⚠️ Warnung Falle! - Tricks der Polizei Nr. 38

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⚠️ Vorsicht:
Eigentlicher Zweck dieser „Einladung“ ist oft nicht die Unterschrift sondern der Beschuldigte soll damit zur Polizei gelockt werden, damit er befragt und unter Druck gesetzt werden kann, es wird eine erkennungsdienstliche Maßnahme durchgeführt oder ein Drogentest aufgedrängt.

⛔️ Regel 1: Nicht zur Vorladung erscheinen!

Es ist nicht ein Gebot der Höflichkeit, den Termin abzusagen. Vielmehr ist es wichtig, der Polizei ausdrücklich mitzuteilen, dass man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.

Erscheint man zum Termin zur Vernehmung begibt man sich in ein großes strategisches Risiko.

Sollte man sowieso vor haben, einen Strafverteidiger zu beauftragen, kann man sich den Anruf bei der Polizei sparen und der Anwalt wird den Termin absagen.

⚠️ Keine Unterschriften!
Die Polizei verlangt oft Unterschriften unter das Sicherstellungsprotokoll, Aussageblatt, Belehrungen, Verzicht auf Rückgabe beschlagnahmter Gegenständen, Zustimmung zu Durchsuchung und Sicherstellung usw.

All diese Unterschriften und Erklärungen sind im Verfahren strategisch ungünstig.

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