Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Einige Befugnisse des Verfassungsschutzes gehen zu weit

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Der Bundesverfassungsschutz verstößt mit der Weitergabe von persönlichen Daten teilweise gegen das Grundgesetz – wenn Geheimdienste Daten an die Polizei weitergeben, verletzt das teils das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bereits Ende September. Nun wurde der Beschluss des Gerichts schriftlich veröffentlicht.

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