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Sozialistenmarsch - Sozialistengesetz
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Sozialistenmarsch
Composed By - Carl Gramm
Conductor - Heinz Arenz
Lyrics By - Max Kegel
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Sozialistengesetz ist die Kurzbezeichnung für das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, das am 19. Oktober 1878 mit der Stimmenmehrheit der konservativen und der meisten nationalliberalen Abgeordneten im Reichstag des Deutschen Kaiserreichs verabschiedet wurde.
Nach der Zustimmung des Bundesrates am 21. Oktober und der Unterzeichnung durch Kaiser Wilhelm I. erhielt das Gesetz am 22. Oktober 1878 mit seiner Verkündung Rechtskraft. Es galt durch insgesamt vier Verlängerungen bis zum 30. September 1890.
Wegen der verschiedenen Einzelbestimmungen in 30 Paragraphen, der jährlichen Neuvorlage und kleinen Modifizierungen spricht man oft auch im Plural von den Sozialistengesetzen oder – vor allem in der internationalen Geschichtsschreibung – von den antisozialistischen Gesetzen.
Das Gesetz verbot sozialistische und sozialdemokratische Organisationen und deren Aktivitäten im Deutschen Reich. Es kam damit einem Parteiverbot gleich.
Sozialistisch orientierte Politiker konnten sich in der Zeit lediglich als Einzelkandidaten persönlich einer Parlamentskandidatur für die Landtage und den Reichstag stellen. In ihren Wahlkämpfen wurden sie von den Behörden massiv behindert. Als gewählte Parlamentarier bildeten sie zwar eine sozialistische Fraktion im Reichstag und einigen Landtagen, außerhalb der Parlamente hatten sie jedoch keine legal gesicherte Möglichkeit, öffentlich aufzutreten.
Schon vor der Gründung des Deutschen Reiches als konstitutionelle Monarchie (1871) waren zwei zunächst noch konkurrierende sozialdemokratische Parteien aufgebaut worden: der reformorientierte Allgemeine Deutsche Arbeiterverein (ADAV), gegründet 1863 auf Initiative von Ferdinand Lassalle, und die im marxistischen Sinne revolutionär eingestellte Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP), gegründet 1869 von Wilhelm Liebknecht, August Bebel und anderen. Kurz nach der Reichsgründung trat der preußenfreundliche ADAV-Präsident Johann Baptist von Schweitzer zurück, nachdem geheime Absprachen mit der konservativ-monarchistisch geprägten preußischen Regierung aufgedeckt worden waren. In der Folge näherten sich die beiden Parteien einander an. Beim gemeinsamen Parteitag 1875 in Gotha vereinigten sie sich zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAPD), die 1890 in Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) umbenannt werden sollte.
Die Begriffe Sozialismus und Sozialdemokratie wurden im damaligen Sprachverständnis in der Regel als Synonyme verstanden und waren stark beeinflusst von den philosophischen, politischen und ökonomischen Theorien von Karl Marx und Friedrich Engels, die zu dieser Zeit im Londoner Exil lebten.
Entsprechend der revolutionären Theorie beanspruchte die Sozialdemokratie bzw. ihre Partei im Deutschen Reich, die SAPD, die parteipolitische Interessenvertretung der Arbeiterbewegung zu sein. Sie strebte eine Verbesserung der sozialen Lage der Arbeiterklasse und letztlich eine Überwindung der gegebenen sozialen und politisch undemokratischen Herrschaftsstrukturen an.
Wegen ihrer Opposition gegen den Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 und ihrer Solidarität mit der revolutionären Pariser Kommune 1871 wurden August Bebel und Wilhelm Liebknecht 1872 beim Leipziger Hochverratsprozess zu zwei Jahren Festungshaft verurteilt.
Reichskanzler Otto von Bismarck, im Grunde ein am monarchischen Prinzip ausgerichteter und demokratischen Ideen gegenüber reserviert bis ablehnend eingestellter Konservativer, betrachtete die SAPD von Anfang an als „Reichsfeind“ und agierte schon vor dem Sozialistengesetz mit repressiven Maßnahmen gegen die Sozialdemokratie und die noch junge Gewerkschaftsbewegung.
