GERICHT KIPPT QUERDENKEN-DEMO-VERBOT: Berlin rüstet sich für heißes Corona-Protest-Wochenende

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Berlin steht voraussichtlich ein Wochenende mit breiten Protesten gegen die deutsche Corona-Politik bevor. Das Verwaltungsgericht der Stadt kippte am Freitag eine Verbotsverfügung der Polizei und stellte klar, dass eine am Samstag geplante Demonstration mit Tausenden Teilnehmern aus ganz Deutschland unter Auflagen stattfinden kann. Für Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Polizei ist das erst einmal eine deutliche Niederlage.

Der Beschluss zu der großen Kundgebung war zunächst noch nicht rechtskräftig, die Polizei legte Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ein. Dieses wollte seine Entscheidung voraussichtlich noch am Freitagabend verkünden. Die Veranstalter der Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart feierten ihn indes schon als Sieg und riefen auf: «Kommt alle nach Berlin». Im Internet kursieren zahlreiche weitere Aufrufe, ungeachtet eines möglichen Verbots in die Hauptstadt zu reisen und zu protestieren.

Zu der Kundgebung am Samstag hatte die Initiative rund 22 000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor angemeldet. Eine ähnliche Größenordnung erwartet die Polizei. Zuvor ist ein längerer Demonstrationszug durch Berlin-Mitte geplant. Auch ihn erlaubte das Verwaltungsgericht in einer zweiten Entscheidung, die ebenfalls zunächst noch nicht rechtskräftig war. Die Versammlungsbehörde der Polizei hatte diese größeren Aktionen und diverse kleinere Veranstaltungen am Mittwoch verboten.

Für den Fall, dass es bei der Erlaubnis bleibt, kündigte die Polizei strenge Auflagen für die Teilnehmer an, die konsequent durchgesetzt würden. 3000 Polizisten sollen bereitstehen, 1000 davon kommen aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei. Sollten sich die Demonstranten etwa nicht an Abstandsregeln halten, würden die Sicherheitskräfte «sehr zügig» räumen, sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Zugleich betonte die Polizei, sie sei immer gesprächsbereit.

Als Grund für die Verbotsverfügung hatte sie angeführt, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen - oft ohne Maske und Abstand - ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe. Das habe bereits die Demonstration gegen die Corona-Politik am 1. August in Berlin gezeigt, bei der die meisten Demonstranten bewusst Hygieneregeln ignoriert hätten.

Das sah das Verwaltungsgericht anders und stellte fest: Für ein Verbot lägen keine Voraussetzungen vor. Eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit lasse sich weder aus dem Verlauf der Demo am 1. August noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt und mit 900 Ordnern und 100 «Deeskalationsteams» Vorkehrungen getroffen. Auflagen für die Demo seien vom Land nicht hinreichend geprüft worden.

#querdenken #berlin #polizei

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