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Die Nr.1 Gefahr für jeden GmbH Geschäftsführer! Warum Du mit Deinem gesamten Privatvermögen haftest.
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Was Dich in diesem Video erwartet:
Wer entscheidet, trägt die Verantwortung und haftet für Fehlentscheidungen im Zweifel mit seinem Privatvermögen.
Dies gilt für den Geschäftsführer einer GmbH über den Vorstand einer AG bis zum Vorstand eines gemeinnützigen e.V. und ist im Wesentlichen in § 43 GmbHG und § 93 AktG geregelt. Wer im Unternehmen Verantwortung übernimmt und einen Fehler macht, haftet dabei im Zweifel in unbegrenzter Höhe!
Dies gilt durch die “Gesamtschuldnerische Haftung” auch für Pflichtverletzungen von Kollegen oder für Personen in Kontrollorganen.
Existenzbedrohende Haftungsszenarien drohen in der Gründungsphase (Unterbilanzhaftung), der täglichen operativen Arbeit (Fehlkalkulationen, Auswahl- und Organisationsverschulden, ungünstige Vertragsschlüsse) sowie nach dem Ausscheiden (Nachhaftung für vergangene Fehl-entscheidungen). Besonders brisant wird es für aktuelle und bereits ausgeschiedene Entscheider in Krisen (Insolvenzverschleppung, Gläubigerbenachteiligung, Insolvenz), in der zusätzlich der Insolvenzverwalter (dieser wird in der Regel vergütet basierend auf der Höhe, der für die Gläubiger generierten finanziellen Mittel) ins Spiel kommt.
Dass dies gerade im Mittelstand ein Thema ist, zeigt das vielbeachtete Urteil des OLG Düsseldorf vom Juli 2018, in der die unterlegene Geschäftsführerin nun privat für eine Zahlung in Höhe von 200.000 EUR aufkommen muss und dies zugunsten der Insolvenzmasse. Auch zeigt dieses Urteil, dass D&O-Versicherung nicht gleich D&O-Versicherung ist, da dieser Schaden mit einem leistungsstarken Bedingungswerk hätte verhindert werden können.
Die unbeschränkte Haftung der Manager mit ihrem Privatvermögen kann daher schlimmstenfalls zu einer Privatinsolvenz führen und zugleich für das Unternehmen, wenn entsprechende Ansprüche letztlich vom Unternehmen getragen werden müssen. Eine existenzsichernde und effektive D&O Versicherung ist daher unerlässlich.
Wer dreht hier eigentlich Video´s?
Hallo ich bin Kai. Seit 30 Jahren (oh Mann schon so lang :-) ) bin ich in der Finanzindustrie tätig. Vor 2008 hatte ich keine Lust mehr auf einen Konzern, die Politik in einem Konzern und habe mich gemeinsam mit meiner Frau selbstständig gemacht. Uns Ziel war und ist es auch heute noch, Selbstständigen eine besser Finanzberatung zu bieten. Transparent, fair und unabhängig.
Als Makler stehen wir laut Gesetzt (§93 HGB) auf der Seite unserer Kunden.
Aber erst seit wir die Abhängigkeit von Provisionen hinter uns gelassen haben und auf honorarbasis mit unserern Kunden arbeiten haben wir die völlige Unabhängigkeit von Produktpartnern und die totale Kundenorientierung erreicht.
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Du hast Fragen zu diesem Video?
Oder ruf mich einfach an: 06136-7541596.
Hier findest Du mehr zu mir:
MFP Manufaktur für Finanzplanung e.K.
Schubert Straße 22a
55271 Stadecken-Elsheim
Tel.: 06136 75415 96
Registrierungsnummer gem. § 11a GewO: D-PNTA-ZCQBO-32
Ich bin Versicherungsmakler im Sinne des § 34dGewO und unter der Nummer D-PNTA-ZCQBO-32 bei der IHK e. V.,
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon 0-180-500 585-0 registriert.
Ich unterhalte keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einer Versicherungsgesellschaft. Keine Versicherungsgesellschaft hält eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an meiner Unternehmung.
Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13
10117 Berlin
Wer entscheidet, trägt die Verantwortung und haftet für Fehlentscheidungen im Zweifel mit seinem Privatvermögen.
Dies gilt für den Geschäftsführer einer GmbH über den Vorstand einer AG bis zum Vorstand eines gemeinnützigen e.V. und ist im Wesentlichen in § 43 GmbHG und § 93 AktG geregelt. Wer im Unternehmen Verantwortung übernimmt und einen Fehler macht, haftet dabei im Zweifel in unbegrenzter Höhe!
Dies gilt durch die “Gesamtschuldnerische Haftung” auch für Pflichtverletzungen von Kollegen oder für Personen in Kontrollorganen.
Existenzbedrohende Haftungsszenarien drohen in der Gründungsphase (Unterbilanzhaftung), der täglichen operativen Arbeit (Fehlkalkulationen, Auswahl- und Organisationsverschulden, ungünstige Vertragsschlüsse) sowie nach dem Ausscheiden (Nachhaftung für vergangene Fehl-entscheidungen). Besonders brisant wird es für aktuelle und bereits ausgeschiedene Entscheider in Krisen (Insolvenzverschleppung, Gläubigerbenachteiligung, Insolvenz), in der zusätzlich der Insolvenzverwalter (dieser wird in der Regel vergütet basierend auf der Höhe, der für die Gläubiger generierten finanziellen Mittel) ins Spiel kommt.
Dass dies gerade im Mittelstand ein Thema ist, zeigt das vielbeachtete Urteil des OLG Düsseldorf vom Juli 2018, in der die unterlegene Geschäftsführerin nun privat für eine Zahlung in Höhe von 200.000 EUR aufkommen muss und dies zugunsten der Insolvenzmasse. Auch zeigt dieses Urteil, dass D&O-Versicherung nicht gleich D&O-Versicherung ist, da dieser Schaden mit einem leistungsstarken Bedingungswerk hätte verhindert werden können.
Die unbeschränkte Haftung der Manager mit ihrem Privatvermögen kann daher schlimmstenfalls zu einer Privatinsolvenz führen und zugleich für das Unternehmen, wenn entsprechende Ansprüche letztlich vom Unternehmen getragen werden müssen. Eine existenzsichernde und effektive D&O Versicherung ist daher unerlässlich.
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Hallo ich bin Kai. Seit 30 Jahren (oh Mann schon so lang :-) ) bin ich in der Finanzindustrie tätig. Vor 2008 hatte ich keine Lust mehr auf einen Konzern, die Politik in einem Konzern und habe mich gemeinsam mit meiner Frau selbstständig gemacht. Uns Ziel war und ist es auch heute noch, Selbstständigen eine besser Finanzberatung zu bieten. Transparent, fair und unabhängig.
Als Makler stehen wir laut Gesetzt (§93 HGB) auf der Seite unserer Kunden.
Aber erst seit wir die Abhängigkeit von Provisionen hinter uns gelassen haben und auf honorarbasis mit unserern Kunden arbeiten haben wir die völlige Unabhängigkeit von Produktpartnern und die totale Kundenorientierung erreicht.
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Ich bin Versicherungsmakler im Sinne des § 34dGewO und unter der Nummer D-PNTA-ZCQBO-32 bei der IHK e. V.,
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon 0-180-500 585-0 registriert.
Ich unterhalte keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einer Versicherungsgesellschaft. Keine Versicherungsgesellschaft hält eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an meiner Unternehmung.
Schlichtungsstellen:
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Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13
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