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Alle Jahre wieder - Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis

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Schippen ist natürlich Chefsache. Apropos…
Als Hauseigentümer bist du dafür verantwortlich, dein Privatgrundstück und angrenzende öffentliche Gehwege zuverlässig und je nach Witterung mehrmals täglich von Schnee und Eis zu befreien.
Die Schneeräum- und Streupflicht gilt üblicherweise werktags von 7 bis 20 Uhr, an Wochenend- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr.
Verletzt sich ein Fußgänger, weil dein Anwesen oder angrenzende öffentliche Gehwege nicht sicher passierbar sind, haftest du als Eigentümer. Für Schadensersatzforderungen kommt deine private Haftpflichtversicherung auf, wenn es deine selbstbewohnte Immobilie betrifft.
Übrigens:
Wer sich nicht an die Schneeräum- und Streupflicht hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro – und für Bußgelder kommt die Versicherung nicht auf.
In diesem Sinne, ab an die Schaufel. Passt schön auf euch auf. Beste Grüße euer Stefan.
Als Hauseigentümer bist du dafür verantwortlich, dein Privatgrundstück und angrenzende öffentliche Gehwege zuverlässig und je nach Witterung mehrmals täglich von Schnee und Eis zu befreien.
Die Schneeräum- und Streupflicht gilt üblicherweise werktags von 7 bis 20 Uhr, an Wochenend- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr.
Verletzt sich ein Fußgänger, weil dein Anwesen oder angrenzende öffentliche Gehwege nicht sicher passierbar sind, haftest du als Eigentümer. Für Schadensersatzforderungen kommt deine private Haftpflichtversicherung auf, wenn es deine selbstbewohnte Immobilie betrifft.
Übrigens:
Wer sich nicht an die Schneeräum- und Streupflicht hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro – und für Bußgelder kommt die Versicherung nicht auf.
In diesem Sinne, ab an die Schaufel. Passt schön auf euch auf. Beste Grüße euer Stefan.