Mietkaution - In welcher Frist muss der Vermieter die Kaution auszahlen?

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Wann kann der Mieter die Rückzahlung der Kaution verlangen? Welche Fristen muss der Vermieter beachten?

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Комментарии
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Endlich mal ein Video von euch wo man kein Hörgerät braucht. Vielen Dank! 👍🏻

livi
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Vielen lieben Dank für Ihre informativen Videos 👍

Alexa____
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Der Punkt ist dass bei der Schlüsselrückgabe der Vermieter jede Abnutzungsspur die durch die Miete abgedeckt ist, als Beschädigung bezeichnen und die Kaution einbehalten. Es geht also darum einen Bausachverständigen zur Seite zu haben der dieer Masche der Vermieter einen Riegel vorschiebt.

lenny
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Ich bin Ende Mai 2018 ausgezogen, letzten Monat kam die Abrechnung von 2017 mit einem Guthaben von 256 €. Ich habe den VM nun insgesamt drei mal aufgefordert, die Kaution auszuzahlen, mit der Begründung, dass die 6 Monate um sind und in der NKA 2018 auch keine nennenswerte Nachzahlung zu erwarten ist. Aber er will die kompette Kaution bis dahin einbehalten!

fuecsjq
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Hallöchen …..kurze Frage, bin vor 11 Monaten ausgezogen, Wohnung sauber hinterlassen, Betriebskosten Abrechnung erhalten und bezahlt, 3 Monate später meine volle Mietkaution auch erhalten alles war vom Tisch, nun nach 11 Monaten meldet sich der ehemalige Vermieter, das noch Betriebskosten fällig wären ! Keine Ahnung 🤷‍♀️ was das jetzt soll ?!?!?

isa.k.
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Gibt es im Nachfolgenden Fall auch eine Frist? Der Vermieter zahlt einen Teil der Kaution innerhalb eines halben Jahres nach Beendigung des Mietverhältnisses aus. Wie lange hat der Mieter nun Zeit die teilweise Rückzahlung anzumerken und die gesamte Summe zu fordern? Vielen Dank für die Beantwortung.

mokoe
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9 Monate ist es jetzt bei mir her, auch angeblich weil die Betriebskosten noch nicht verrechnet wurden, was kann ich tun ?

mintgreentwinkle
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Meine Vermieterin hat innerhalb der 6 Monate nicht die Kaution abgerechnet und keine Schäden geltend gemacht. Diese wurden zwar bei der Übergabe im Mai 2021 aufgenommen, aber bis heute nicht abgerechnet. Nun habe ich gelesen, dass die Abrechnung der Schäden auch innerhalb von 6 Monaten vom Vermieter erfolgen muss. Nach 6 Monaten, so die Aussage verjährt dieser Anspruch. Liege ich da Richtig?
Nun ist die Nebenkostenabrechnung gekommen und ich habe der Vermieterin geschrieben, dass sie bisher keine Abrechnung bzw. Rückzahlung der Kaution getätigt hat und sie um die Rückzahlung gebeten. Ich weiß, dass ich die Kaution nicht mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen darf. Ich habe ihr dennoch vorgeschlagen, dass sie mir mitteilen soll, ob sie einer solchen Verrechnung zustimmt. Ist mein Verhalten diesbezüglich korrekt und kann die Vermieterin heute noch die Aufrechnung der Schäden irgendwie geltend machen. Und wie kann ich, sofern die Verjährung gilt, meine Kaution zurückbekommen
Ich würde mich über eine Antwort freuen. Danke

samosara
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Servus,

Folgende Situation ich habe in einem Apartment gewohnt das ich bereits im Februar 2021 verlassen habe. Ich bekam einen Brief in Juni.2021 wo ich eine Nachzahlung hatte von 150€.

Ich verstehe nicht warum ich wieder eine Nachzahlung bekomme also Mai.2022 obwohl ich schon seit 1 Jahr nicht mehr drinnen lebe! Und meine Kaution bekam ich auch noch nicht zurück ( 1100€) !

Was kann ich tun um meine Kaution zurück zu bekommen ? Ist das Legal was die machen also länger als ein Jahr Kaution einbehalten ???

dzauronfighter
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Meine Hausverwaltung hat nicht mein Kaution zurückgeben؟؟؟ was soll ich machen

mohammadslemani
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Hallo, bedeutet das dass der Vermieter nach den 6 Monaten keine Ansprüche mehr wegen Mängeln an der Wohnung stellen darf, sondern die Kaution nur noch etwas einbehalten könnte um die Nebenkosten Abrechnung zu sichern? Ich bin mir mit meine Vermieter nicht einig geworden was die Ansprüche angeht. Es sind jetzt 6 Monate vergangen und er hat bisher keine Ansprüche gestellt.

