BGB AT Folge 10: Vertretung und Vertretungsmacht

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Stellvertretung, Vertreter, Bote, Offenkundigkeit, Geschäft für den, den es angeht, Schlüsselgewalt, Vertretungsmacht, Vollmacht, Aktive Stellvertretung, Passive Stellvertretung, höchstpersönliche Willenserklärungen und Handschuhehe
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Комментарии
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Freue mich schon auf weitere Vorlesungsreihen wie Sachenrecht I, II oder ZPO II.
Danke für Ihre Mühen. Weiter so. Daumen hoch.

warcvlt
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Hallo Herr Fries, besten Dank für die Vorlesung! Da ich an der Fernuni Hagen studiere, an der keine Vorlesungen angeboten werden, sind solche Online-Angebote wirklich ungemein hilfreich! Nochmals danke!
Kleiner Hinweis an alle, die die Vorlesung auch erst 2024 hören und sich gewundert haben: Die §714 ff. BGB wurden wohl zum 1.1.2024 abgeändert. LG

Lolo_
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Großartig, viel VIEL besser als mein Professor!

ichwillgarnichtmehr
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super erklärt! mir werden nun Dinge vor dem Examen klar, wo ich im 1. Semester nur Bahnhof verstanden hatte :D Danke!

jaquim
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Sie retten mich grade, ich hoffe das ist Ihnen bewusst!
Liebe Grüße

thepenguin
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Zur Ausnahme "Geschäft für den, den es angeht": D.h. ich bin nur Stellvertreterin wenn ich für eine Freundin einen Gegenstand kaufe wenn ich bar bezahle, nicht aber wenn ich mit Karte zahle. (Vorausgesetzt ich sag es nicht an der Kasse). D.h. wenn ich mit Karte zahle und nichts sage benutze ich Paragraph 164 Absatz 2 und werde so behandelt als wenn ich selbst es gekauft hätte und wenn ich bar bezahle benutze ich die Ausnahmeregel Geschäfte für den, den es angeht und bin somit Stellvertreterin? Also für den Fall, dass in der Klausur mit Karte bezahlt wird und nach Stellvertretung gefragt wird. So ganz zeitgemäß ist das ja irgendwie nicht, und deswegen schwierig sich dafür zu entscheiden;)

zfvuorr
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Wirklich sehr gut erklärt, vielen Dank! Aber muss die Vollmacht für den Vertreter bei Grundstücksveräußerungen auch notariell beurkundet oder beglaubigt werden? Weil Vollmachten in der Regel ja beglaubigt werden (meines Wissens nach), es sich hier aber um die Vertretung einer Grundstücksveräußerung handelt.

sbjluxb
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Eine sehr gute Vorlesungseinheit.
Ich hab eine Frage zu dem Thema.

Wie ist das, wenn ein Verein ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied hat und dieser außerhalb der Vereinssatzung ein Rechtsgeschäft abschließt. Ist das dann auch ein Handeln ohne Vertretungsmacht?

lian
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Hallo Herr Fries, herzlichen Dank für Ihre Videos! Ich hab eine kurze Verständnisfrage zum Umfang der Vollmacht bzw. dem Verhältnis des rechtlichen Dürfens im Innenverhältnis zum rechtlichen Können im Außenverhältnis. Grds. sagt man ja, dass das rechtliche Dürfen im Innenverhältnis das Außenverhältnis der Vertretungsmacht nicht tangiert. Nehmen wir also an, ich beauftrage einen Freund, ein Auto für max. 10.000 Euro zu kaufen; dieser kauft sodann ein Auto für 15.000 Euro. Wäre hier also der Vertrag mit mir und dem Dritten zustande gekommen? Und müsste man sich dann im Innenverhältnis an den Vertreter mittels Schandesersatzansprüchen halten? Dieser wäre ja trotz des Überschreitens des rechtlichen Dürfens im Innenverhältnis kein Vertreter ohne Vertretungsmacht. Oder unterliege ich da einem Denkfehler? Vielen Dank im Voraus :)

carharttification
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Erstmal vielen Dank für Ihre tollen und zugänglichen Vorlesungen. Ich würde aber gerne noch einmal auf das eingangs erwähnte Beispiel eingehen: Wenn ich die Bestellung meiner Kommilitonin abgebe, dann kann ich das ja nur tun, weil sie mir vorher gesagt hat, sie würde gerne die 43 nehmen. Ist das dann überhaupt noch eine EIGENE Willenserklärung? Wo liegt da mein Handlungsspielraum? Darin, dass ich potentiell was anderes sagen könnte? Oder liegt das dann schon näher dran am Boten, weil ich quasi nur die Nummer des von ihr gewünschten Gerichtes übermittele?

mariamagdalena
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Hallo Herr Fries, ich hätte an dieser Stelle folgende Frage:
macht es hinsichtlich des Zugangs der empfangsbedürftigen Willenserklärung einen Unterschied, ob aufseiten des Erklärungsempfängers ein passiver Stellvertreter oder ein Empfangsbote auftritt? Vielen Dank für Ihre Antwort!

dulrich
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