Nachfolge Personengesellschaft | Handelsrecht

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Anteile an Personengesellschaften sind nicht automatisch vererblich. Stirbt eine Gesellschafter bei einer Personengesellschaft, so wird diese aufgelöst oder es tritt eine Anwachsung bei den verbliebenen Gesellschaftern ein. In den Nachlass fällt dann aber ein Abfindungsanspruch. Von den varierenden gesetzlichen Regelungen kann abgewichen werden (Fortsetzungsklausel; Eintrittklausel, einfache und qualifizierte Nachfolgeklausel).

Der Beitrag greift typische Fragestellungen aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit.

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