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Kindesmissbrauch: Bundesjustizministerin will härtere Strafen und mehr Prävention
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Kindesmissbrauch sei eine "widerliche Straftat" und ein "Verbrechen ohne Wenn und Aber", sagt Bundesjustizministerin Christine Lamprecht im heute journal-Interview mit Claus Kleber.
Nach tagelangem Druck und scharfer Kritik aus der Union hat sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dafür ausgesprochen, das Strafrecht bei Kindesmissbrauch und Kinderpornografie zu verschärfen.
Die Ministerin strebt aber gleichzeitig auch Gespräche mit Politikern, Missbrauchsbeauftragten, Polizei, Justiz und Jugendämtern an, um bei Prävention, Ermittlung und Strafverfolgung voranzukommen.
"Sexueller Missbrauch bricht Kinderseelen", sagte Lambrecht am Donnerstag in Berlin. "Ohne Wenn und Aber muss klar sein, dass das ein widerliches Verbrechen ist und das muss sich auch im Strafmaß ausdrücken." Sie verwies erneut darauf, dass Taten wie in Münster bereits jetzt mit höchsten Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren geahndet werden könnten.
Die SPD-Politikerin will nun aber auch härtere Strafen für Missbrauchsfälle, die nicht mit körperlicher Gewalt und Misshandlungen einhergingen, wie sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte. "Das sind zum Beispiel Berührungen von Kindern in sexueller Weise. Im Gesetz muss ganz klar zum Ausdruck kommen, dass es sich hierbei ohne Wenn und Aber um Verbrechen handelt."
Als Verbrechen gilt laut Strafgesetzbuch eine Tat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird, als Vergehen eine Tat, für die auch eine geringere Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden kann. Ob eine Tat ein Verbrechen oder ein Vergehen ist, leitet sich also davon ab, welcher Strafrahmen dafür jeweils im Strafgesetzbuch vorgesehen ist. CDU und CSU hatten in den vergangenen Tagen Druck gemacht und eine Strafrechtsänderung dahingehend gefordert, dass
Kindesmissbrauch in jedem Fall unter die Kategorie Verbrechen fällt und dass außerdem die Strafen in Zusammenhang mit Kinderpornografie erhöht werden.
Lambrecht hatte die Forderungen zunächst zurückgewiesen und gesagt, wichtiger sei es, den Ermittlern mehr Möglichkeiten zu geben. Dafür hatte sie viel Kritik geerntet. Vertreter von CDU und CSU warfen ihr "Arbeitsverweigerung" und eine "Blockadehaltung" vor.
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Hier auf ZDFheute Nachrichten erfahrt ihr, was auf der Welt passiert und was uns alle etwas angeht: Wir sorgen für Durchblick in der Nachrichtenwelt, erklären die Hintergründe und gehen auf gesellschaftliche Debatten ein. Diskutiert in Livestreams mit uns und bildet euch eure eigene Meinung mit den Fakten, die wir euch präsentieren.
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#Missbrauch #Strafe #heutejournal
Nach tagelangem Druck und scharfer Kritik aus der Union hat sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dafür ausgesprochen, das Strafrecht bei Kindesmissbrauch und Kinderpornografie zu verschärfen.
Die Ministerin strebt aber gleichzeitig auch Gespräche mit Politikern, Missbrauchsbeauftragten, Polizei, Justiz und Jugendämtern an, um bei Prävention, Ermittlung und Strafverfolgung voranzukommen.
"Sexueller Missbrauch bricht Kinderseelen", sagte Lambrecht am Donnerstag in Berlin. "Ohne Wenn und Aber muss klar sein, dass das ein widerliches Verbrechen ist und das muss sich auch im Strafmaß ausdrücken." Sie verwies erneut darauf, dass Taten wie in Münster bereits jetzt mit höchsten Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren geahndet werden könnten.
Die SPD-Politikerin will nun aber auch härtere Strafen für Missbrauchsfälle, die nicht mit körperlicher Gewalt und Misshandlungen einhergingen, wie sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte. "Das sind zum Beispiel Berührungen von Kindern in sexueller Weise. Im Gesetz muss ganz klar zum Ausdruck kommen, dass es sich hierbei ohne Wenn und Aber um Verbrechen handelt."
Als Verbrechen gilt laut Strafgesetzbuch eine Tat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird, als Vergehen eine Tat, für die auch eine geringere Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden kann. Ob eine Tat ein Verbrechen oder ein Vergehen ist, leitet sich also davon ab, welcher Strafrahmen dafür jeweils im Strafgesetzbuch vorgesehen ist. CDU und CSU hatten in den vergangenen Tagen Druck gemacht und eine Strafrechtsänderung dahingehend gefordert, dass
Kindesmissbrauch in jedem Fall unter die Kategorie Verbrechen fällt und dass außerdem die Strafen in Zusammenhang mit Kinderpornografie erhöht werden.
Lambrecht hatte die Forderungen zunächst zurückgewiesen und gesagt, wichtiger sei es, den Ermittlern mehr Möglichkeiten zu geben. Dafür hatte sie viel Kritik geerntet. Vertreter von CDU und CSU warfen ihr "Arbeitsverweigerung" und eine "Blockadehaltung" vor.
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