DJI Neo: Vor dem Kauf der Drohne unbedingt rechtlich beachten!

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Heute ist die DJI Neo Drohne erschienen, eine Selfie-Drohne. Technisch cool, preislich okay, aber rechtlich mit ein paar Fragezeichen versehen. Hier meine ersten Einschätzungen zur Rechtslage bzw. welche Fragen auf Käufer der Drohen zukommen.

#djineo #drohne #drohenverordnung #recht #drohnenrecht
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Комментарии
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Bei den Quickshots kann man (ohne Controller) auch nicht auf den Flug der Drohne eingreifen. Wie ist da die Regelung?

hansjoerg
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Die Wahrscheinlichkeit, von einer Drohne getroffen zu werden, ist deutlich geringer als viele alltägliche Risiken. Sie liegt in einer ähnlichen Größenordnung wie die Chance auf einen Lottogewinn, wenn nicht sogar noch niedriger. Trotz der geringen Wahrscheinlichkeit ist es wichtig, dass Drohnenpiloten verantwortungsvoll handeln und sich an geltende Vorschriften halten, um das ohnehin schon minimale Risiko weiter zu reduzieren. Wobei man auf die Idee kommen könnte das Drohnenfliegen wurde kaputt reguliert....Der Grund dass ich keine Drohne mehr kaufe ist, dass ich keine Lust habe irgendwelchen " Spezialisten" erklären zu müssen warum ich hier fliegen darf.... Oder Denunzianten direkt die Polizei anrufen...Ziel erreicht! Am Ende heisst es dann wenn alles geklärt ist: Ja aber sie ist viel zu laut....😂

beatniederhauser
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Perfektes Timing für das Video. Ich hatte grade ein Video über die Drohne gesehen, da diese für meine Radreisen recht interessant wäre, und mir ist genau dieser Gedanke mit "ich kann nicht in den Flug der Drohne eingreifen - dass ist doch rechtlich ein Problem?" gekommen.
Schade das es mittlerweile schon so weit ist, dass man sich bei so einem Spielzeug so große Gedanken machen muss, weil unsere Behörden maßlos mit Regelungen und Verboten übertreiben.
Ich sehe es ja mit den Drohnen dauernd, wer Mist bauen will pfeift auf die Gesetze, macht natürlich die besseren Shots und alle anderen haben das Nachsehen...

allseasons
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Ich habe mir diese Drohne gestern bestellt, wußte zwar eigentlich schon vorher was zu beachten ist, aber nicht genau bei dieser kleinen Drohne. Deshalb vielen Dank für die Info! Gruß aus Heikendorf.

arminius
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Auf das Thema eingreifen können. Ich kann doch die dji neo mit handy steuern. Zählt das nicht??

arturschnitzler
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DJI musste sicher auch dafür sorgen, dass das Produkt eine C0 Zertifizierung erhält, daher gibt es viele Hinweise im Handbuch. Auch ohne Controller ist auch ein Eingriff möglich, Zitat aus dem Handbuch: "Vor der Verwendung der Handflächensteuerung musst du dich vergewissern, dass die DJI Neo zuvor über Wi-Fi mit DJI Fly auf deinem Smartphone verbunden wurde. Wenn du die Handflächensteuerung ohne die App verwendest und die DJI Neo während des Flugs eine Störung hat, kannst du sie über Wi-Fi mit DJI Fly verbinden und sie manuell steuern, um einen Unfall zu vermeiden, ".

abluesbrother
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Ich finde es Super, dass auch mal die rechtliche Seite zur Sprache kommt.
Bei den meisten Beiträgen/Tests wird nicht darauf hingewiesen, sondern der Eindruck vermittelt, dass diese Drohne, ohne rechtliche Einschrenkungen geflogen werden kann .

troll
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Bei meiner NEO ist nirgendwo die Kategorie zu ersehen (C0)....

rudolfswaldgefluster
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Ich habe mir die Neo geleistet . Alleine schon weil ich selbst bestimmen möchte, wie was wo ich vor der Kamera habe und mir diese Funktion dazu in der App nicht zusagt, habe ich mir noch die Fernsteuerung geleistet . Wie immer, einer baut Mist und Alle können drunter leiden . Anmeldung beim Luftfahrtamt habe ich auch gemacht, Versicherung warte ich noch auf die Bestätigung der Versicherung und sonst ist der Rest erledigt . Wo man fliegen darf, ist eigentlich schon sehr beschränkt und dann kommen noch die Wichtigtuer, die einem den Spaß nicht gönnen . Also wo fliegt man dann ??!! Am Besten ausserorts im freien Feld . Bin bis jetzt paar mal in der Wohnung geschwirrt und warte drauf, endlich mal draussen zu Probieren 😁😁

RaptorRC
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Ich verstehe durchaus den Ansatz - haben sie aber auch berücksichtigt, dass die Neo auch per Sprachbefehl gesteuert werden kann? Somit gibt es die Möglichkeit des Eingreifens / Abruchs.

