Realer Irrsinn: Haus aus 1835 ohne Baugenehmigung im Sauerland | extra 3 | NDR

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Ein 200 Jahre altes Köhlerhaus steht vor dem Aus. Während der Denkmalschutz versucht, das Gebäude zu bewahren, drängt der Landkreis auf Abriss. Zwischen Gesetzesparagrafen und Kulturerbe entscheidet sich das Schicksal dieses historischen Wohnhauses.

Autor/in: Daniel Sprenger

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Комментарии
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Kann man die Verantwortlichen bitte mal persönlich zur Stellungnahme bringen. Ich rede davon das hier ein Hindernis besteht solche Leute von meinem Steuergeld zu beschäftigen.

catch_me_if_you_can
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Ich unterstelle den Behörden hier pure Bösartigkeit.

maxmustermann
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Wie viele alte Gebäude wie Kirchen, Burgen, etc. müssten dann abgerissen werden, weil es dafür keine Baugenehmigung gibt...

Mixalis
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Unser Haus von 1864 hatte das selbe Problem. Die damalige Aussage von 1969 war, das Haus passt nicht in die Landschaft und das mitten im Ruhrgebiet. Wir hatten darauf mehrere Prozesse vor Gericht. Das Haus steht heute noch!

rubbi
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Ich werfe mal ne vage Vermutung in den Raum:
Wenn ein Landkreis ausreichend Kapazitäten für sowas aufbringen kann, dann klingt das arg nach Interessen Dritter, die sich ebenfalls für das Grundstück interessieren.

malkurznachgefragt
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Der erste Beitrag vom realen Irrsinn bei dem der Denkmalschutz mal etwas Sinnvolles bewirkt.

dervtu
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Ja, da hat einer mal wieder rein nach Aktenlage entschieden und weder Menschenverstand noch Augen genutzt...

johannesb.
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Zu genial, der Schachzug mit dem Denkmalschutz. Die Gesichter im Landratsamt hätte ich gern gesehen

no-damn-alias
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Wenn man Ende des Videos bei 3:23 die Baustelle im Hintergrund sieht, wird einem sehr schnell klar warum das alte Haus weichen soll.

lucetube
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Bitte weiter verfolgen! Bin auf das Gerichtsurteil gespannt

steffenschmidt
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Angesichts auch der Frist kann man nur von Bösartigkeit der Behörde ausgehen...

clemens
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Wenn man nix zu tun hat, macht man eben nen altes Haus im Wald platt.

Joninator
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Vielleicht sollte man mal kontrollieren, ob das ein oder andere Verwaltungsgebäude, oder öffentliche Einrichtung die schon älter sind überhaupt eine Baugenehmigung haben. Denke da mal so an Burgen und Schlösser...

mr-spuck
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Das ist uns auch schon passiert. Wir bekamen so einen Bescheid für unsere kleine Waldhütte. Wir konnten aber nachweisen dass es dem Kreis seit den 60er Jahren bekannt war. Jetzt haben wir Bestandschutz. Das hat ein Fachanwalt für niedersächsisches Verwaltungsrecht für uns geregelt.

friederschulte
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Ich schreibe lieber nichts was ich denke, sonst bekomme ich noch einen Hausbesuch . Top Beitrag.

MrPepe
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Was ich mich immer schon gefragt habe: Hat der Kölner Dom eigentlich eine Baugenehmigung?

kokolorenz
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Unser Haus von 1841 hatte dasselbe Problem... zu unserem Glück ist unser Haus auf einer preußischen Landesaufnahme drauf, das zählt laut Amt 😂 vielleicht das mal prüfen? ist schon echt verrückt.... drücke euch die Daumen! 💚

Svenja-tddv
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Jemand, 1835: bevor wir das Haus bauen, brauchen wir noch eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2024

Frischi
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Ich finde, das Ganze müsste auf den Kopf gestellt werden:
1. Der Behörde wird mit sofortiger Wirkung das Recht zur Überwachung und Steuerung der Bautätigkeiten entzogen. Anscheinend ist man nicht in der Lage, ein seit 1850 stehendes Gebäude angemessen in den Gebäudebestand einzupflegen.
2. Als Baugenehmigungen Pflicht wurden, wäre es die Aufgabe der Behörde gewesen, die Besitzer darüber zu informieren und für eine Regelung zu sorgen. Solche eklatanten Versäumnisse müssen strafbewehrt sein.
3. 150 Jahre später ein Gebäude zu "entdecken" zeugt von Vernachlässigung der eigenen Pflichten und ist Zeugnis von völliger Unfähigkeit, was den Weiterbestand der Behörde ausschließt oder zumindest eine zeitweilige Schließung und eingehende Prüfung der Verwaltungsvorgänge erfordert, bis die behördliche Tätigkeit unter strenger Aufsicht wieder aufgenommen werden kann.
4. Für die Versäumnisse der Behörde sind diejenigen Beamten juristisch zu belangen, soweit sie noch im Dienst oder anderweitig belangt werden können. Eine Verjährung der Versäumnisse findet nicht statt.
5. Den Hausbesitzern sind sämtliche Kosten und sämtlicher Aufwand durch die behördlichen Versäumnisse zu erstatten.

SO wird ein Schuh draus.

peterpetersen
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Auf den Zustand des Hauses kommt es doch gar nicht an! Das Haus unter Denkmalschutz zu stellen ist clever!

gerd
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