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Paragraf 14a EnWG: Schnell und einfach erklärt!

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Der geänderte §14a EnWG ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten und soll die bestmögliche Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie Ladeinfrastruktur oder Wärmepumpen ermöglichen. Dadurch soll die Netzauslastung nachhaltiger und effizienter gesteuert und die betroffenen Verbraucher für ihre Netzdienlichkeit belohnt werden.
In diesem kompakten Video erklären wir Euch den §14a und ihr erfahrt:
- Was daran so wichtig ist
- Welche Chancen er birgt
- Und warum das Hauskraftwerk von E3/DC genau dafür bestens gerüstet ist.
Ihr werdet außerdem erfahren:
- Dass alle bestehenden und neuen Hauskraftwerke die erforderliche Technik für den 14a bereits kostenlos für Euch integriert haben
- Warum mit dem E3/DC Hauskraftwerk niemand Angst vor netzseitiger Abregelung haben muss
- Und wie es mit dem Hauskraftwerk gelingen kann, schon vor der Installation 1.500 EUR für die nächsten 10 Jahren mitzubringen
Das Gesetz ist zwar seit Januar in Kraft, die Umsetzung des Paragrafen bei den verschiedenen Akteuren wird allerdings voraussichtlich noch bis mindestens Ende 2024 dauern.
AUTARK – Das E3/DC-Magazin, Sendung 401.
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So erreichst du uns:
E3/DC
Ursula-Flick-Straße 8
D-49076 Osnabrück
Telefon +49 (0) 541 760268-0
Fax +49 (0) 541 760268-199
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- Was daran so wichtig ist
- Welche Chancen er birgt
- Und warum das Hauskraftwerk von E3/DC genau dafür bestens gerüstet ist.
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- Dass alle bestehenden und neuen Hauskraftwerke die erforderliche Technik für den 14a bereits kostenlos für Euch integriert haben
- Warum mit dem E3/DC Hauskraftwerk niemand Angst vor netzseitiger Abregelung haben muss
- Und wie es mit dem Hauskraftwerk gelingen kann, schon vor der Installation 1.500 EUR für die nächsten 10 Jahren mitzubringen
Das Gesetz ist zwar seit Januar in Kraft, die Umsetzung des Paragrafen bei den verschiedenen Akteuren wird allerdings voraussichtlich noch bis mindestens Ende 2024 dauern.
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