Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung ► juracademy.de

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In diesem Video vermittelt Dir unsere Dozentin den "Klassiker" schlechthin, nämlich die Abgrenzung Raub (§ 249 StGB) - räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

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Комментарии
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Ich küss dein herz habibi besser hätte man es nicht erklären können mein Engel ❤️

ichmachsiealleplatt
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Sehr informativ, besonders die Folien sind knackig und einprägsam. Vielen Dank!

Mekmiff
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Sehr gut dargestellter Streitstand. Vielen Dank für die Ausführungen.

themaxel
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Vielen Dank für die verständliche Erklärung und die guten Folien. Gerade bei diesem Thema ist es schwierig, eine klar strukturierte und klare Erklärung zu finden.

leoniemuller
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Frau Tofahrn rettet wieder mal mein Leben... und meine Klausur.

katrinagenova
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Dankeeee!!! Fabelhafte Erklärrung ❤❤❤❤❤❤❤🙏🙏🙏🙏

vesir
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Im Falle einer Weggabe ist die räuberische Erpressung erfüllt und es bleibt kein Raum mehr für § 249. Ihre Aussage bei 2:40, dass der Raub im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt, ist dann aber falsch.

TheGancar
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Super verständlich erklärt und sehr informativ!

luisaka
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10 Tage vor dem Examen .. und ich setze auf dieses Video 😂

atki
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Aber handelt es sich bei dem Beispielfall nicht auch um eine Verbrauchsanmaßung, weil durch die 2 tägige Autofahrt auch Benzin und Kilometerstand des Autos "verbraucht" wurden? sollte man das noch getrennt prüfen?
Ansonsten echt super Video!!!

thesuperjohanna
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9:50 Der BGH moniert, dass die Literaturdefinition vis absoluta ausschließen würde, aber wenn der BGH die entscheidende Abgrenzung darin sieht, ob das Opfer die Sache herausgibt (dann räuberische Erpressung) oder der Täter sie sich nimmt (dann Raub) schließt dann die Rechtsprechung nicht selber vis absoluta aus? Eine Herausgabe ist z.B. nachdem das Opfer niedergeschlagen wurde ja nicht mehr möglich.

juelzsantana
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Alle Jahre wieder :D .. Noch eine Frage: Ist der Streit nicht auch bei jeder Forderungserpressung relevant ? zB wenn ein Taxifahrer spontan genötigt wird (mit geladener Waffe) auf seinen Fahrpreis zu verzichten? Die Lit. würde hier doch mangels durchhaltbarer Alternative oder Schlüsselstellung des Opfers eine (freiwillige) Verfügung verneinen (und über 249 sind ja nur Sachen geschützt), der BGH hingegen nicht ?

DenkErstmalNach
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hey sabine.... ich hätte echt bock bei dir was zu lernen

svensonable
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Wenn auch nicht in diesem Beitrag, so sei leider doch angemerkt, dass sich in einigen Materialen inhaltliche bzw. dogmatische (meist kleinere) Fehler feststellen lassen. Dies sollte eigentlich nicht sein!

headhad