Rechtliche Bedingungen im Krankenhaus

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Im Krankenhaus hat der Patient das letzte Wort
Ärzte sind zur Hilfe verpflichtet, der Patient muss aber einwilligen.

Rund zwanzig Millionen Deutsche werden in jedem Jahr in einem Krankenhaus stationär behandelt. Doch die wenigsten Patienten wissen über ihre Rechte Bescheid. „Das letzte Wort, also die Entscheidung über eine Behandlungen, muss rechtlich der Patient treffen“, erläutert Swen Walentowski. Der Arzt muss zwar den Patienten behandeln, kann dies aber nicht gegen dessen Willen tun.

Schon das Vertragsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus ist kompliziert. „Es besteht eigentlich aus drei Verträgen“, erklärt Swen Walentowski. Da sind einerseits hotelartige Leistungen wie die Übernachtung und die Verköstigung und andererseits der Behandlungsvertrag. Wenn der Patient mit einer der gebotenen Leistungen nicht zufrieden ist, steht es ihm frei, das Krankenhaus zu verlassen oder zu wechseln.
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Außer Er/Sie hat eine Gesetzliche Betreuung

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