Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz – Alles neu durch SanInsFoG und StaRUG? (Teil 2)

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Dieses Video ist die zweite Hälfte eines Vortrags, den Prof. Dr. Georg Bitter bei einer Studio-Veranstaltung der PLUTA-Akademie am 28.1.2021 in Stuttgart gehalten hat. Darin analysiert er die Änderungen im Bereich der Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz durch das am 1.1.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) mit dem darin enthaltenen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG).

Diese zweite Hälfte des Vortrags befasst sich u.a. mit folgenden Themen:
1. Verbot von Zahlungen nach Insolvenzreife nach dem neuen § 15b InsO:
- Rechtsfolge des § 15b IV InsO: Erweiterung der BGH-Rechtsprechung zum Aktiventausch
- Personeller Anwendungsbereich des § 15b InsO (Gesellschaftsformen; Haftung des Aufsichtsrats)
- Deckung des Anspruchs aus § 15b InsO durch eine D&O-Versicherung
2. Haftung im präventiven Restrukturierungsrahmen (§§ 42, 43 StaRUG)
3. Haftung in der (vorläufigen) Eigenverwaltung (§ 276a II, III InsO)
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