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ZAK Talks: KI-Kontrolle und KI-Haftung (Prof. Dr. Christiane Wendehorst)
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Bei den ZAK Talks sprach Prof. Dr. Christiane Wendehorst über "KI-Kontrolle und KI-Haftung – neuere Entwicklungen aus juristischer Sicht".
Der Vortrag fand statt im Rahmen der KIT Science Week: „Der Mensch im Zentrum Lernender Systeme‟ am 9. Oktober 2021.
Zum Thema:
Am 31. April 2021 hat die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag für ein Gesetz über Künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act) einen möglichen gesetzlichen Rahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von KI-Systemen skizziert. Der Vorschlag folgt einem risikobasierten Ansatz und sieht etwa ein Verbot bestimmter KI-Praktiken und eine Reihe zwingender Anforderungen an sogenannte Hoch-Risiko-Systeme vor, die in einem Anhang näher definiert werden. Als reines Produktsicherheitsrecht enthält der Vorschlag keine Regelungen zur Haftung für Schäden, die durch KI-Systeme verursacht werden. Diesbezüglich hat das Europäische Parlament am 20. Oktober 2020 einen eigenen Verordnungsvorschlag unterbreitet. Dieser Ansatz, sowie eine Berücksichtigung von KI im Rahmen einer Revision der Produkthaftungsrichtlinie von 1985, werden derzeit lebhaft diskutiert. Der Vortrag wird die Entwicklungen der letzten Jahre in diesem erläutern und Wege aufzeigen, wie ein System der KI-Haftung harmonisch an das sich abzeichnende System der KI-Kontrolle angepasst werden könnte.
0:00 Intro
0:16 Begrüßung (Prof. Dr. Senja Post)
2:30 Vortrag 'KI-Kontrolle und KI-Haftung – neuere Entwicklungen aus juristischer Sicht'
Der Vortrag fand statt im Rahmen der KIT Science Week: „Der Mensch im Zentrum Lernender Systeme‟ am 9. Oktober 2021.
Zum Thema:
Am 31. April 2021 hat die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag für ein Gesetz über Künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act) einen möglichen gesetzlichen Rahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von KI-Systemen skizziert. Der Vorschlag folgt einem risikobasierten Ansatz und sieht etwa ein Verbot bestimmter KI-Praktiken und eine Reihe zwingender Anforderungen an sogenannte Hoch-Risiko-Systeme vor, die in einem Anhang näher definiert werden. Als reines Produktsicherheitsrecht enthält der Vorschlag keine Regelungen zur Haftung für Schäden, die durch KI-Systeme verursacht werden. Diesbezüglich hat das Europäische Parlament am 20. Oktober 2020 einen eigenen Verordnungsvorschlag unterbreitet. Dieser Ansatz, sowie eine Berücksichtigung von KI im Rahmen einer Revision der Produkthaftungsrichtlinie von 1985, werden derzeit lebhaft diskutiert. Der Vortrag wird die Entwicklungen der letzten Jahre in diesem erläutern und Wege aufzeigen, wie ein System der KI-Haftung harmonisch an das sich abzeichnende System der KI-Kontrolle angepasst werden könnte.
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0:16 Begrüßung (Prof. Dr. Senja Post)
2:30 Vortrag 'KI-Kontrolle und KI-Haftung – neuere Entwicklungen aus juristischer Sicht'