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SteuerFREI Geld verdienen! Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale einfach erklärt 2022
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SteuerFREI Geld verdienen! Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale einfach erklärt 2022
Geld verdienen und das steuerfrei – geht tatsächlich auch ohne Minijob, wenn man für sich die Ehrenamt- oder Übungsleiterpauschale nutzt - oder vielleicht gleich beide zusammen – ich zeige euch, was man dabei beachten muss und wie man dadurch einen vierstelligen Betrag jährlich steuerfrei bekommen kann!
Hi ich bin Simon und heute zeige ich euch zwei wichtige Freibeträge, die man nutzen kann, um steuerfrei Geld zu bekommen – denn wir möchten euch mit unseren regelmäßigen Videos helfen weniger Steuern zu zahlen – also abonniert gern unseren Kanal, wir freuen uns über jeden Abonnenten!
Starten wir mit dem ersten der beiden Möglichkeiten und was man dazu wissen sollte und das ist die Ehrenamtspauschale
Zum Glück gibt es laut offiziellen Zahlen immer noch Millionen von Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren. Meist wird für diese zusätzliche Arbeit an die Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Diese ist seit dem Steuerjahr 2021 bis zu einem jährlichen Betrag in Höhe von 840,- € steuer- und sogar sozialabgabenfrei. Man bekommt das Geld also tatsächlich komplett ohne Abzüge! Voraussetzung hierfür ist, dass die Tätigkeit
1.) nur nebenberuflich ausgeführt wird
und
2.) zur Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient
oder
3.) im öffentlichen Auftrag erledigt wurde
Beispiele aus der Praxis hierfür sind u.a. Tätigkeiten, wie Vereinsvorstand oder Schatzmeister, aber auch Platzwart, Bürokraft in einer der genannten Einrichtungen...
Wir freuen uns über jeden Daumen nach oben für dieses Video und jeden neuen Abonnenten auf dem Kanal smartsteuer und wünschen euch viel Erfolg bei der Steuererklärung.
SteuerFREI Geld verdienen! Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale einfach erklärt 2022
Geld verdienen und das steuerfrei – geht tatsächlich auch ohne Minijob, wenn man für sich die Ehrenamt- oder Übungsleiterpauschale nutzt - oder vielleicht gleich beide zusammen – ich zeige euch, was man dabei beachten muss und wie man dadurch einen vierstelligen Betrag jährlich steuerfrei bekommen kann!
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Zum Glück gibt es laut offiziellen Zahlen immer noch Millionen von Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren. Meist wird für diese zusätzliche Arbeit an die Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Diese ist seit dem Steuerjahr 2021 bis zu einem jährlichen Betrag in Höhe von 840,- € steuer- und sogar sozialabgabenfrei. Man bekommt das Geld also tatsächlich komplett ohne Abzüge! Voraussetzung hierfür ist, dass die Tätigkeit
1.) nur nebenberuflich ausgeführt wird
und
2.) zur Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient
oder
3.) im öffentlichen Auftrag erledigt wurde
Beispiele aus der Praxis hierfür sind u.a. Tätigkeiten, wie Vereinsvorstand oder Schatzmeister, aber auch Platzwart, Bürokraft in einer der genannten Einrichtungen...
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