Erben müssen Ergänzungsleistungen zurückzahlen

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Urteil des Bundesgerichts 9C_321/2021 vom 2. Juli 2021

Verschweigt ein Bezüger von Ergänzungsleistungen Vermögen, kann die EL-Stelle nach dessen Tod die zu Unrecht bezahlten Leistungen von den Erben während langer Zeit zurückfordern. Über den Zeitraum der zulässigen Rückforderung hatte das Bundesgericht kürzlich zu entscheiden. Das Urteil des Bundesgerichts wird im Videobeitrag erläutert.
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was passiert wann die erben in ausland leben?

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