InvaderZimRocksEver
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Vielen Dank für das Video.

In meinem Fall würde mich interessieren wie die Sachlage aussieht wenn schon ein Neuer Mieter in der Wohnung wohnt und es vorher ein Übergabe Protokoll gegeben hat.

Benjiro_Hyuga
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Aber einen TEIL muss man doch bekommen können?

marialee
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Mein Ex-Vermieter möchte noch Geld für Reparaturen bevor er die Kaution an Mich und meine Ex-Freundin auszahlt. Wir bitten ihn dies zu Verrechnen was er allerdings ablehnt. Was kann ich dagegen tun ?!?!

DerEchteKnoppers
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Muss ich die Kaution auszahlen wenn der Mieter die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat?

efkang.
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Meiner Vermieter hat noch nie Kaution Zurück bezahlt für viele Leute, aber er macht nur für die Leute nicht deutsch sprechen können .Für mich will auch Jetzt nicht mehr Zurück geben das nervt mich .

danieltewoldemedhen
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Guten Tag,
ich bin vor 8 Monaten ausgezogen und habe bis Dato meine Kaution noch nicht zurück bekommen. 3 Monate vor dem Auszug habe ich ein Schaden am Boden gemeldet, meine Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden, das weiß auch die Hausverwaltung. Die Hausverwaltung hat bis jetzt noch kein Angebot von einer Handwerksfirma bekommen können und behalten daher die Kaution ein. Ist dies rechtens? Vielen Dank und Liebe Grüße aus Dresden

kayanissen
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Hallo! Ich hätte eine Frage bezüglich der Thema.

Stimmt es dass der Vermieter nach der Einzug ein neuer Mieter muss sofort an dem Vormieter die Kaution abrechnen? Die Wohnung ist in Hamburg.
In meiner alten Wohnung wohnt seit einem Monat ein neuer Vermieter und ich habe immer noch nicht die Kaution zurückbekommen. LG

marionaska
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hallo ich habe einen ganz schlimmen vermieter, der die Leute gerne reinlegt.
ich habe die Wohnung renoviert beim einzug, er fordert jetzt die Renovierung auch beim auszug (er schrieb damals in den mietvertrag, dass er die Wohnung renoviert übergeben habe, sagte mir damals aber, das wäre nur eine Formalie und nun beruft er sich darauf), ebenfalls ließ sich nie die Tür abschließen, damals meinte er, weil zuvor mal eingebrochen wurde, nun behauptet er ich muss die Tür bezahlen, weil ich selber eingebrochen wäre (er hätte Zeugen, also Freunde von ihm die ebenfalls im Haus wohnen)
kurzum er will die Kaution behalten, aber wenn er sie eh behalten will, muss ich denn dann noch renovieren oder kann ich sagen: gut die Kaution ist eh im eimer, dann hau ich hier halt ab. Weil ich weiß, dass noch anderes finden wird, weil ich kein Übergabeprotokoll habe und er mir alles vom Vormieter aufbrummen wird (wie löcher in den Fliesen, die Eingangstür etc). kann ich gehen oder muss ich mit Rechnungen danach noch rechnen, die über die Kaution hinaus gehen. Mir reicht es mit diesem Vermieter. Dankeschön

sandravater
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Hallo, danke für das hilfreiche Video erst einmal. Ich hätte jedoch noch ein Paar speziellere Fragen: (1) Wie lang ist die Rückzahlfrist der Mietkaution nach gängiger Rechtssprechung für: 4-WG; Nebenkosten pauschal in der Miete enthalten; Übergabe ohne Protokoll, aber keine Beanstandungen und Wohnung nahtlos wieder vermietet ?
(2) Kann ich als Mieter nach 4 Monaten zumindest einen Teil der Kaution einfordern ?
(3) Sollte nach 6 Monate noch immer keine Zahlung erfolgt sein, kann ich den Vermieter in Zahlungsverzug setzen und ggf. Verzugszinsen anrechnen oder Mahngebühren erheben ? Darf der Fall nach mehreren Briefen an ein Inkassounternehmen weitergeleitet werden, um evtl. Druck auszuüben ?
Wäre über eine kurze Rückmeldung sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Riedmayer

michaelriedmeyer