Abmahnwelle gegen Kosmetik-Händler - FAREDS mahnt für Durstewitz ab | Anwalt Christian Solmecke

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Harald Durstewitz verschickt unter der Geschäftsbezeichnung „Dachs Deutschland“ seit einigen Jahren Massen-Abmahnungen im Wettbewerbsrecht an viele unserer Mandanten. Vertreten lässt er sich durch die berüchtigte Abmahnkanzlei FAREDS. Wir zeigen euch im Video, wie eine typische Abmahnung von Durstewitz aussieht und wie ihr euch am besten dagegen wehren könnt.

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.

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Рекомендации по теме
Комментарии
Автор

lustiger Zeitgenosse...in seinem eigenem Shop ist der Link zur OS-Plattform nicht anklickbar. Na dann mal Feuer frei Herr Solmeke ;-)

janludtke
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Bitte lasst Herrn Dr. Fleischer von der Kanzlei Rose & Partner in Hamburg (Fareds) eine entsprechende Bewertung bei Google da. Vielen Dank!

jansch
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da wird doch bestimmt einfach ein datensatz adressen gekauft und wenn von 100 leuten 2-5 zahlen hat sich das schon gelohnt

joh_gaming
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+1 sehr gutes Video, Christian. Ich arbeite an einer Homepage für eine Gewerbetreibende. Ich habe ein abmahnsicheres Impressum erarbeitet. Es enthält neben der deutschen Streitschluchtungsstelle die der EU und alle datenschutzrekevanten Quellen Alles als anklickbare Links. Darüber hinaus enthält der Text alle Informationen über den Zweck, die Speicherung und die Verarbeitung personenbezogener Daten. Letzteres ist erforderlich, da die Seite ein Kontaktformular bekommt über das auch Termine vereinbart werden können. Das Impressum weist auch auf die Verwendung externer Links und den Haftungsausschluss für deren Inhalte hin. Ohne Deine Videos hätte ich bestimmt Etwas vergessen, danke dafür. Das Impressum ist ausgedruckt übrigens zwei DIN A 4 Seiten lang.

Firelord-rygg
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"Erzähl mir einen Scherz über Hunger!". "Sorry, kenne nur einen Durste Witz.".

floober
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Haben auch vor kurzen von denen eine bekommen. Evtl. kommen wir auf auch zu warte aber noch auf meinen Anwalt ob er es auch machen kann. Danke schonmal. Schomal ein like und abo mehr :-)

sorojoza
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Bei seinem Hintergrund, denk ich immer Herr Solmeke war nicht brav und wurde in den Keller verbannt.

MrVogonendichter
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#fragWBS
Kann die Zustimmung auf eine Beleidigung auch als Beleidigung gelten?
Z.B.
Person A beleidgt einen Polizisten.
Person B steht neben Person A und sagt daraufhin: "Meine Rede"

Hat sich Person B jetzt auch strafbar gemacht?

kotface
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Das Problem ist das es jedes mal um Geld geht, Abmahnungen sollten komplett frei von Geld bleiben.

Repnek
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Der brief hat auch keinen anklickbaren link, einfach mal abmahnen.

ggghh
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@
Kanzlei WBS: ich hätte ja gedacht, dass Sie mal kurz darauf eingehen, wie Sie dann den Rechtsmissbrauch ermitteln. So lange eine Bilanz einer Firma veröffentlicht werden muss, kann man einige Daten daraus entnehmen. Jedoch würde dann immer noch die Anzahl der Abmahnungen fehlen.

Von daher: Ab wann und wie wäre denn der Abmahnende in Ihrem angesprochenen Punkt des Rechtsmissbrauch zur Auskunft verpflichtet, um einen Rechtsmissbrauch feststellen (lassen) zu können? Da wäre mal interessant. :-)

Vielen Dank

franke
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Allen reinen Abmahn-Anwälten sollten ... Ach, ist ja YouTube, ich muss lieb sein.... Denen sollen die Ärmel beim Händewaschen runterrutschen!!!

zahlwerk
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Allein das Wort "Anklickbar" würd ich in frage stellen. Nutzer eines Mobilen endgerätes wie Tablet oder Smartpohne können die Plattform Ebay ja auch erreichen. Die können ja garnicht klicken. Die "Tippen" ja nur. Sind die dann aus dieser Reglung ausgenommen oder stellen die nochmal ein Sonderfall da?

Dazu müsste man ja ersmal nachweisen das alle Nutzer "klicken" eventuell wird ebay ja von gar keinen PC mehr angesteuert.
Dazu müsste man ja erstmal offen legen wer denn alles Ebay ansteuert und vorallem womit was glaub ich sämmtliche Datenschutzverordnungen brechen würde.

Die Korrekte bezeichnung für "anklickbare" links sind sogenannte Hyperlinks.
Einen Anklickbarer link ist eine in meinen Augen vollkommen unzulässige und falsche bezeichnung die nicht eindeutig Definiert ist.
Ein Anklickbarer link könnte ja auch "Download Button" sein oder ein link um eine Aktion zu starten wie einen Countdown oder eine Popup fehlermeldung erzeugen mit den Worten "Hallo Welt"

Laut Wikipedia Definiert sich ein Hyperlink folgender Massen:

"Ein (englische Aussprache ˈhaɪ̯pɐˌlɪŋk, deutsch wörtlich „Über-Verknüpfung“, sinngemäß ), kurz, ist ein Querverweis in einem Hypertext, der funktional einen Sprung zu einem anderen elektronischen Dokument oder an eine andere Stelle innerhalb eines Dokuments ermöglicht. Wenn der Hyperlink ausgeführt wird, wird automatisch das darin angegebene Ziel aufgerufen"

hiwi
Автор

Herr Solmecke Sie sind ein Ehrenmann. Mehr kann man dazu nicht sagen!

abakan
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Zur Abrundung des Videos hätte ich es nicht schlecht gefunden, wenn du noch gesagt hättest, wie hoch die Gerichts- und Anwaltskosten geworden wären, wenn man diese Abmahnung ignoriert hätte, der Rechtsanwalt dann geklagt und man verloren hätte.

MarkusDuesseldorf
Автор

Habe genau die gleiche Abmahnung erhalten. Kann ich die einfach ignorieren? Oder wird's dann noch teurer?

Jonas-nshf
Автор

Um ca. 4:20: Wenn ein Link nicht anklickbar ist, ist es kein Link sondern nur ein Text. Eventuell mal für dem Kunden / Klienten eventuell einen fähigen IT-Techniker für eine Schulung zu Rate ziehen lassen, der erläutert im Zweifelsfall genau.

MikeDerUnwissende
Автор

Mal eine Frage zu einem anderen Thema. Wie kann es sein dass in der heutigen Zeit der STGB 183 so weiterbestehen kann. Wie ist dies mit Art. 3 GG zu vereinbaren.

eschofmann
Автор

Inwieweit ist das Thema Stromklau relevant und was kann passieren? Jemand interesse das Thema mal aufzunehmen? Betrifft das ein normales Streitrecht, oder schon in mehreren Fällen das Kartellrecht da der Anbieter über Jahre der selbe blieb? Gute Frage, nächste Frage.

violaschumann
Автор

Also "Anklickbarer Link" ist echt schwammig formuliert, denn jeden Link kann man anklicken. Das sollten die besser in anklickbaren Link der weiterleitet formulieren. Wobei selbst wenn man so einen hat gibt es da bestimmte Browser und Browser Plugins die ein anklicken verhindern könnten.

Jan