Private Equity für Familienunternehmen: Joint Venture, Minderheitsbeteiligung, Mezzanine-Kapital

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Neben klassischen Leveraged Buy-out-M&A-Beteiligungsmodellen investieren moderne Private Equity Fonds zunehmend auch in Gestalt von Minderheitsbeteiligungen, Co-Investments, Mezzanine-Kapital und M&A Joint Ventures in die Wachstumsstrategie gestandener Familienunternehmer und Familienunternehmen bzw. Mittelständler (häufig auch als Wachstumsfinanzierung, engl. Growth Equity, bezeichnet).

Was in Anbetracht des über Jahrzehnte erworbenen weltweiten Prestiges des deutschen Mittelstandes in Bereichen wie der Automatisierungstechnik auf den ersten Blick nicht wirklich überraschend daherkommt, erweist sich im Detail schnell als eine der komplexesten Verhandlungssituationen überhaupt: Bei der Zusammenarbeit von mittelständischen Unternehmen und Private Equity Investoren prallen für gewöhnlich grundverschiedene Führungsphilosophien aufeinander, die im Zuge der Verhandlungen von Term Sheet und Beteiligungsvertrag möglichst präzise adressiert werden müssen.

Für zusätzliche Komplexität sorgt zudem die häufig gegebene Beteiligung weiterer Finanzierungsakteure, beispielsweise von Banken (Senior Lenders) und Debt Fonds bzw. Mezzanine Fonds (Junior Lenders) im Zuge einer sog. strukturierten Akquisitionsfinanzierung (Structured Financing / Acquisition Financing) sowie die Einrichtung von Beiratsgremien einschließlich der Beteiligung von Fremdgeschäftsführern am Unternehmens- und Exit-Erfolg nach Maßgabe eines Managementbeteiligungsprogramms (ESOP / VSOP).

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return, worauf es bei der Verhandlung von Private Equity Deals im Mittelstand außerhalb klassischer Buy-out-Transaktionen ankommt und wo insbesondere die Fallstricke bei Anbahnung und Durchführung derartiger Beteiligungstransaktionen liegen können.

Weiterführende Inhalte:

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Vermögen Schützen als Unternehmer, Manager & Investor:

Persönlicher Gesprächstermin mit RA Arhelger:

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Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.

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Rechtsanwalt Fabian Arhelger
c/o Acorfin | Kanzlei für Unternehmen, Finanzierung & Vermögen
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