Immobilien | Erbengemeinschaft | Rechtsanwalt | Heidelberg

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Nach einem Todesfall gibt es oft mehrere Erben, sei es nach der gesetzlichen Erbfolge, oder durch Bestimmungen im Testament. Diese bilden dann eine Erbengemeinschaft.
Frau Marieke Ahrens hat Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Opitz-Bonse am 13.04 2021 zu dem Thema Erbengemeinschaft und Immobilien befragt.
Herr Dr. Opitz-Bonse, Rechtsanwalt in der Kanzlei Fathieh aus Heidelberg, erklärt, wie es sich verhält, wenn man als Erbengemeinschaft gemeinsam eine Immobilie erbt.

Der Rechtsanwalt teilt im Video mit, dass innerhalb einer Erbengemeinschaft grundsätzlich nur einstimmig entschieden werden kann. Davon gibt es allerdings Ausnahmen. Geht es zum Beispiel um Entscheidungen, die die ordnungsgemäße Verwaltung einer Immobilie betreffen, reicht schon die Mehrheit der Stimmen aus. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung zählen zum Beispiel die Bestellung eines Handwerkers, Abschlüsse von Mietverträgen oder die ordnungsgemäße Versicherung der Immobilie. Herr Dr. Opitz-Bonse erklärt, dass es für die Wertung der Stimmen innerhalb der Erbengemeinschaft auf die Erbquote ankommt. Erben alle Erben zu gleichen Teilen, ist jede Stimme gleich viel wert. Gibt es eine Mehrheit der Stimmen, müssen sich alle Erben dieser Entscheidung fügen und können dazu sogar gerichtlich verpflichtet werden.
Herr Dr. Opitz-Bonse teilt mit, dass sich die Gläubiger einer Immobilie, wie zum Beispiel ein beauftragter Handwerker, an jeden einzelnen Erben wenden können, um ihre Forderungen geltend zu machen. Der in Anspruch genommene Erbe hat dann einen Regressanspruch gegen die restlichen Erben.
Sollte es in dem Haus zu einem unaufschiebbaren Notfall, wie beispielsweise einem Wasserrohrbruch kommen, darf jeder Erbe ausnahmsweise ohne die Zustimmung der anderen Erben eine Entscheidung treffen.
Herr Dr. Opitz-Bonse erklärt außerdem, welche Möglichkeiten es gibt, einer gemeinsamen Verwaltung des Grundstücks aus dem Weg zu gehen. Dabei nennt er im Großen und Ganzen drei Möglichkeiten.
Zum einen gibt es die Möglichkeit, dass ein Erbe alleiniger Eigentümer des Grundstücks wird, indem er die anderen Erben auszahlt.
Eine weitere Möglichkeit ist es, das Grundstück mit dem Einverständnis aller Erben gemeinsam zu veräußern und den Erlös zwischen allen Eben aufzuteilen.
Sollten sich die Erben darauf nicht einigen könne, so bleibt noch die Möglichkeit der Teilungsversteigerung. Jeder Erbe kann jederzeit beim zuständigen Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Dafür bedarf es nicht der Zustimmung der anderen Erben. Die Immobilie wird dann in einem öffentlichen Versteigerungsverfahren an den Meistbietenden versteigert.
Herr Dr. Opitz-Bonse geht zudem auf die Situation ein, dass einer der Erben bereits in dem geerbten Haus wohnt und daher eine Veräußerung nicht in Frage kommt. Hier können die Miterben auf Grundlage einer zutreffenden Nutzungsregelung eine Nutzungsentschädigung desjenigen Erben verlangen, der das Haus bewohnt.
Herr Rechtsanwalt Dr. Opitz-Bonse berät und vertritt sowohl Erben einer Erbengemeinschaft als auch Menschen, die Regelungen zu ihrem Nachlass schon zu Lebzeiten treffen möchten, um etwaigen Streitigkeiten vorzubeugen.

