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Insolvenz: Wir stehen an Ihrer Seite.

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Wir wissen, was wir tun - seit 150 Jahren. Durch die Erfahrung unserer rund 70 Insolvenz-Experten beeinflussen wir das Ergebnis eines Insolvenzverfahrens von Anfang an maßgeblich.
Wer uns beauftragt, stärkt die Position der Lieferantengläubiger im einzelnen Verfahren und das Lobbying für die Rechte unbesicherter Gläubiger in unserer Rechtsordnung.
Aus gutem Grund vertrauen uns rund 100.000 Gläubiger bei 13.000 Verfahren.
Ein Verfahren dauert durchschnittlich 3 Jahre und wirft viele Fragen auf.
Wir übernehmen für Sie:
- Anmeldung Ihrer Ansprüche bei Gericht (Schriftsatz wie eine Mahnklage)
- Geltendmachung von Aussonderungsrechten (Eigentumsvorbehalt) und
- Absonderungsrechten (Pfandrechte) sowie von weiteren Sonderrechten
- Wahrnehmung aller wichtigen Gerichtstermine
- Empfehlung zur Wertberichtigung von Forderungen
- Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter, dem Schuldner und dessen Vertreter
- Prüfung von Angemessenheit und Erfüllbarkeit von Zahlungsvorschlägen
- Begleitende Kontrolle der Verfahren
- Aktive Mitarbeit in den Gläubigerausschüssen
- Berichte über den Verfahrensstand
- Verwaltung von Zahlungsterminen und Quoteneinzug
#ksv1870 #insolvenz #insolvenzrecht #gläubigerschutz #gericht #wirtschaft #unternehmen #österreich #expertenwissen
Wer uns beauftragt, stärkt die Position der Lieferantengläubiger im einzelnen Verfahren und das Lobbying für die Rechte unbesicherter Gläubiger in unserer Rechtsordnung.
Aus gutem Grund vertrauen uns rund 100.000 Gläubiger bei 13.000 Verfahren.
Ein Verfahren dauert durchschnittlich 3 Jahre und wirft viele Fragen auf.
Wir übernehmen für Sie:
- Anmeldung Ihrer Ansprüche bei Gericht (Schriftsatz wie eine Mahnklage)
- Geltendmachung von Aussonderungsrechten (Eigentumsvorbehalt) und
- Absonderungsrechten (Pfandrechte) sowie von weiteren Sonderrechten
- Wahrnehmung aller wichtigen Gerichtstermine
- Empfehlung zur Wertberichtigung von Forderungen
- Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter, dem Schuldner und dessen Vertreter
- Prüfung von Angemessenheit und Erfüllbarkeit von Zahlungsvorschlägen
- Begleitende Kontrolle der Verfahren
- Aktive Mitarbeit in den Gläubigerausschüssen
- Berichte über den Verfahrensstand
- Verwaltung von Zahlungsterminen und Quoteneinzug
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