Tutorial Schulverweigerung - 1. ) Das Jugendamt verstehen - Kindeswohlgefährdung

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Welche Behörden werden bei einer Schulverweigerung aktiv?
Was können sie?
Welche Fehler kann man machen und was kann man richtig machen?

Dieses Video bringt Licht ins Dunkel in einer noch unbekannten Materie. Dies soll die Kommunikation mit dem Jugendamt erleichtern, aber auch Barrieren abbauen und dem Jugendamt die Möglichkeit geben besser mit Schulverweigerern zu kommunizieren.

Gesetzliche Grundlagen des Jugendamtes sind ausschließlich Kindeswohl:

BGB - Bürgerliches Gesetzbuch:

§ 1666
Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.

(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere

1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.

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§ 1666a
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen

(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Dies gilt auch, wenn einem Elternteil vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Nutzung der Familienwohnung untersagt werden soll. Wird einem Elternteil oder einem Dritten die Nutzung der vom Kind mitbewohnten oder einer anderen Wohnung untersagt, ist bei der Bemessung der Dauer der Maßnahme auch zu berücksichtigen, ob diesem das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zusteht, auf dem sich die Wohnung befindet; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht, das dingliche Wohnrecht oder wenn der Elternteil oder Dritte Mieter der Wohnung ist.

(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.

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Bildbenutzung:
Insel: Anthony Piraino
Welt: cyberchaos05
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Комментарии
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2:19 Die Aussage, dass das Jugendamt für das Kindeswohl verantwortlich ist, ist falsch. Die Verantwortung haben die Eltern. Das Jugendamt hat lediglich eine "Wächterfunktion" und handelt bei einer Gefährdung des Kindeswohl, um die Gefährdung abzuwenden.

kasowin
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Wann kommen die Tutorials für die anderen beiden Ämter?
Ich leite das Video inzwischen sehr gerne weiter. Habe schon etliche Leute kennengelernt, die vor dem Jugendamt in Panik geraten sind und dann wirklich große Dummheiten begangen haben oder begehen wollten.

amigalemming
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Ja und wie verhält man sich am besten gegenüber dem Jugendamt, um keinen der genannten Fehler zu machen?
Und wie ist das mit den Zuständigkeiten: Das Jugendamt ist ja nur für das Kindeswohl zuständig, aber im engeren Sinne nicht für den Schulbesuch. Wenn das Kind altersgemäß gebildet ist und es ihm auch sonst gut geht, könnte das Jugendamt eigentlich wieder abziehen und an das Schulamt abgeben. Macht es aber in der Regel nicht. Warum das und was dann?
Und was ist mit den anderen Ämtern - sind die wirklich nicht so wichtig?

amigalemming
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Dies Tutorial stellt das Verhältnis von Jugendamt/Familiengericht und Freilernerfamilien zu simpel und verharmlosend dar. Außerdem suggeriert es, die Familien, die ins Ausland flüchten, hätten das nicht nötig gehabt und/oder hätten was falsch gemacht und selbst schuld, wenn das Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeschränkt wird. Das ist aber so nicht wahr.

Elterliches Fernhalten eines Kindes von der Schule wird gegebenenfalls per se als Kindeswohlgefährdung gesehen, ganz egal wie gut es dem Kind beim Freilernen geht. Wenn das Kind vorher in der Schule unglücklich war, lässt man gegebenenfalls eine "Schulphobie" diagnostizieren, eine angeblich behandlungsbedürftige psychische Krankheit, bei der das Kind auf jeden Fall wieder in die Schule muss, weil sonst angeblich schlimme Spätschäden drohen. Wenn das Kind irgendwelche Besodnerheiten hat, wie ADS, ADHS, Legasthenie, Dyskalkulie, Hochbegabung, Minderbegabung, Asperger-Syndrom etc. etc., hat das Jugendamt gegebenenfalls eigene Ideen, wie das Kind fachkundig zu "therapieren" sei und wieso gerade hierbei der Schulbesuch wesentlich sein soll für die "Integration" - gerade wenn das Kind Schwierigkeiten hatte, weil der Unterricht und die schulische Umgebung auf das Normkind zugeschnitten sind und diesem speziellen Kind nicht gerecht wurden. Das kann aber das System per se nicht zugeben, das rührt an die Grundfesten, weil schulfreies Lernen keine Lösung für alle sein kann und man also zugeben müsste, dass das System ziemlich vielen Kindern nicht gerecht wird.

