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Rentenfreibetrag berechnen: So einfach geht's 💥 Was ist der Rentenfreibetrag, wie wird er berechnet?
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So viel Rente ist steuerfrei.
Ja, aber wie viel?
Die einen sagen, das ist ein fester Prozentsatz, der abhängig ist von dem Jahr meines Renteneintritts.
Die anderen sagen, nein, das ist falsch.
Der Rentenfrei-Betrag ist ein immer gleichbleibender fester Betrag.
Wer hat denn nun recht?
Ganz einfach, alle beide.
Warum das so ist, erfahren Sie nun in diesem Video.
Bitte bleiben Sie auch bis zum Ende dran, denn da bringe ich Ihnen ein paar Beispiele, die die Theorie dann viel besser veranschaulichen.
Seit 2005 wurde die Besteuerung der Renten reformiert.
Darüber hatte ich bereits mehrere Videos gemacht, darauf gehe ich nun nicht mehr ein.
Das bedeutet, seit 2005 wird je nachdem, wann Sie in Rente gehen, Ihre Rente mit einem immer höheren Prozentsatz besteuert. 2005 wurde mit 50% gestartet.
Sind Sie also 2005 in Rente gegangen, sind 50% Ihrer Rente, ich gehe gleich noch näher darauf ein, wie das in den Details funktioniert.
Wenn Sie 2005 in Rente gegangen sind, waren 50% Ihrer Rente steuerfrei und 50% Ihrer Rente steuerpflichtig.
Dieser Prozentsatz des steuerpflichtigen Anteils Ihrer Rente wurde von Jahr zu Jahr erhöht und zwar zunächst um 2% und seit 2020 erfolgt die Erhöhung pro Jahr um 1%. Bis 2040 dann 100% besteuert werden.
Bedeutet, gingen Sie 2005 in Rente, 50% steuerpflichtig, 50% steuerfrei.
Gingen Sie 2006 in Rente, waren 52% steuerpflichtig, 48% steuerfrei.
Gingen Sie 2007 in Rente, waren 54% Ihrer Rente steuerpflichtig und umgekehrt 46% Ihrer Rente steuerfrei.
Ich blende Ihnen hier am Rande mal eine Übersicht ein, dann können Sie ablesen, je nachdem, wann Sie in Rente gegangen sind, wie hoch Ihr steuerpflichtiger Anteil der Rente ist.
Oder umgekehrt können Sie sich ausrechnen, der Differenzbetrag zu 100% ist der steuerfreie Anteil Ihrer Rente.
Würde bedeuten, die, die sagen, es ist ein fester Prozentsatz, die haben recht.
Ja, das ist aber nur die halbe Miete.
Denn wenn Sie beispielsweise 2010 in Rente gegangen sind, bedeutet das, 60% Ihrer Rente sind steuerpflichtig, 40% Ihrer Rente sind steuerfrei.
Das ist das Jahr Ihres Rentenbeginns.
In diesem Jahr wird der Prozentsatz festgenagelt.
Jetzt sind Sie im Zweifel aber ja nicht am 1. Januar in Rente gegangen, sondern irgendwann im Laufe des Jahres.
Würde man nun sagen, 60% Ihrer Jahresrente aus dem Jahr 2010 sind steuerpflichtig beziehungsweise 40% steuerfrei und wir ermitteln dann diesen Betrag, dann wäre das ja unfair dem Gegenüber, der nicht am 1. Januar in Rente ging, sondern erst später.
Bedeutet, bei einem Renteneintritt 2010 sind 40% Ihrer Rente steuerfrei.
Im ersten Schritt wird dann geprüft, wie viel Rente hatten Sie im Jahr 2010.
__Empfehlungen_________________________________
__Equipment_________________________________
*Bei den mit "*" versehenen Links handelt es sich um Affiliate-Links. Ein Kauf über diese Links unterstützt meinen Kanal durch eine kleine Provision seitens des Anbieters, während für euch keinerlei zusätzliche Kosten entstehen oder sogar ein Rabatt enthalten ist. Win-Win für alle. :-)
________________________________________________
Dirk Rott erklärt auf Steuerratgeber die Grundlagen des Steuerrechts. Dirk Rott ist Diplom-Kaufmann und selbständiger Unternehmensberater aus St. Wendel. Er ist erfolgreicher Fachbuchautor und Fachreferent.