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Composed By - Carl Gramm
Conductor - Heinz Arenz
Lyrics By - Max Kegel
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Sozialistengesetz ist die Kurzbezeichnung für das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, das am 19. Oktober 1878 mit der Stimmenmehrheit der konservativen und der meisten nationalliberalen Abgeordneten im Reichstag des Deutschen Kaiserreichs verabschiedet wurde.
Nach der Zustimmung des Bundesrates am 21. Oktober und der Unterzeichnung durch Kaiser Wilhelm I. erhielt das Gesetz am 22. Oktober 1878 mit seiner Verkündung Rechtskraft. Es galt durch insgesamt vier Verlängerungen bis zum 30. September 1890.
Wegen der verschiedenen Einzelbestimmungen in 30 Paragraphen, der jährlichen Neuvorlage und kleinen Modifizierungen spricht man oft auch im Plural von den Sozialistengesetzen oder – vor allem in der internationalen Geschichtsschreibung – von den antisozialistischen Gesetzen.
Das Gesetz verbot sozialistische und sozialdemokratische Organisationen und deren Aktivitäten im Deutschen Reich. Es kam damit einem Parteiverbot gleich.
Sozialistisch orientierte Politiker konnten sich in der Zeit lediglich als Einzelkandidaten persönlich einer Parlamentskandidatur für die Landtage und den Reichstag stellen. In ihren Wahlkämpfen wurden sie von den Behörden massiv behindert. Als gewählte Parlamentarier bildeten sie zwar eine sozialistische Fraktion im Reichstag und einigen Landtagen, außerhalb der Parlamente hatten sie jedoch keine legal gesicherte Möglichkeit, öffentlich aufzutreten.
Schon vor der Gründung des Deutschen Reiches als konstitutionelle Monarchie (1871) waren zwei zunächst noch konkurrierende sozialdemokratische Parteien aufgebaut worden: der reformorientierte Allgemeine Deutsche Arbeiterverein (ADAV), gegründet 1863 auf Initiative von Ferdinand Lassalle, und die im marxistischen Sinne revolutionär eingestellte Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP), gegründet 1869 von Wilhelm Liebknecht, August Bebel und anderen. Kurz nach der Reichsgründung trat der preußenfreundliche ADAV-Präsident Johann Baptist von Schweitzer zurück, nachdem geheime Absprachen mit der konservativ-monarchistisch geprägten preußischen Regierung aufgedeckt worden waren. In der Folge näherten sich die beiden Parteien einander an. Beim gemeinsamen Parteitag 1875 in Gotha vereinigten sie sich zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAPD), die 1890 in Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) umbenannt werden sollte.
Die Begriffe Sozialismus und Sozialdemokratie wurden im damaligen Sprachverständnis in der Regel als Synonyme verstanden und waren stark beeinflusst von den philosophischen, politischen und ökonomischen Theorien von Karl Marx und Friedrich Engels, die zu dieser Zeit im Londoner Exil lebten.
Entsprechend der revolutionären Theorie beanspruchte die Sozialdemokratie bzw. ihre Partei im Deutschen Reich, die SAPD, die parteipolitische Interessenvertretung der Arbeiterbewegung zu sein. Sie strebte eine Verbesserung der sozialen Lage der Arbeiterklasse und letztlich eine Überwindung der gegebenen sozialen und politisch undemokratischen Herrschaftsstrukturen an.
Wegen ihrer Opposition gegen den Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 und ihrer Solidarität mit der revolutionären Pariser Kommune 1871 wurden August Bebel und Wilhelm Liebknecht 1872 beim Leipziger Hochverratsprozess zu zwei Jahren Festungshaft verurteilt.
Reichskanzler Otto von Bismarck, im Grunde ein am monarchischen Prinzip ausgerichteter und demokratischen Ideen gegenüber reserviert bis ablehnend eingestellter Konservativer, betrachtete die SAPD von Anfang an als „Reichsfeind“ und agierte schon vor dem Sozialistengesetz mit repressiven Maßnahmen gegen die Sozialdemokratie und die noch junge Gewerkschaftsbewegung.
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