Betreuerbestellung – Ablauf Betreueranordnung Betreuungsgericht Betreuungsverfahren

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Zuständig für die Einleitung eines Betreuungsverfahrens ist das örtliche Amtsgericht/Betreuungsgericht. Vor der Entscheidung über eine mögliche Betreuung wird das Gericht sich zunächst selbst einen unmittelbaren Eindruck zum Betroffenen verschaffen. Das ist ein Gespräch –es kann auf Wunsch des Betroffenen in seiner Wohnung oder im Krankenhaus oder Pflegeheim stattfinden. Hat das Gericht dann den Eindruck, dass der Betroffene seine Interessen nicht selbst wahrnehmen kann, bestellt das Gericht einen Betreuer.

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Dann kann praktisch jeder Arzt dem meine Nase oder Meinung nicht passt einen Betreuer bestellen.

andreaseidel
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