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Urteil zum Verbot: Mit Kreuz, aber ohne Kopftuch

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass das Tragen von Kopftüchern auf der Richterbank im Freistaat auch künftig untersagt bleibt, dass also ein diesbezügliches Verbot für muslimische Rechtsreferendarinnen zulässig ist. © REUTERS, DPA