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Schuldenfalle Jobcenter - warum Jugendliche mit 18 schon pleite sind | Doku | exactly
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Justin aus Leipzig bekam zu seinem 18. Geburtstag eine Zahlungsaufforderung vom Amt. Ohne es zu wissen, hatte er schon als Minderjähriger Schulden beim Jobcenter angehäuft. Der Grund: seine Mutter, hat Hartz IV bekommen und wurde vom Amt „überzahlt“ - hatte zu viel Geld erhalten und sollte es zurück überweisen. Weil sie das nicht konnte, musste Justin ran - und einen Teil der Schuld beim Amt abzahlen. Viel Geld auf dem Konto hatte er nicht. Der junge Mann ist jetzt 23, erwachsen, und immer noch wütend: „Man fühlt sich so sich irgendwie als eine Art Verbrecher – was habe ich falsch gemacht?“ Falsch gemacht hatte er nichts. Aber die Minderjährigenhaftung griff trotzdem. So heißt die Regelung, die knapp 600.000 jungen Leuten in Deutschland einen echt miesen Start ins Erwachsenenleben beschert.
Auch Franziska steht beim Amt noch mit etwa 2.000 Euro in der Kreide. Die heute 29-Jährige macht eine Ausbildung , will später in der Pflege arbeiten und hat ein Kind. Bei ihr war es der Stiefvater, der vom Jobcenter überzahlt wurde. War es sein Fehler? Oder der vom Amt? Egal - die junge Frau muss dafür die Haftung übernehmen. Franziska ist mit der Post von den Behörden und der Bürokratie überfordert, und öffnet die Briefe einfach nicht mehr. Eine typische Verdrängungsmethode, die die Schulden aber nur vermehrt.
Überzahlungen und damit auch spätere Rückforderungen kann es auch mit anderen Zahlungen geben: wenn zu viel Kindergeld, Bafög, Heizkosten-Zuschuss oder Wohngeld in den Familien angekommen ist.
Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Ampel-Koalition Anfang 2023 versucht, das Gesetz der Minderjährigenhaftung zu entschärfen. Sie hat ein Schonvermögen von 15.000 Euro festgesetzt. Nur wer so viel hat, muss zahlen. Alle anderen sind befreit. Das hört sich zunächst gut an. Doch für die knapp 600.000 Altfälle, wie Justin und Franziska, gelten die Erleichterungen nicht. Sie müssen weiterzahlen.
Gerade volljährig geworden und schon Schulden - unverschuldet. Junge Erwachsene, die ihre Jugend in bescheidenen Verhältnissen verbracht haben, weil die Eltern auf Hartz IV angewiesen waren, aber durch Fehler zu viel Geld vom Amt bekommen haben, müssen bezahlen. Wie kann das sein und ändert sich daran etwas?
Ein Film von Thomas Kasper.
00:00 Intro
01:06 Justin hat Schulden beim Jobcenter - wie soll er das bezahlen?
02:34 Wie viele Menschen sind von der Minderjährigenhaftung betroffen?
02:23 Wie kommen die Schulden zustande? Eva Moritz vom Jugendhaus Leipzig e.V., Jugendberatungsstelle jUkON in Leipzig erklärt
04:29 Überzahlungen können auch von Kindergeld, BAföG, Heizkosten- oder Wohngeld-Zuschüssen kommen
04:54 Eine Kiste voller Behördenpost – Franzi verdrängt die Last der Schulden
07:46 Ist die Minderjährigenhaftung bei Sozialleistungen sinnlos? Eine Einschätzung von Ines Moers, Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V., Hamburg
09:42 Wer versteht die Behördenpost? Ein Versuch in Berlin
11:26 Annika Klose, MdB SPD, verteidigt das Ausklammern der Altfälle
12:49 Justin macht seine zweite Ausbildung und hat seine Finanzen im Blick
14:42 Franzi hat wenig Geld und Angst um ihre Zukunft
19:04 Justin hat alle Schulden abgestottert
20:10 Fazit
Hinweis der Redaktion:
Bei diesem Video handelt es sich um ein Reupload. Leider ist uns in der ersten Version des Films ein technischer Fehler unterlaufen. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Außerdem kam es leider zu einem Fehler im Bild, auf den wir hinweisen möchten. Beim Redebeitrag von Eva Moritz ab 02:23 wird als Einrichtung „Schuldnerberatung Jukon e.V.“ eingeblendet. Dabei handelt es sich um einen Fehler. Richtig heißt es: Jugendhaus Leipzig e.V., Jugendberatungsstelle jUkON.
