Die Nr.1 Gefahr für jeden GmbH Geschäftsführer! Warum Du mit Deinem gesamten Privatvermögen haftest.

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Was Dich in diesem Video erwartet:

Wer entscheidet, trägt die Verantwortung und haftet für Fehlentscheidungen im Zweifel mit seinem Privatvermögen.

Dies gilt für den Geschäftsführer einer GmbH über den Vorstand einer AG bis zum Vorstand eines gemeinnützigen e.V. und ist im Wesentlichen in § 43 GmbHG und § 93 AktG geregelt. Wer im Unternehmen Verantwortung übernimmt und einen Fehler macht, haftet dabei im Zweifel in unbegrenzter Höhe!

Dies gilt durch die “Gesamtschuldnerische Haftung” auch für Pflichtverletzungen von Kollegen oder für Personen in Kontrollorganen.

Existenzbedrohende Haftungsszenarien drohen in der Gründungsphase (Unterbilanzhaftung), der täglichen operativen Arbeit (Fehlkalkulationen, Auswahl- und Organisationsverschulden, ungünstige Vertragsschlüsse) sowie nach dem Ausscheiden (Nachhaftung für vergangene Fehl-entscheidungen). Besonders brisant wird es für aktuelle und bereits ausgeschiedene Entscheider in Krisen (Insolvenzverschleppung, Gläubigerbenachteiligung, Insolvenz), in der zusätzlich der Insolvenzverwalter (dieser wird in der Regel vergütet basierend auf der Höhe, der für die Gläubiger generierten finanziellen Mittel) ins Spiel kommt.

Dass dies gerade im Mittelstand ein Thema ist, zeigt das vielbeachtete Urteil des OLG Düsseldorf vom Juli 2018, in der die unterlegene Geschäftsführerin nun privat für eine Zahlung in Höhe von 200.000 EUR aufkommen muss und dies zugunsten der Insolvenzmasse. Auch zeigt dieses Urteil, dass D&O-Versicherung nicht gleich D&O-Versicherung ist, da dieser Schaden mit einem leistungsstarken Bedingungswerk hätte verhindert werden können.

Die unbeschränkte Haftung der Manager mit ihrem Privatvermögen kann daher schlimmstenfalls zu einer Privatinsolvenz führen und zugleich für das Unternehmen, wenn entsprechende Ansprüche letztlich vom Unternehmen getragen werden müssen. Eine existenzsichernde und effektive D&O Versicherung ist daher unerlässlich.

Wer dreht hier eigentlich Video´s?

Hallo ich bin Kai. Seit 30 Jahren (oh Mann schon so lang :-) ) bin ich in der Finanzindustrie tätig. Vor 2008 hatte ich keine Lust mehr auf einen Konzern, die Politik in einem Konzern und habe mich gemeinsam mit meiner Frau selbstständig gemacht. Uns Ziel war und ist es auch heute noch, Selbstständigen eine besser Finanzberatung zu bieten. Transparent, fair und unabhängig.

Als Makler stehen wir laut Gesetzt (§93 HGB) auf der Seite unserer Kunden.
Aber erst seit wir die Abhängigkeit von Provisionen hinter uns gelassen haben und auf honorarbasis mit unserern Kunden arbeiten haben wir die völlige Unabhängigkeit von Produktpartnern und die totale Kundenorientierung erreicht.

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Oder ruf mich einfach an: 06136-7541596.

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MFP Manufaktur für Finanzplanung e.K.
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55271 Stadecken-Elsheim

Tel.: 06136 75415 96

Registrierungsnummer gem. § 11a GewO: D-PNTA-ZCQBO-32
Ich bin Versicherungsmakler im Sinne des § 34dGewO und unter der Nummer D-PNTA-ZCQBO-32 bei der IHK e. V.,
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon 0-180-500 585-0 registriert.


Ich unterhalte keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einer Versicherungsgesellschaft. Keine Versicherungsgesellschaft hält eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an meiner Unternehmung.

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Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13
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Комментарии
Автор

Wäre schön wenn nicht nur Geschäftsführer sondern auch Politiker für ihre Fehler haften müssten.

retiuk
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Danke für dein Video. Kleine Anmerkung, die Musik stört. Lg

Sonjamimmi
Автор

Ich konnte (wollte) ab Minute 5 leider aufgrund der Musik überhaupt nicht mehr folgen. Sehr sehr schade.

marcruta
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Hallo, super Einstiegsvideo. Oft ist die Rede davon wenn man eine GmbH hat oder gründen möchte. Eine D&O ist aber auch ratsam, wenn ich als externer GF (Fremdgeschäftsführer) angestellt werde oder? Danke Gruß

Zeroqool
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Soweit ganz gut, aber nicht in der Detailtiefe fundiert. Zwei Hinweise:

1. Es gibt durchaus Rechtschutzversicherungen, die auch außergerichtliche Sachverhalte zahlen
2. D&O hast du absolut Recht, aber jede D&O versucht sich vor dem Zahlen zu drücken über die "grobe Pflichtverletzung". Da greift die D&O auch nicht... Insgesamt, so die Erfahrung, verteidigst du dich gegen den eigentlichen Rechtsfall und verklagst gleichzeitig die D&O auf Zahlung. Bei GmbH Geschäftsführern, von denen Du redest, berücksichtige, dass die D&O oft nur 50% zahlt, da meist die Beklagte zu 1 die Firma ist und Beklagte zu 2 der GF. Wenn der GF verknackt wird, dann meist auch BEklagte zu 1. Die D&O greift aber nur für die Organe, nicht für die Gesellschaft.

soweit mein Senf dazu :-D

marc
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Gibt's diese D&O Vertrauenschaden Versicherung auch wenn man im Ausland lebt und dort z.B. mit einer LLP, LLC oder SRL ? Oder wird man da gar nicht versichert ? Würde mich mal interessieren 🤔 Denn die heissen dort auch alle Directors oder Officers !

berndfreudinger
Автор

Was ist dann jetzt mit der Insolvenzverschleppung wo in 1. Linie der Geschäftsführer haftungs- aber auch strafrechtlich verantwortlich ist ? 🤔⚖️

berndfreudinger
Автор

Haftungsrisiken im Außenverhältnis der GmbH (war/ist nicht Thema des Videos): die GmbH ist Geschäftsmittler (Importeur):
Deckt eine D&O auch Forderungen aus vertraglicher Konventionalstrafe (Lieferungs-, Leistungsvertrag) seitens des inländischen Kunden der GmbH ab, wenn ein ausländischer (nicht EU) Vertragspartner der GmbH den Vertrag verletzt ?

monoecumsemper
Автор

Also keine Firma gründen ^^ na klasse was bringt mir die GmbH dann^^

boss
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§ 43 II GmbH betrifft die Innenhaftung gegenüber der GmbH. Insoweit ist die Übersicht am Anfang missverständlich.

Das Thema mit der Insolvenzanmeldung ist keine Frage von § 43 II GmbH, sondern betrifft die Außenhaftung gegenüber Dritten nach § 823 II BGB i.V.m. § 15a InsO.

fnbhl
Автор

Tja, was ist die bessere Kapitalgesellschaftsform?

EinApoStein