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Bundestag stimmt mit Grundgesetzänderung für Finanzhilfen an die Länder
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Der Bund soll künftig Länder und Kommunen im Bildungsbereich sowie beim sozialen Wohnungsbau umfassender mit Finanzhilfen unterstützen können. Entsprechende Änderungen der Finanzverfassung des Grundgesetzes zur Änderung der Artikel 104c, 104d, 125c und 143e des Grundgesetzes verabschiedete der Bundestag am Donnerstag, 28. November 2018, nach zweiter und dritter Lesung in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit.
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