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Auch Franziska steht beim Amt noch mit etwa 2.000 Euro in der Kreide. Die heute 29-Jährige macht eine Ausbildung , will später in der Pflege arbeiten und hat ein Kind. Bei ihr war es der Stiefvater, der vom Jobcenter überzahlt wurde. War es sein Fehler? Oder der vom Amt? Egal - die junge Frau muss dafür die Haftung übernehmen. Franziska ist mit der Post von den Behörden und der Bürokratie überfordert, und öffnet die Briefe einfach nicht mehr. Eine typische Verdrängungsmethode, die die Schulden aber nur vermehrt.
Überzahlungen und damit auch spätere Rückforderungen kann es auch mit anderen Zahlungen geben: wenn zu viel Kindergeld, Bafög, Heizkosten-Zuschuss oder Wohngeld in den Familien angekommen ist.
Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Ampel-Koalition Anfang 2023 versucht, das Gesetz der Minderjährigenhaftung zu entschärfen. Sie hat ein Schonvermögen von 15.000 Euro festgesetzt. Nur wer so viel hat, muss zahlen. Alle anderen sind befreit. Das hört sich zunächst gut an. Doch für die knapp 600.000 Altfälle, wie Justin und Franziska, gelten die Erleichterungen nicht. Sie müssen weiterzahlen.
Gerade volljährig geworden und schon Schulden - unverschuldet. Junge Erwachsene, die ihre Jugend in bescheidenen Verhältnissen verbracht haben, weil die Eltern auf Hartz IV angewiesen waren, aber durch Fehler zu viel Geld vom Amt bekommen haben, müssen bezahlen. Wie kann das sein und ändert sich daran etwas?
Ein Film von Thomas Kasper.
00:00 Intro
01:06 Justin hat Schulden beim Jobcenter - wie soll er das bezahlen?
02:34 Wie viele Menschen sind von der Minderjährigenhaftung betroffen?
02:23 Wie kommen die Schulden zustande? Eva Moritz vom Jugendhaus Leipzig e.V., Jugendberatungsstelle jUkON in Leipzig erklärt
04:29 Überzahlungen können auch von Kindergeld, BAföG, Heizkosten- oder Wohngeld-Zuschüssen kommen
04:54 Eine Kiste voller Behördenpost – Franzi verdrängt die Last der Schulden
07:46 Ist die Minderjährigenhaftung bei Sozialleistungen sinnlos? Eine Einschätzung von Ines Moers, Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V., Hamburg
09:42 Wer versteht die Behördenpost? Ein Versuch in Berlin
11:26 Annika Klose, MdB SPD, verteidigt das Ausklammern der Altfälle
12:49 Justin macht seine zweite Ausbildung und hat seine Finanzen im Blick
14:42 Franzi hat wenig Geld und Angst um ihre Zukunft
19:04 Justin hat alle Schulden abgestottert
20:10 Fazit
Hinweis der Redaktion:
Bei diesem Video handelt es sich um ein Reupload. Leider ist uns in der ersten Version des Films ein technischer Fehler unterlaufen. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Außerdem kam es leider zu einem Fehler im Bild, auf den wir hinweisen möchten. Beim Redebeitrag von Eva Moritz ab 02:23 wird als Einrichtung „Schuldnerberatung Jukon e.V.“ eingeblendet. Dabei handelt es sich um einen Fehler. Richtig heißt es: Jugendhaus Leipzig e.V., Jugendberatungsstelle jUkON.
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