Echt jetzt?! Wenn die Retter die Rechnung kriegen | Abendschau | BR24

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Die Feuerwehr löscht nicht nur Brände, sie rettet auch Katzen von Bäumen oder hilft bei Verkehrsunfällen. In Donaustauf befreite sie neulich einen Buben aus einem Aufzugschacht. Der Dank dafür: Die Feuerwehr soll die Schäden am Aufzug bezahlen.

Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen

#feuerwehr #rettung
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Комментарии
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wieso geht denn der fahrstuhl net auf? klingt eher nach: einsatzkosten geht an die hausverwaltung

dodobro
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Liebe FFW der ganzen Welt. Danke das ihr euch für die Menschen in Not einsetzt. Danke dass ihr Brände löscht, Wasser aus überfluteten Gebäuden pumpt, Personen aus jeglicher Notlage rettet und 24/24 eure Freizeit und oder eure Arbeitszeit opfert um zur Stelle zu sein. DANKE.

fisch-co
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Anwälte ohne Gewissen...Ich liebe sie

An alle FFWler: vielen Dank für Euren Einsatz

threeoeightwadcutter
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Danke an die (freiwillige) Feuerwehr! und auch an viele weitere Helfer und Unterstützer, die immer wieder einen Stück "der Welt retten". Danke

Sock
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Ich hoffe das sich irgendein Anwalt in der Gegend meldet und freiwillig die Feuerwehr vertritt

legominimovieproductions
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Also wenn ich das höre dann werde ich sooo werden denn alle langsam bescheuert?

cyberboy
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Im Wartungsvertrag steht ganz klar das die Einleitung einer Personenbefreiung innerhalb 30 Minuten nach Notrufabgabe bestand des Vertrags ist. Wenn die Wartungsfirma das nicht einhalten kann, weil sie nicht in der Lage sind ihren Notdienst richtig einzuteilen, sind sie diejenigen, die für den Schaden aufkommen sollten, denn sie haben ihren Teil des Vertrags gebrochen.

LiftsInGermany
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Ein Fahrstuhl der steht muss sich von außen öffnen lassen, sonst ist da was defekt. Wenn dann noch eine Person drin ist, die warum auch immer über ihren Zustand keine Auskunft gibt (zB. nur schreit, schweigt oder was auch immer), dann ist Gefahr im Verzug und muss möglichst schnell geöffnet werden. Ob da ein Kind drin ist oder Opa im Fahrstuhl einen Schlaganfall bekommen hat, spielt dafür keine Rolle. Der Fahrstuhl war somit defekt, es war Gefahr im Verzug.

Und in jedem Fall haftet erstmal der Betreiber, egal ob Fahrstuhl, Auto oder Kettensäge. Wer ein Gerät betreibt, der ist für dessen ordnungsgemäße Funktion verantwortlich und haftbar. D.h. die Eigentümergemeinschaft muss sich den Schaden teilen. Den Rettern hier eine Haftung reindrücken zu wollen ist eine ganz miese Nummer, das sich dafür auch noch ein Rechtsverdreher wieder besseren Wissens hergibt...

Wozu sowas führen kann: Niemand ist mehr bereit Hilfe zu leisten. Man könnte ja dabei was beschädigen.

hermes
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Also der Satz: _''Kind sperrt sich in einen Aufzug ein''_ da frage ich mich doch, was für eine Sorte Auzug das ist, welcher sich nicht so einfach von Aussen per Knopfdruck öffnen lässt? 🤔 Hört sich für mich eher nach einem techischem Defekt an, wenn noch nicht einmal die Feuerwehr in der Lage ist, diesen Aufzug ohne Beschädigung zu öffnen. Abgesehen davon: 1:14 wenn ein normaler Mensch nicht in der Lage ist, die Türen zu öffnen und dies die techischen Einsatzmittel der Feuerwehr erfordert, da ein Kleinkind (damals 1, 5 Jahre, also Säugling) dort eingeschlossen ist, heißt das im Gesetztestext _''Gefahr in Verzug''_ womit die Feuerwehr jedes Recht hat dort einzugreifen... Ach ja, für den Eigentümer kann das auch eine Körperverletzung bedeuten. Sprich, da ist eine Menge schief gelaufen..

gandalfdergraue
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Wir hatten dieses Problem nochmal eine Nummer größer vor 2 Jahren. Damals war der Aufzug so alt, dass die Tür durchtrennt werden musste, um die Personen endlich zu befreien....

