der Universität besucht habe! Wirklich tausend Dank für Ihre Mühe und ihre Leidenschaft beim Erklären. Es macht wirklich sehr Spaß Ihnen zuzuhören! Eine Frage hätte ich: Wieso wird der 687 II ganz am Ende geprüft? Das habe ich nicht ganz verstanden...

elke
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Guten Tag Herr Fries,

Ihre Videos sind sehr hilfreich, Vielen Dank!
Laden sie die Videos zum Bereicherungsrecht auch noch hoch?

Liebe Grüße

juliaw.
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Ich habe leider einen kleinen Denkfehler, den ich mit Kommentar oder Internet nicht lösen kann.

Der Auftrag ist doch quasi das unentgeltliche Gegenstück zu Dienst- und Werkvertrag. Was genau ist aber dann ein Geschäftsbesorgungsvertrag? Jeder Dienst- und Werkvertrag beinhaltet doch die Ausführung einer Tätigkeit im Interesse eines anderen?! Der Auftraggeber würde doch kein "Werk" oder "Dienst" in Auftrag geben, wenn er daran kein Interesse hat.

Anders gefragt, was wäre ein Beispiel für einen Dienst- oder Werkvertrag, der nicht zugleich ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist?

MrDonBlizzard
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Kurze Frage zur GOA. Wieso fordern einige Professoren im Rahmen der Geschäftsbesorgung ein Handeln mit "wirtschaftlichen Folgen" für das Vorliegen eines Geschäfts ?

IrgendEinSpinner
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Hallo Herr Fries,

kann man Paypal rechtlich über § 657c BGB einordnen und ist es nicht so, dass Paypal sozusagen das Geld "parkt" und man daher nicht von einer Erfüllung gem. § 362 I BGB sprechen kann?

Viele Grüße!

marylaw
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Hinsichtlich "nichtige Verträge" sagt der BGH, dass zwar GoA Anwendung anfindet, jedoch fehlt es hierbei an der Erforderlichkeit der Aufwendungen. Weil z.B. die Schwarzarbeit nicht für erforderlich gehalten werden darf.

marylaw