__Disclaimer____________________________________
Der Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dirk Rott ist kein Steuerberater und das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.
Ja, aber wie viel?
Die einen sagen, das ist ein fester Prozentsatz, der abhängig ist von dem Jahr meines Renteneintritts.
Die anderen sagen, nein, das ist falsch.
Der Rentenfrei-Betrag ist ein immer gleichbleibender fester Betrag.
Wer hat denn nun recht?
Ganz einfach, alle beide.
Warum das so ist, erfahren Sie nun in diesem Video.
Bitte bleiben Sie auch bis zum Ende dran, denn da bringe ich Ihnen ein paar Beispiele, die die Theorie dann viel besser veranschaulichen.
Seit 2005 wurde die Besteuerung der Renten reformiert.
Darüber hatte ich bereits mehrere Videos gemacht, darauf gehe ich nun nicht mehr ein.
Das bedeutet, seit 2005 wird je nachdem, wann Sie in Rente gehen, Ihre Rente mit einem immer höheren Prozentsatz besteuert. 2005 wurde mit 50% gestartet.
Sind Sie also 2005 in Rente gegangen, sind 50% Ihrer Rente, ich gehe gleich noch näher darauf ein, wie das in den Details funktioniert.
Wenn Sie 2005 in Rente gegangen sind, waren 50% Ihrer Rente steuerfrei und 50% Ihrer Rente steuerpflichtig.
Dieser Prozentsatz des steuerpflichtigen Anteils Ihrer Rente wurde von Jahr zu Jahr erhöht und zwar zunächst um 2% und seit 2020 erfolgt die Erhöhung pro Jahr um 1%. Bis 2040 dann 100% besteuert werden.
Bedeutet, gingen Sie 2005 in Rente, 50% steuerpflichtig, 50% steuerfrei.
Gingen Sie 2006 in Rente, waren 52% steuerpflichtig, 48% steuerfrei.
Gingen Sie 2007 in Rente, waren 54% Ihrer Rente steuerpflichtig und umgekehrt 46% Ihrer Rente steuerfrei.
Ich blende Ihnen hier am Rande mal eine Übersicht ein, dann können Sie ablesen, je nachdem, wann Sie in Rente gegangen sind, wie hoch Ihr steuerpflichtiger Anteil der Rente ist.
Oder umgekehrt können Sie sich ausrechnen, der Differenzbetrag zu 100% ist der steuerfreie Anteil Ihrer Rente.
Würde bedeuten, die, die sagen, es ist ein fester Prozentsatz, die haben recht.
Ja, das ist aber nur die halbe Miete.
Denn wenn Sie beispielsweise 2010 in Rente gegangen sind, bedeutet das, 60% Ihrer Rente sind steuerpflichtig, 40% Ihrer Rente sind steuerfrei.
Das ist das Jahr Ihres Rentenbeginns.
In diesem Jahr wird der Prozentsatz festgenagelt.
Jetzt sind Sie im Zweifel aber ja nicht am 1. Januar in Rente gegangen, sondern irgendwann im Laufe des Jahres.
Würde man nun sagen, 60% Ihrer Jahresrente aus dem Jahr 2010 sind steuerpflichtig beziehungsweise 40% steuerfrei und wir ermitteln dann diesen Betrag, dann wäre das ja unfair dem Gegenüber, der nicht am 1. Januar in Rente ging, sondern erst später.
Bedeutet, bei einem Renteneintritt 2010 sind 40% Ihrer Rente steuerfrei.
Im ersten Schritt wird dann geprüft, wie viel Rente hatten Sie im Jahr 2010.
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Dirk Rott erklärt auf Steuerratgeber die Grundlagen des Steuerrechts. Dirk Rott ist Diplom-Kaufmann und selbständiger Unternehmensberater aus St. Wendel. Er ist erfolgreicher Fachbuchautor und Fachreferent.
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Der Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dirk Rott ist kein Steuerberater und das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.
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