MrGlobe
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Ach ja könntest du mir nochmal die App die du erwähnt hast sagen.
Danke

arturschnitzler
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das ist ja interessant (wußte ich nicht) Wollte mir nämlich die Neo (ohne Controller) speziell zum tracken zulegen (weil ich schon eine Mini 3 Pro habe, die aber nicht zum tracken nutze) Sichtweite (VLOS): Beträgt bei meiner Mini 3 Pro ca. 150 Meter (berechnet). Das dürften bei der Neo keine 100 Meter sein.

hansjoerg
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Stimmt alles, fliege nur auf dem Modellflugplatz.

Daroda-ok
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Immer wieder interessant zu sehen, was in Deutschland oder Europa so alles nicht erlaubt ist und auch irgendwie erschreckend, wie viele deutsche Gesetze ich jeden Tag breche, wenn ich noch in Deutschland leben wuerde.

Viel Spass weiterhin beim Fliegen!

GermanHobbyist
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Danke für die Einschätzung. Genau das hatte ich in meinem aktuellen Video von heute zur Neo auch angesprochen (Ohne Dein Video zuvor zu kennen, ich schwöre 🙂) Mich wundert, dass bei der Hover Air niemand davon gesprochen hat, vermutlich weil die nicht so hohe Verkaufszahlen hat. Wichtig ist es allemal. Einen Radfahrer irritiert, abgelenkt, stürzt, sitzt danach im Rollstuhl. Handy war nicht dabei. Das wird dann teuer. Bei grober Fahrlässigkeit zahlt dann die Versicherung vielleicht, holt sich das Geld aber sicher zurück.

MichasWelt
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Im Flug ohne Fernbedienung ist die Entfernung auf 20/30m bei der Neo limitiert. Steuerung ist über Handy möglich. Mit verschiedenen Fernbedienungen sind dann auch verschiedene weitere Entfernungen möglich.

jrnerdmann
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8:17 genauso wird es in Zukunft auch sein. Jeder gewöhnt sich an die neue Technik und die Rechtsprechung wird dann nachziehen. Alles andere macht ja kaum Sinn. Vielleicht wird hierfür nochmal eine neue Klasse (C00?) geschaffen.

Meine Hoffnung war ursprünglich, dass die Neo offiziell ein Spielzeug ist.
Aber aus Erfahrung jetzt: ich würde das genauso machen! Obwohl ich mich als „verantwortungsvollen“ Fotografen sehe.
Faktisch (bildrechtlich) gibt es doch keinen großen Unterschied zur Insta360 mit langem Selfiestick und der Neo….

quantenklon
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1:45 "Das Recht ist nicht für Selfie-Drohnen gemacht." Aber ja doch, auch für die ist es gemacht. 2:35 "Wir brauchen eine Registrierung des Piloten." Nö, der Betreiber muss sich registrieren. 3:10 "Krankenhaus ..., ist eine Art Flughafen ..." geht's ein bisschen weniger unbestimmt, Herr Jurist? Flugplätze sind entweder Flughäfen, (Hubschrauber-)Landeplätze oder Segelfluggelände. Die meisten Krankenhäuser verfügen nicht über einen genehmigten Hubschrauberlandeplatz gem. § 6 LuftVG, sondern über eine Public Interest Site (PIS). Das Abstandsgebot von Krankenhäusern kommt in den überwiegenden Fällen daher, dass sie Krankenhäuser sind (100 m Abstand, § 21h Abs. 3 Nr. 10 LuftVO.)

AcH-cs
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Ich hab das Gefühl zumindest Inspiration für das Video geliefert zu haben 😅👍🏻 liebe Grüße 😊

MrMeroh
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Wer hat denn das T-Shirt hergestellt? Sieht ja nach über 20 Jahren noch ganz passabel aus.

felixl.
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