Wirtschaft 9 - Aktiengesellschaft AG

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Frage zu Grundkapital

Bei der Gründung müssem die Gründer das Kapial aufbringen. Mind. 1/4 muss einbezahlt sein.

Bei der Kapitalerhöhung???
Es wird zb eine Kapitalerhöung um beschlossenen. Muss das Geld vor verkauf der Aktien vorhanden sein?

Oder steht dann nur in der Bilanz zb 250000 Grundkapital und es existieren nur zb 30000 Geld Rest für Löhne ausgegeben und Aktien die mit bewertet wurden?

Und wie lange hat die AG zeit alle Aktien zu verkaufen?

Und wenn die Aktien über einen längeren Zeit verkauft werden. Es in dieser Zeit aber auch Investitionen (Ausgaben gab) - was dann?

Bsp. Nach 3jahren 100% neu emittierte Aktien verkauft Ein In diesen 3 Jahren 10000 in werte investiert die nicht unmittelbar in Geld gewandelt werden können - zB Forschungsausfand.

Nun steht seit 3J 250' Grundkapital. 30' waren noch vorhanden 200' eingeommen und 100' ausgegeben. 30+200-100=130 sofort verwertbares Kapital im Grundkapital stehen 250.

Was ich nicht weiß und bisher trotz großer Mühe nicht herausfinden konnte. Reicht es nach Beschluss der Kapitalerhöhung der AG als Gegenwert Aktien zu drucken (mit Hoffnungwert - kfm Risiko) oder muss das Kapital irgendwo sichergestellt werden. Damit wäre aber die Idee, dass sich die AG am Markt damit Eigenkapital beschaffen kann, ad absurdum geführt.

Ich habe sogar das AktG gelesen. Steht da nichts weil ich es komplizierter sehe als es ist oder war ich nur nicht fähig das richtige herauszulesen. Im Internet finde ich was überall zu finden ist. Die Gründung aus der Sicht der Durchführenden in Firma. Kapitalerhöhung nur mehr aus der Sicht der Aktionäre. Wenn ich aber nun selbst Aussichtrat bin - wie muss ich es durchführen?

Hoffe du verstehst was mich seit wochen beschäftigt und hast eine Antwort darauf.

Lieben Dank im Voraus und
LG Sven Windpassinger

svenwindpassinger