Vorlesung | 03 Einkommensteuer (Teil 1)

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Einkommensteuerrecht (Einführung)
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0:00 Intro
0:50 Überblick
6:33 Steuerbarkeit (persönlich)
25:39 Steuerbarkeit (sachlich)
40:57 Einnahmen
53:16 Ausgaben
Рекомендации по теме
Комментарии
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Eine perfekte Videoreihe!!
Vielen Dank für die grandiose Erklärung! Besser gehts fast nicht!😇🙏

youareunique
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boah super typ! super erklärt! ich mag es, dass er so schnell spricht (musste video nicht mal auf erhöhte Geschwindigkeit stellen und auch keine Sprünge machen XD) und echt nur das wichtigste erzählt mit guten beispielen. mega video! vielen Dank!!

NaStYaYeLeNa
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Habe leider Vorlesungen in meiner Uni zur Steuerlehre verpasst und deine Videos helfen mir so sehr mit meiner Prüfungsvorbereitung. Vielen Dank

MsWeissichdochnicht
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Hätte ich an der FH solche Steuerprofessoren gehabt, hätte ich die Steuerlehre als Schwerpunkt belegt. Besten Dank für die Videos ✌️
Interessant wäre, ob Pokern als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit eingestuft wird... 😁

unbekannter-teilnehmer
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Vielen vielen lieben Dank für die super Vorlesung, Sie haben mir mit Ihren tollen Beiträgen geholfen. DANKE💪👍💯💯

ahuava
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Vielen Dank für das Video. Sehr schön erklärt!

sebastianborza
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Versuche mich als fast fertiger Jurist Grundkenntnisse im Steuerrecht anzueignen und Ihre Vorlesungen eignen sich klasse dafür. Daumen hoch!
Ich hätte zwei Fragen:
1. Sie sagten, wenn jemand eine Wohnung in Deutschland besitzt, machte ihn das schon zum Steuerinländer, weil das allein schon unter § 8 AO fällt. Kann das sein? Wäre ein Ausländer, der in Deutschland Eigentum an einer Wohnung hat und sie vermietet, nicht viel eher beschränkt Steuerpflichtiger mit Einnahmen im Sinne des § 49 EStG? Kann ja nicht sein, dass er allein deshalb auch seine Einnahmen in Timbuktu hier versteuern muss, oder?

2. Unter welche Art von Einnahmen nach § 2 I Nr.1-7 EStG fiel denn die Renovierung durch die RTL Show (Einsatz in vier Wänden?)? Wüsste auf Anhieb nicht, wo sich das subsumieren ließe.

TakezoShinmen
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Sehr sehr gute Videos, immer praktisch.
Aber ich habe eine Frage und es wäre super wenn mir die hie jemand beantworten kann.
Angenommen ich habe ein Unternehmen im Ausland aber lebe in Deutschland wohin versteuer ich mein Einkommen.
Auf der einen Seite ist es kein Einkommen aus deutschen Quellen, aber ich meine ich zu erinnern, dass er meinte wenn du in Deutschland lebst musst du in Deutschland versteuern... Was passiert in der Situation?

DoTheResearch
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Sehr gutes Video. Nur als kleine Korrektur am Rande: § 4 V Nr. 8 EStG erfasst nur Geldbußen (also OWis), Geldstrafen (§ 40 StGB) werden hingegen durch § 12 Nr. 4 EStG vom Abzug ausgenommen.

PRNCKAYN
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Was ist denn mit dem Verlustausgleich?:) Glg

dimitrakitsikoudi
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Hallo,

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese geschriebenen Seiten mit mir teilen könnten

ibrahimtami