Gesetzesänderung nach Böhmermann Gedicht | Kanzlei WBS

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Die Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte am 15.04.2016 an, die Strafbarkeit nach § 103 StGB abschaffen zu wollen. Eine Abschaffung der Ahndung von Verunglimpfungen des Bundespräsidenten ist jedoch nicht geplant.

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Комментарии
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Herr Solmecke bin ganz ihrer Meinung, in allen Punkten! ;)

fillamo
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Man sieht mal wieder, dass die Menschen auch im Deutschen Recht nicht alle den gleichen Wert haben.

PowerShell
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Ich finde, solche Sonderregelungen sollten komplett abgeschafft werden, denn die könnten dazu missbraucht werden, Kritiker mundtot zu machen.

Schurik
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Wenn vor dem Gesetz alle gleich sein sollen, dann muss das auch für Personen gelten, die besonders in der Öffentlichkeit stehen.
Daher dürfen diese Personen weder besser noch schlechter gestellt sein.

juergenstremmler
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Kein Sonderrecht für Bundespräsidenten!

Hackisan
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Jeder Mensch ist gleich viel wert, warum sollte dann ein Politiker besondere Rechte haben nur wegen seinem Beruf? Als ich das erste mal von diesem Paragraphen 103 hörte war ich entsetzt!

bavariahikinggirl
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Achtung: jetzt ueberfahre ich eine person.... da ich es angekuendigt habe, kann man mich ja jetzt nicht dafuer belangen!

KeZkinOG
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Ich habe mal eine Frage.
Ich weis das es nicht unter dieses Video passt, trotzdem wollte ich mal fragen wie jetzt die Situation mit der Streamingangelegenheit und dem EuGh ist.

Sniper-ygfk
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Es gibt einen Unterschied zwischen "Beleidigen" und "Kritisieren" der vielen hier wohl nicht bekannt ist. Kurz erklärt: Kritisieren - JA! Beleidigen - NEIN!

Slytzel
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Steht in dem Gesetz nicht das es nur Gilt wenn die "Majestät" im Lande ist?

DerDieWas
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Ich hoffe nur das der Prozess bis zur höchsten Instanz (so wie in Österreich wird es sicher auch ein vergleichbares Gericht wie den Verfassungsgericht geben). Und da festgestellt wird das der Paragraph gegen das Grundgesetz der Meinungsfreiheit verstößt.

Meinsofa
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Gehen wir mal weiter: Muss eine Beleidigung überhaupt strafbar sein? In den Ländern, deren Gesetzgebung auf dem common law basiert, funktioniert es auch (fast) ohne. Beleidigung ist extrem subjektiv und überhaupt denke ich nicht, dass der Staat Gefühle schützen muss. Beleidigung hat nichts im Strafrecht zu suchen.

coaltamarack
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Ich schrieb an anderer Stelle schon mal, was ich von Beleidigungen allgemein halte.
Als Kurzversion noch mal: Ich halte es für absurd, Beleidigungen unter Strafe zu stellen, da es sich gewöhnlich um eine persönliche, meist emotionale Meinung handelt und nicht um Verleumdung. Jeder weiß, dass wenn er als Hurensohn oder Hure bezeichnet wird, es klar ist, dass er das nicht wirklich ist. Und selbst wenn - jetzt kann ich schon wieder über die Begrifflichkeiten anfangen zu philosophieren :D - der Sohn einer Hure ist ja kein schlechter Mensch, nur weil seine Mutter eine Hure ist oder war und eine Hure ist auch kein schlechter Mensch, nur weil sie gegen Geld mit Männern (oder Frauen) schläft.
Gegen Beleidigungen sollte jedem generell ein dickes Fell anerzogen werden (jeder kann sein Kind in dem Wissen erziehen, dass Beleidigungen nie persönlich genommen zu werden brauchen, niemand muss Beleidigungen wirklcih annehmen, das ist meine Meinung und so erziehe ich mein Kind).

Und weil ich so über Beleidigungen im Allgemeinen denke, bin ich auch der Meinung, dass erst recht keine Obrigkeit oder Person des öffentlichen Lebens oder was es alles gibt ein Anrecht auf besonderen Beleidigungsschutz hat oder auch im Gegenteil, dass öffentliche Menschen mehr zu ertragen haben, als Zivilisten! Ich möchte grundsätzlich erst mal von Politikern oder Prominenten nicht beleidigt werden, also gilt für mich die ungeschriebene Regel: "Was ich nicht will, das man mir tut, dass tu ich auch anderen nicht an", welche ich in der Umsetzung in hochemotionalen Zuständen allerdings nicht immer einhalten kann. Diese Einstellung erwarte ich auch von Promis und Politikern, aber ich sehe auch immer die menschliche Natur, die uns manchmal eben doch Dinge tun lässt, die uns in anderen Situationen gar nicht in den Sinn kommt und die wir wir uns in ganz und gar rationellen Momenten vornehmen, niemals zu tun.

Fazit: Jeder (ob groß, ob klein, ob dick ob dünn - und das sowohl metaphorisch als auch wörtlich) sollte gleich behandelt und bestraft werden und grundsätzlich finde ich Beleidigungen als Straftat (oder wie immer sie im Recht genau gewertet werden) als falschen Blickwinkel, der die menschliche Natur komplett außen vorlässt und vor allem auch vorher gegangene Situationen meistens ignoriert (Provokation - diese ist nun wieder nicht strafbar... AAAAHHH).

Ps: Mein verflossener Lebensgefährte sprach gerne sehr beleidigend über dicke Frauen, während er selbst adipös war. Oh, wie ich es gehasst Ich konnt dann oft nicht anders, als ihn (nicht immer mit Rücksicht auf seine Gefühle) auf seinen eigenen Umfang hinzuweißen (die Weiber, die er beleidigte, bekamen das gewöhnlich nicht mit). Dann war er beleidigt.
Im Gegensatz zu ihm meinte ich es aber gar nicht beleidigend, ich liebte ihn ja - auch mit seinem Bauch.
Für mich das beste Beispiel für Perspektive und Ego. Hurensohn und Bastard als Beleidigung aufzufassen, ist einfach nur sowas von nicht zeitgemäß. Ich kanns nicht verstehen.
Genau wie "Fick dich" per Worte oder Mittelfinger. Ja, wer fickt sich denn nicht selbst hin und wieder? Ist doch ganz normal! Warum ist das eine Beleidigung, wenn ich jemandem diesen Vorschlag mache?

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