Blitzerapp - Kann zur Zerstörung des Handys bei Verkehrskontrollen führen? | Kanzlei WBS

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Heute geht es um das Thema Blitzerapps. Das sind Apps für das Handy, die warnen, wenn Blitzer aufgestellt sind, damit man vorsichtiger fährt und nicht geblitzt wird. Doch im Gesetz steht, dass es untersagt ist, ein technisches Gerät zu benutzen, was dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnamen anzuzeigen oder zu stören.
Doch wie sieht es mit diesen Apps aus? Warum diese nicht ganz unter das Gesetz fallen und eine Grauzone darstellen, die noch nicht abschließend geklärt ist, erklären wir euch im heutigen Videoblog.

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Комментарии
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wie Herr Solmecke immer so tut als hätte er den Gesetzestext nicht verstanden :D Sehr schön ^^

karlfriedrichnordmensch
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Wie kann das denn eine Grauzone sein wenn im Radio (Delta Radio z.B.) ständig durchgegeben wird wo Blitzer stehen?!

OldSchoolFilm
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wenn euer Handy zerstört wurde ruft uns an .... Solmecke hat Humor 😂😂

LuminusRaven
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Darf man das Handy bedienen, wenn es in einer Halterung ist, um beispielsweise einen Track zu pausieren oderso?

HFrose-luoz
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Ist der Besitz von Radarwarngeräten eigentlich auch verboten? Oder nur das benutzen im Straßenverkehr?

Racer_Hunter_Green-Energy
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Naja des NAVI ist ansich auch nicht dafür gemacht worden um vor Blitzer zu warnen ^^ sondern um zu Navigieren und die Blitzer''App' auf dem navi ist ja auch nur ne APp :D oder nicht?

keyS
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Ja genau, Christian, vor "zehn Jahren" 😉

ida.wendigo
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Hm, die Polizei veröffentlicht ja selbst, wo geblitzt wird, die Seite kann man mit jedem Smartphone aufrufen. Im Radio wird ja ebenfalls oft vor Blitzern gewahnt. Ergo wäre ein Radio ebenfalls in einer "Grauzone".

Das praktische ist: Wenn man so ein Gerät (aufgebohrtes Navi) hat, dann ist es sehr unwahrscheinlich kontrolliert zu werden.

emergcon
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Auf die Navigationssysteme von Becker zum Beispiel für Mercedes kann man eine Blitzerwarnsoftware zusätzlich kaufen.

Ist das Legal?

DerBaerIstTot
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ist ganz schön cute die tatjana...und gutes video wie immer

Hendivo
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Gibt es zu dem Thema BlitzerApp schon ein Update? Sind BlitzerApps oder die Warnfunktion in der Navi-App immer noch Grauzone?

RiksModellbau
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Was wenn mir jemand gesagt hat wo ein Blitzer ist? wird dann der Informant zerstört?^^ (Der Joke musste einfach raus)

Falkenschwinge
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3:20 Durch Sachbeschädigung würden sich die Polizisten wiederum strafbar machen. Sie könnten zumindest ja den iPhone Besitzer dazu auffordern die entsprechende App zu lösche. Aber Zerstören halte ich für sehr grenzwertig.

Aurich
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Ich hatte auch mal sowas, das war ziemlich geil... Hat zuverlässig (also easy 300-500m vor dem Blitzer) vor aktiven Radarstrahlen gewarnt und sogar die Laserpistole, mit der öfters mal persönlich gemessen wird, für 2-3 Sekunden gestört und ein Warnsignal abgegeben, damit man noch runterbremsen kann. Man hatte nen Not-Aus Knopf, sobald man den drückt wird das ganze System abgeschaltet und ist ab dem Zeitpunkt nur noch ein Garagentoröffner (der auch funktioniert hat...), mit dem "Not-Knopf" als Bedienknopf.. Man musste dann irgendwas spezielleres machen, damit das System aus dem Modus wieder rauskommt. Das Ding war vor ca. 7 Jahren aktuell, ich will garnicht wissen was diese Systeme heute alles können. War damals allerdings auch nicht billig.

Baerzilla
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also in einem serienmäßigen Ford Kuga ist im bordcomputer schon eine blitzerwarnung integriert ebenso bei navigationsgeräten wie TomTom und co

mrfrosthase
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#fragWBS In meinem Renault Master ist im Normalen Navi vom Werk aus schon ein Blitzerwarner eingebaut. Ist das dann auch verboten?

MyGamingLiferocks
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OLG Celle (Beschluss vom 3.11.2015 - 2Ss (Owi) 313/15 - NJW 3733/2015) hat jetzt anders entschieden. Wenn das Mobiltelefon betriebsbereit mitgeführt wird, eine Blitzer-App installiert und während der Fahrt aufgerufen ist, ist § 23 I B 1 StVO erfüllt. Das OLG stellt somit nicht auf das Handy ab, sondern auf die App bzw. die Verknüfpung von Handy und App als technische Einrichtung ab.

Ochsenschorsch
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Okay, das "Handy" ist natürlich nicht dafür gebaut um "Radarfallen" zu endecken ABER die APP ist speziell dafür "gebaut" worden um solche Radarfallen zu endecken....
Verstehe die Grauzone da nicht...

TcHubi
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"Wenn die Polizei euer Handy zerstört oder beschlagnahmt hat, dann ruft uns an" 🤣🤣🤣genau und mit welchem Gerät ? 😂😂😂😂👍

ichbinrene_offiziell
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Lieber Herr Solmecke,

ich widerspreche Ihnen: Wenn § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO technische Geräte illegalisiert, die "dafür bestimmt" sind usw., dann kommt es dabei nicht darauf an, von wem das Gerät diese Bestimmung erhalten hat.
Sie meinen, ein Handy sei nicht dazu bestimmt, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
Ich meine: Auf die Bestimmung, die der Hersteller dem Handy geben wollte, kommt es nach der Absicht des Gesetzgebers nicht an. Wenn der Besitzer darauf die Blitzer-Warn-App nutzt, dann gibt er dem Handy diese Bestimmung und schon handelt er mit seinem Gerät nach § 23 Abs. 1b StVO illegal.

floriankoll