35. Dr. Leonhard Hübner: Haftung deutscher Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen

preview_player
Показать описание
Die Akademische Mittagspause der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg bietet exemplarische Einführungen in das juristische Denken und bringt zentrale Rechtsprobleme ebenso zur Sprache wie Strategien ihrer friedlichen Bewältigung. Sie leistet einen Beitrag zu den großen Verfassungsjubiläen von Weimar und Bonn. Sie widmet sich aber auch den rechtlichen Herausforderungen der Kunst und der Digitalisierung. Sie erörtert aktuelle Fragen des Strafrechts. Sie beleuchtet das schwierige Verhältnis von Recht, Geld und Arbeit. Und sie zeigt, wie sich eine überkommene Rechtsordnung europäisch und international öffnet.

Die Öffnung des Rechts und die Zukunft Europas
Dr. Leonhard Hübner
Haftung deutscher Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen

Unternehmen aus Industriestaaten verlagern ihre Produktion in Entwicklungsländer, um dort von niedrigeren Umwelt- oder Sozialstandards, niedrigeren Lohnkosten und z.T. auch von geringerer Rechtsdurchsetzung zu profitieren. Im September 2012 brach in einer Textilfabrik im pakistanischen Karatschi ein verheerendes Feuer aus, das auf Grund des mangelhaften Arbeitsschutzes viele Menschenleben forderte. Angehörige der Opfer verklagten daraufhin den deutschen Hauptabnehmer der Textilprodukte vor dem Landgericht Dortmund auf Schadensersatz (Urt. V. 10.01.2019, Az. 7 O 95/15). Leonhard Hübner stellt die gegenwärtige Rechtslage der Verantwortung deutscher Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen dar, die in den Fabriken der Herstellerfirmen im Ausland begangen wurden. Gegenwärtig handele es sich bei den entsprechenden Vorgaben um „Soft Law“ (UN-Leitlinien), nicht aber um verbindliches, nach nationalen Regelungen durchsetzbares Recht. Der „Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte“ der Bundesregierung setze derzeit (2019) noch auf Freiwilligkeit (Konzept der Selbstregulierung). Abzuwarten sei der Monitoring-Bericht über die Ergebnisse der Entwicklung, der gegebenenfalls zur Einführung gesetzlicher Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte in den Lieferketten führen könnte, wie dies bereits in Frankreich erfolgt sei.
Рекомендации по теме