Alle Jahre wieder - Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis

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Schippen ist natürlich Chefsache. Apropos…
Als Hauseigentümer bist du dafür verantwortlich, dein Privat­grund­stück und angrenzende öffentliche Gehwege zuverlässig und je nach Witterung mehrmals täglich von Schnee und Eis zu befreien.
Die Schneeräum- und Streupflicht gilt üblicherweise werktags von 7 bis 20 Uhr, an Wochenend- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr.
Verletzt sich ein Fußgänger, weil dein Anwesen oder angrenzende öffentliche Gehwege nicht sicher passierbar sind, haftest du als Eigentümer. Für Schadens­ersatz­forderungen kommt deine private Haft­pflicht­ver­sicherung auf, wenn es deine selbstbewohnte Immobilie betrifft.
Übrigens:
Wer sich nicht an die Schneeräum- und Streupflicht hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro – und für Bußgelder kommt die Versicherung nicht auf.
In diesem Sinne, ab an die Schaufel. Passt schön auf euch auf. Beste Grüße euer Stefan.
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