Betriebsrat | Einfach erklärt

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In diesem Video erklären wir dir den Betriebsrat. Dazu schauen wir uns gemeinsam an, was der Betriebsrat überhaupt ist, wie der Betriebsrat zustande kommt und welche Einflussmöglichkeiten er hat. Am Ende zeigen wir dir, wie du selbst von einem Betriebsrat profitieren kannst. Schau dir das Video als auf jeden Fall bis zum Ende an! Viel Spaß!

In Deutschland ist der Betriebsrat ein Organ zur Mitbestimmung und Vertretung von Mitarbeiterinteressen. Doch nicht in jedem Unternehmen kann es auch einen Betriebsrat geben. Denn an die Gründung eines Betriebsrates sind einige Voraussetzungen geknüpft. So sind für die Gründung eines Betriebsrates 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen erforderlich, von denen mindestens 3 wählbar sind. Wahlberechtigt sind all die Beschäftigten im Betrieb, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu zählen auch Auszubildende und Teilzeitkräfte oder befristet Beschäftigte. Eine Einschränkung gibt es lediglich bei Leiharbeitnehmern. Diese sind erst dann wahlberechtigt, wenn Sie länger als drei Monate im Unternehmen arbeiten bzw. arbeiten sollen. Leitende Angestellte sind hingegen nicht wahlberechtigt.

Ähnliche Einschränkungen gibt es auch bei der Wählbarkeit. Wählbar sind alle diejenigen, die wahlberechtigt, 6 Monate im Unternehmen und zudem mindestens 18 Jahre alt sind.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und soll ein Betriebsrat gegründet werden, wird die Betriebsratswahl von einem sogenannten Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Nun stößt die Wahl eines Betriebsrates beim Arbeitgeber häufig nicht gerade auf große Gegenliebe. Rechtlich ist die Lage jedoch eindeutig! Eine Betriebsratswahl darf nicht verhindert werden und ein solcher Versuch kann sogar strafrechtlich verfolgt werden. +

Mitbestimmungsrechte: Die Mitbestimmungsrechte unterteilen sich zum einen in die zwingende Mitbestimmung, bei denen sich Arbeitgeber und Betriebsrat eben zwingend einigen müssen und zum anderen in die Zustimmungsverweigerung. Dort hat der Betriebsrat ein Vetorecht, das primär bei personellen Maßnahmen zur Geltung kommt. Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat zum einen bei sozialen Angelegenheiten. Dazu gehören beispielweise Fragen zur Betriebsordnung, Entgeltmodalitäten oder auch der Urlaubsplan und Unfallschutz. Auch bei Arbeitsplatzbezogenen Angelegenheiten hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Dazu gehören negative Änderungen von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufe und die Arbeitsplatzumgebung. Kommen wir zu den personellen Angelegenheiten. Hier darf der Betriebsrat beispielsweise bei der Auswahl von Bewerbern oder der Bestellung von Ausbildern mitbestimmen. Bleiben noch wirtschaftliche Angelegenheiten. Bei wirtschaftlichen Belangen hat der Betriebsrat ein Informationsrecht. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigen müssen zudem einen Wirtschaftsausschuss bilden, um das Unternehmen zu beraten und den Betriebsrat über wirtschaftliche Angelegenheiten zu informieren.

Mitwirkungsrechte: Diese gelten für wirtschaftliche Angelegenheiten. Mitwirkung heißt, dass der Betriebsrat zwar über Entscheidungen informiert wird, diese aber nicht verhindern kann. Dazu zählen die Beratungs- und Vorschlagsrechte sowie Anhörungs- und Unterrichtungsrechte. Und die schauen wir uns jetzt einmal an.

Da wäre zum einen das Informationsrecht. Wie der Name bereits erahnen lässt, ist der Betriebsrat rechtzeitig vom Arbeitgeber zu informieren. Dies gilt für die Themen Arbeitsschutz, Gestaltung von Arbeitsabläufen, personelle Einzelmaßnahmen und geplante Betriebsveränderungen.
Daneben gibt es das Vorschlagsrecht. Dieses hat der Betriebsrat bei Einführung einer Personalplanung und deren Durchführung.
Machen wir weiter mit dem Antragsrecht. Dies sagt aus, dass der Betriebsrat grundsätzlich Maßnahmen beantragen darf, die dem Unternehmen und den Beschäftigten dienen.
Abschließend haben wir noch das Beratungsrecht und das Anhörungsrecht. So hat der Betriebsrat grundsätzlich das Beratungsrecht bei der Bauplanung, Anlagenplanung, Ablauf- und Verfahrensplanung und Personalplanung. Das Anhörungsrecht kommt hingegen bei Kündigungen zum Tragen.

Was der Betriebsrat dir persönlich bringt, erfährst du im Video!

Zeitstempel:
0:00 - Einleitung
0:16 - Intro
0:22 - Was ist der Betriebsrat?
0:32 - Rechtshierarchie
1:32 - Einflussmöglichkeiten
1:58 - Mitbestimmungsrechte
2:42 - Mitwirkungsrechte
3:45 - Was bringt ein Betriebsrat dir persönlich?
4:35 - Weitere spannende Themen

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Комментарии
Автор

Unser Betrieb ist sehr bekannt und nicht gerade knapp bei Kasse. Wir sind in keiner Gewerkschaft, da der Unternehmer ausgetreten ist. Und ein Betriebsrat, der wirklich was unternimmt, existiert auch nicht mehr. Er hat zwar nur den Namen in unserer Firma als Betriebsrat, aber sobald er eingeschalten wird, wird er versetzt. Ist das nicht ein Versuch der Hinderung eines Betriebsrates?

mantarochen
Автор

Gibt es ihrgendwo auch nachweise für die behaubtungen im wiedeo, das eine führungsperson kein betribsratmitglied sein darf hört sich schon sehr nach quasch an, vorallem da ich das schon oft erfahren habe

timotheus-
Автор

Ich brauche hilfe.Kann gute video kommen.Melde dich

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