Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer verfassungswidrig, Verfassungsbeschwerde Bundesverfassungsgericht

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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG,
Steuerberatung 370 Grad
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt

Schenkungen unter Lebenden oder des Erbe im Todesfall (der Erwerb von Todeswegen) unterliegen der Schenkungssteuer bzw. der Erbschaftsteuer. Der Steuersatz beträgt mindestens 7 % bis 30 %, in Ausnahmefällen sogar 50 %. Persönliche Freibeträge können quasi alle 10 Jahre genutzt werden. Der persönliche Freibetrag zwischen Ehegatten beträgt 500.000 EUR, beim Vermögensübergang auf Kinder 400.000 EUR und bei fremden Dritten nur 20.000 EUR.

Fraglich ist, ob die Erbschaftsteuer überhaupt erhoben werden darf, wenn diese verfassungswidrig ist. Diese Auffassung vertritt ein Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht, der Erbschaftsteuer für ein Aktiendepot zahlen soll.

*Problem:* Wenn Ihr Steuerbescheid zur Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer bestandskräftig wird, dann kann eine Änderung nicht mehr erfolgen, wenn später das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. Sie müssen Einspruch einlegen.

*Hinweise und Haftungsausschluss*
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.

*Betreiber des YouTube-Kanals* ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt
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Комментарии
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Warum sind Geschwister mit Dritten und nicht verwandten bei dem Freibetrag gleich ? Geschwister sind Blutsverwandte

joachimneuber
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Entscheidungen des BFH gehen doch immer nur in eine Richtung, siehe Urteil zum Soli.

gzrorrf
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dient dem Erhalt der Arbeitsplätze, die Besteuerung eines Aktien Depots beeinflusst das doch gar nicht. Ich unterstütze den Kläger aber denke, dass er auch am BVerfG scheitern wird 😅

webuser
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Wenn ich den Einspruch einlege, muss ich dann Zinsen auf die Wartezeit bis zur Klärung durch das Bundesverfassungsgericht zahlen? Wenn ja wie hoch ist der Zinssatz?

saschagraper
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Moin, meine Freundin hat eine Immobilie von ihrer mutter geerbt und ist da eingezogen. Dadurch ist keine Erbschaftssteuer angefallen. Nach ca 1 Jahr haben wir uns für einen Verkauf entschieden. Dann würde die steuer anfallen. Kann man das als Rückwirkendes Ereignis werten?
Viele Grüße

marco
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Wir haben von meine Tante ein Haus geerbt Tante ist nicht Blutsverwandt und hat ein Wohnrecht bis zum Lebens Ende wir selber wohnen nicht in der Immobilie Erbschaft Steuer habe ich noch nicht bekommen was mache ich am besten?
Vielen Dank für das Video direkt Abo

arbeiterblau
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Die Verfassungsbeschwerde ist noch nicht zur Entscheidung angenommen?

Harald-fdvb
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Die Sachen sind schon 100 mal versteuert worden.😮😮

giselahirsch