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Skandalurteil gegen Deutsche Speditionen

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Skandalurteil gegen Deutsche Spediteure.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippt einen wesentlichen Bestandteil des umstrittenen EU-Gesetzespakets für den Straßengüterverkehr (Mobilitätspaket I). Die Richter erklärten am Freitag die Verpflichtung für nichtig, wonach Lkw mindestens alle acht Wochen an eine Betriebsstätte ihres Transportunternehmens in dem Land zurückkehren müssen, wo dieses niedergelassen ist. Die EU-Gesetzgeber hätten nicht dargelegt, dass sie bei ihrer Entscheidung über ausreichende Informationen verfügten, um zu beurteilen, ob diese Vorschrift verhältnismäßig ist, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Sie folgten damit dem Plädoyer von EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella vom November 2023.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippt einen wesentlichen Bestandteil des umstrittenen EU-Gesetzespakets für den Straßengüterverkehr (Mobilitätspaket I). Die Richter erklärten am Freitag die Verpflichtung für nichtig, wonach Lkw mindestens alle acht Wochen an eine Betriebsstätte ihres Transportunternehmens in dem Land zurückkehren müssen, wo dieses niedergelassen ist. Die EU-Gesetzgeber hätten nicht dargelegt, dass sie bei ihrer Entscheidung über ausreichende Informationen verfügten, um zu beurteilen, ob diese Vorschrift verhältnismäßig ist, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Sie folgten damit dem Plädoyer von EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella vom November 2023.
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