Die neue Lizenzschranke gemäß § 4j EStG

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Mit der Einführung eines neuen § 4j in das EStG soll die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert werden, eingeschränkt und somit die Verlagerung von Besteuerungsaufkommen verhindert werden.

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Vielen Dank für die Informationen, komme gerne auf Sie zurück

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