TheSanifreak
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Na, hoffentlich helfen sich die Herrn Anwälte immer selber in Notlagen. Nicht, dass sie mal die FW rufen müssen.

h.celine
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Die sind doch Bekloppt. Was ist wichtiger. Das Leben eines kleinen Jungen Oder der Aufzug. Unglaublich Die Feuerwehrmänner sind wahre Helden und Freunde. Und sollten Einsatz der Leben Rettet. Fürstlich Geehrt werden. Ein dreimal Hoch. Auf unserer Feuerwehr.(Wahre Freunde und Helden)Dankeschön. 👍👍👏👏🥰🥰🙂😘😘

heidibanse
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Unsere moderne Gesellschaft 👍

Manchmal könnte ich nur im Strahl ko...

Ich bin so froh, dass es immer noch Menschen gibt, die Leben vor allem anderen stellen! 🙇‍♂️

ichauch
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Da geht es nur um Geld. Geld das die Hausverwaltung augenscheinlich nicht hatte. Hier scheint aber auch sonst einiges nicht zu stimmen. Mein Fall. In unserer Wohnanlage, in der wir damals wohnten, wurde ein Funknotruf und die Rufnummer (Außentür) zur Leitstelle erst nachgerüstet als die Feuerwehr die Außentür des Aufzugs aufbrechen musste weil der Fahrkorb durchgesackt war und eine schwerbehinderte Person über eine Stunde ausharren musste weil die Hausverwaltung gepennt hatte und keinen Maßnahmenkatalog für diesen Fall vorbereitet hatte. Weder waren eine Bezugsperson noch die Aufzugsfirma zu erreichen und die Notrufklingel entpuppte sich als krächzende Hupe im Hausflur. Der Sachschaden an der Tür war gering. Die Kosten für die Nachrüstung des Aufzuges mit erneuter TÜV Abnahme waren erheblich. Hier versucht wohl die Hausverwaltung die Kosten der eigenen Unfähigkeit auf die Mitarbeiter der Feuerwehr abzuwälzen.

mulder
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Das kommt dabei raus wenn Geld mehr Wert ist als die Gesundheit von Menschen bzw. generell Lebewesen.

MK.-.-
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Habe das Gefühl, es wird viel zu selten gesagt: Danke an alle Rettungskräfte, ob nun beruflich oder ehrenamtlich. Gut, dass es euch gibt und ihr in Notlagen für eure MitbürgerInnen da seid!

xxxaragon
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Das ist irgendwann soweit das es keiner mehr machen will egal ob ehren amtlich oder Hauptberuflich

Schmoh
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Wie dreißt kann man bitte sein, die Feuerwehr auf Schadensersatz zu verklagen, das ist doch wirklich von jedlicher Vernunft befreit!!

manuelroger
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Grundsätzlich gibt es bei jedem Aufzug die Möglichkeit der Notentriegelung. Jede FF wird bei einem neuen Aufzug eingeschult. Jede FF hat die entsprechenden Schlüssel in ihrem Türöffnungsset. Aber meine 35 jährige Erfahrung bei der FF hat gezeigt, dass es leider nicht immer möglich ist, meist aus technischen Gründen, eine Aufzugtür gewaltfrei zu öffnen. Die Befreiungszeit bei einem Aufzug sollte 20 Minuten nicht überschreiten. Bei einem Erwachsenen kann man, sofern kein medizinischer Notfall besteht, auch mal ein bisschen länger probieren. Bei einem schreienden Kind ist sehr wohl Eile geboten und keine Zeit groß herum zu probieren. Alles richtig gemacht!! Kann mir nicht vorstellen, daß irgend ein Richter das anders sieht. Lasst euch nicht unterkriegen. Gut Wehr Kameraden.

heinz
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Ich selbst als langjähriger Feuerwehrmann bin schockiert über so eine dreistigkeit. Das wird wohl bis zum Amtsgericht gehen. Spätestens da sollte es aber eingestellt werden da der Richter hoffentlich mehr Hirn hat als die Versicherung.

Schwummiwumi