Dieser Film stellt sich blind gegenüber der oft gut funktionierenden Kollaboration zwischen Gutachtern, Medizinern und Psychologen und den Schul- und Jugendschutzbehörden, die gegebenenfalls irgendwas zurecht phantasieren, um eine Kindeswohlgefährdung durch die Schulverweigerung feststellen zu lassen.

Tatsächlich gibt es Eltern, die so gut als möglich mit dem Jugendamt in Kontakt waren, die Behördenvertreter ins Haus ließen etc. etc., und die dann doch ins Ausland gehen mussten, weil das Familiengericht mit Einschränkung des Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrechts drohte. In einigen Fällen gab es sogar Nacht- und Nebel-Aktionen, wo die Kinder bzw. das Kind weggenommen wurden, obwohl ganz klar war, dass keine Gefährdung vorlag. Siehe zum Beispiel Amina Busekros. Und nicht immer geht es so gut aus wie bei den Busekrossens, im Prinzip kann das auch in Deutschland so katastrophal verlaufen wie bei Dominic Johansson in Schweden.

IslandForestPlains
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Mich würde interessieren wie das mit dem Besucherrecht aussieht wenn ein Kind vom Jugendamt aus der Familie gerissen wurde, was bei einer Alleinerziehende Freundin vor ca. einer Woche geschehen ist ! Die Mutter weiß nicht wo ihr Sohn 9 Jahre alt, hingebracht wurde .Angeblich war das Kindeswohl gefährdet was zu keinen Zeitpunkt stimmte und auf ein Gefälligkeitsgutachten einer Psychologin zustande kam die sich auf veraltete Daten berufen hatte die schon 6 Jahre alt waren .
Juri hatte, wie viele Kinder in Deutschland keine richtige Lust auf die Schule weil er auf einer Brennpunktschule in Berlin gehen mußte wo 90% Ausländerklassen sind.
Es wurde dann einfach beschlossen den Jungen komplett der Mutter zu entziehen und seit dem wissen wir nicht wo Juri hin verschleppt wurde.
Wir wissen auch nicht ob er im Bundesgebiet abgeschoben wurde oder in einer Einrichtung in Berlin verblieben ist.
Wie können wir vorgehen, das wir oder die Großeltern Ihren Enkel besuchen dürfen? Wir befürchten, daß es den Jungen sehr schlecht gehen muß wenn er keinen Besuch von der Mutter bekommt !
Der Junge ist mal gerade 9 Jahre alt ! Bitte schreiben Sie mich an, wir sind verzweifelt ! Wie bekommen wir Besucherrecht und wie können wir dafür sorgen, daß unser Junge hier in Berlin eine Einrichtung besucht und nicht in das Bundesgebiet verschickt wird . Danke im voraus für eventuelle Tipps . @t

MrFontom
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1:33 Die Aussage, dass das Jugendamt das Sorgerecht entziehen kann ist falsch. Das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechtes kann nur das Familiengericht entziehen! (u.a. auf Anregung des Jugendamtes). Im Falle einer Inobhutnahme ohne gerichtliche Entscheidung, also im sehr akuten Fall einer Kindeswohlgefährdung, wenn also aufgrund der Dringlichkeit keine Zeit besteht das Gericht anzurufen, dann hat das Jugendamt das Recht, in das Sorgerecht einzugreifen. Aber das Sorgerecht haben selbst dann immer noch der/die Sorgeberechtige(n). Das Familiengericht muss umgehend angerufen werden und entscheidet über das Sorgerecht. Das ist ganz wichtig, denn das Jugendamt hat nicht viele Rechte! Es darf auch nicht gewaltsam in die Wohnung! Es muss immer die Polizei oder das Ordnungsamt gerufen werden!

kasowin
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das Jugendamt kann nicht das Sorgerecht entziehen, das kann nur das Familiengericht

mariongraf