Rentenfreibetrag berechnen: So einfach geht's 💥 Was ist der Rentenfreibetrag, wie wird er berechnet?

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So viel Rente ist steuerfrei.
Ja, aber wie viel?
Die einen sagen, das ist ein fester Prozentsatz, der abhängig ist von dem Jahr meines Renteneintritts.
Die anderen sagen, nein, das ist falsch.
Der Rentenfrei-Betrag ist ein immer gleichbleibender fester Betrag.
Wer hat denn nun recht?
Ganz einfach, alle beide.
Warum das so ist, erfahren Sie nun in diesem Video.
Bitte bleiben Sie auch bis zum Ende dran, denn da bringe ich Ihnen ein paar Beispiele, die die Theorie dann viel besser veranschaulichen.
Seit 2005 wurde die Besteuerung der Renten reformiert.
Darüber hatte ich bereits mehrere Videos gemacht, darauf gehe ich nun nicht mehr ein.
Das bedeutet, seit 2005 wird je nachdem, wann Sie in Rente gehen, Ihre Rente mit einem immer höheren Prozentsatz besteuert. 2005 wurde mit 50% gestartet.
Sind Sie also 2005 in Rente gegangen, sind 50% Ihrer Rente, ich gehe gleich noch näher darauf ein, wie das in den Details funktioniert.
Wenn Sie 2005 in Rente gegangen sind, waren 50% Ihrer Rente steuerfrei und 50% Ihrer Rente steuerpflichtig.
Dieser Prozentsatz des steuerpflichtigen Anteils Ihrer Rente wurde von Jahr zu Jahr erhöht und zwar zunächst um 2% und seit 2020 erfolgt die Erhöhung pro Jahr um 1%. Bis 2040 dann 100% besteuert werden.
Bedeutet, gingen Sie 2005 in Rente, 50% steuerpflichtig, 50% steuerfrei.
Gingen Sie 2006 in Rente, waren 52% steuerpflichtig, 48% steuerfrei.
Gingen Sie 2007 in Rente, waren 54% Ihrer Rente steuerpflichtig und umgekehrt 46% Ihrer Rente steuerfrei.
Ich blende Ihnen hier am Rande mal eine Übersicht ein, dann können Sie ablesen, je nachdem, wann Sie in Rente gegangen sind, wie hoch Ihr steuerpflichtiger Anteil der Rente ist.
Oder umgekehrt können Sie sich ausrechnen, der Differenzbetrag zu 100% ist der steuerfreie Anteil Ihrer Rente.
Würde bedeuten, die, die sagen, es ist ein fester Prozentsatz, die haben recht.
Ja, das ist aber nur die halbe Miete.
Denn wenn Sie beispielsweise 2010 in Rente gegangen sind, bedeutet das, 60% Ihrer Rente sind steuerpflichtig, 40% Ihrer Rente sind steuerfrei.
Das ist das Jahr Ihres Rentenbeginns.
In diesem Jahr wird der Prozentsatz festgenagelt.
Jetzt sind Sie im Zweifel aber ja nicht am 1. Januar in Rente gegangen, sondern irgendwann im Laufe des Jahres.
Würde man nun sagen, 60% Ihrer Jahresrente aus dem Jahr 2010 sind steuerpflichtig beziehungsweise 40% steuerfrei und wir ermitteln dann diesen Betrag, dann wäre das ja unfair dem Gegenüber, der nicht am 1. Januar in Rente ging, sondern erst später.
Bedeutet, bei einem Renteneintritt 2010 sind 40% Ihrer Rente steuerfrei.
Im ersten Schritt wird dann geprüft, wie viel Rente hatten Sie im Jahr 2010.
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Dirk Rott erklärt auf Steuerratgeber die Grundlagen des Steuerrechts. Dirk Rott ist Diplom-Kaufmann und selbständiger Unternehmensberater aus St. Wendel. Er ist erfolgreicher Fachbuchautor und Fachreferent.

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Комментарии
Автор

Auf diesem Kanal lerne ich wirklich bei nahezu jedem Video etwas dazu. Danke für diese Erklärung, die mir bisher so nicht klar war.

seppoz
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Endlich verständlich erklärt. Danke! Es lohnt sich immer, Ihre Videos bis zum Schluss anzusehen.
👋👍

reinhardneumann
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Was ist mit einer ZVK -Rente (Werksrente) aus D ? Wo wird jene versteuert ?

jean-gabrielclermont-tonne
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Es ist richtig zum heulen. Ich gehe voraussichtlich 2031 mit zu versteuernder Rente von 91% sprich 9% Freibetrag. Und ich bin tatsächlich davon ausgegangen, dass dann folgende Rentenerhöhungen ebenso zu 91 / 9 geteilt und sich demzufolge auch der Freibetrag erhöht.

caminonator
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Bitte noch mal erklären, wie es sich mit der EU-Rente und dann in die Altersrente nach Jahren verhält. Bleibt der Rentenfreibetrag bestehen, oder muss man hier den vom gesetzlichen Renteneintritt nehmen. Danke

kaktusbluete
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In min 4:30 muss es heißen 2011 nicht 2010.
Oder?

pepa
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Wollte mal nachfragen wie die Berechnung der Besteuerung bei einer Betriebsrente aussieht

peterbecka
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Das ist ein gutes Beispiel und verständlich erklärt, aber was kommt denn nun raus aus der Beispielrechnung an Steuern genau?Das interessiert wohl alle am meisten.

andreczimmek
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hallo herr rott, ich bekomme seit april '03 frührente, bekomme ich 50% der rente steuerrfrei?

andrehenrich
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Danke für die ausführliche Erläuterung. Mir ergibt sich eine Frage wegen der Rentenerhöhung im ersten vollen Bezugsjahr, sie finden ja immer zum 01.07. statt. Da Rentenerhöhungen zu 100 % versteuert werden sollen, müssten diese aus der Gesamtrente des ersten vollen Jahres rausgerechnet werden. Ist dies so?

reinhardhabicht
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Wenn ich z.B. eine Eigentumswohnung besitze die ich niemandem vererben kann oder möchte. Ich möchte diese aber um meine Rente aufzubessern, auf Rentenbasis mit lebenslangen Nutzniessrecht verkaufen, / verrenten.
Werden diese Einkünfte dann ebenso als "Renteneinkünfte" betrachtet und fallen sie dann ebenso dieser Berechnung zum Opfer?

caminonator
Автор

Guten Tag. Ich bekomme eine Rente Fon Berufsgenossenschaft und meine altes Rente, muß ich die Rente Fon BERUFG. Berechnen

tatotari
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Gilt das Jahr, in dem man erst eine befristete Rente bekommen hat schon als Renteneintritt?Sie ist dann in eine unbefristete umgewandelt worden!

Elchfriede