TIMESTAMPS:
00:00 Erbengemeinschaft und Immobilien
00:53 Erbengemeinschaft, einer blockiert
01:16 Handwerkerkosten
02:59 Hausverkauf
03:45 Teilungsversteigerung
05:12 Nutzungsentschädigung

Ein weiteres Video zum Thema Erbengemeinschaft finden Sie hier:

Weitere Informationen zum Thema Erbengemeinschaft finden Sie hier:

Die Kanzlei Fathieh liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg. Die Mandanten von Herrn Dr. Opitz-Bonse kommen aus Mannheim, Heidelberg, Darmstadt, aber auch aus der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar.

Kanzlei Fathieh
Poststraße 2
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 979920
Telefax: 06221 979999
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Комментарии
Автор

Diese Frau Ahrens ist soooo professionell und sympathisch. Mach weiter so 👍

elpiazolo
Автор

Klasse Video und super Interviewpartnerin :)

juraboosofficial
Автор

Die Fragen sind sehr relevant und realitätsnah. Vielen Dank.

annekeahrens
Автор

Sehr informativ, danke!! Bitte mehr Videos mit Frau Ahrens :)

carinaina
Автор

Interessantes und lehrreiches Interview.
Danke

tentanghukumkita
Автор

Gutes Video und klasse Moderatorin! Die "neue" Anne Will!?

davidpiazolo
Автор

Gutes und lehrreiches Interview. Nur das Gedudel im Hintergrund sollte man besser weglassen.

jazzenthusiast
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Ich habe mal ne frage...
Kann man Schlagzeug spielen, vielleicht sogar in einer Band und bisschen Schlagzeugunterricht geben UND Anwalt sein?
Wie viel würde man dann, wenn das geht, mit dem Anwalt sein verdienen?
Und ist es sehr schwierig Anwalt zu werden und Jura zu studieren?
Wäre super nett wenn du oder jemand anderes mir das beantworten könntest!!
Danke!! 😀👍🏼

mori
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Wie funktioniert das bei der gesamten Zwangsversteigerung? Müssen alle Erbe der Zwangsversteigerung zustimmen?

VG

RG-ykfl
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Muss diese Zustimmung der Erbgemeinschaft für eine Renovierung schriftlich sein oder geht ein einfaches Mündliches "Ja"

NOYAN
Автор

Hallo aus Hamburg

Ich werde voraussichtlich mit meiner Mutter und meiner Cousine, welche dann die Erbengemeinschaft darstellen, unseren lieben Onkel beerben.

Es existiert eine von meinem Onkel selbst bewohnte Immobilie, die mit in die Erbmasse einfliessen wird.

Ich liebe dieses Haus und möchte es sehr gerne selber bewohnen. Die Erbauseinandersetzung könnte zum einen dahingehend vermieden werden, wenn das Haus z.B. im Testament nur mir vermacht wird und die übrigen Personen der Erbgemeinschaft halt vom übrigen Vermächtnis/Vermögen laut Testament profitieren. Und da wir alle ein wirklich gutes Verhältnis zueinander haben, wäre das tatsächlich wahrscheinlich nicht einmal das Problem.


Klar müsste man das Haus dann nicht mehr teilen, allerdings fällt dann ja noch Erbschaftsteuer an und die wäre dann schlussendlich SO hoch, das die Immobilie doch verkauft werden müsste, da die Rückzahlung einer Hypothek bzgl. der Rate meine finanziellen Möglichkeiten sprengen würde. (Ich bin nämlich der Neffe und hätte dann auf den Verkehrswert der Immobilie in der Steuerklasse 2 und einem lächerlichen Freibetrag von 20.000 Euro, 30 % Erbschaftssteuer zu entrichten).

Vielleicht weiss jemand eine kluge Antwort, wie ich meinen Traumhaus, das ich so sehr liebe und nicht verkaufen möchte, retten kann ?
(Mein Onkel lebt noch, ist mir sehr zugewandt, befindet sich jedoch sozusagen auf seinem "letzten Weg" (palliative Pflege <= Krebs). Wir haben ein gutes Verhältnis zueinander und sprechen offen über dieses Problem, weder er noch ich haben bisher eine Lösung finden können, das Haus vor dem (Zwangs-)Verkauf "zu retten") 😞

Gruß aus HH

herrk.