6 Km/h Schlepper - Was ist erlaubt? Was nicht?

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#MMolterVideo #6kmh #Traktor
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Комментарии
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Ich gurke mit meinem Aufsitzmäher immer durch das Dorf, aber hier interessiert das niemanden :)

TorgeSchmidt-DGFTV
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Mein Nachbar müsste altersbedingt das Autofahren einstellen und den Führerschein abgeben. Nun hat er sich seinen Deutz D4005 bei der örtlichen Raiffeisenwerkstatt auf 6km/h drosseln lassen. Der TÜV hat es abgenommen und eingetragen. Der Traktor hat auf jeder Motorhsubenseite ein 6km/h Schild und hinten links eines. Weiter auf der linken Haubenseite Name u Anschrift des Halters. Haftpflichtversichert ist er ebenfalls. Nur die Führerscheinpflicht und die Zulassung sowie weitere TÜV Prüfungen fallen nun weg. Der Halter ist verpflichtet das Fahrzeug in einem verkehrstauglichen Zustand zu halten.

stefanfriedrich
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§50 FZV
Fahrzeuge, die nach § 18 Absatz 2 der in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassungspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht unterworfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstmals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei, war für diese Fahrzeuge auch keine Betriebserlaubnis erforderlich, bedürfen sie keiner Genehmigung nach § 2 Nummer 4 bis 6.

rene-sonoftheking
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Das ist die einzige Ausnahmegenehmigung die ich in der Straßenverkehrsordnung gefunden habe zu diesem Thema. Andere Ausnahmen zum führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr gibt es wohl nicht. Hier ein Auszug "" Gegen das Führen von Rindvieh in Viehtriebrahmen hinter Schleppern bestehen keine grundsätzliche Bedenken. In der Ausnahmegenehmigung ist die zulässige Geschwindigkeit auf wesentlich weniger als 5 km/h festzusetzen. Die Zahl der zu führenden Tiere ist festzulegen.

duodenumful
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Ich fahr mit meinen rasentraktor immer brennholz ist das erlaubt ? Er hat Beleuchtung bremslichter funktionierende Bremsen und Blinker hab ich alles nachgerüstet darf ich das ?

simonherde
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Ganz aktuelle Meldung:

Ein Bekannter von mir hat einen Holder B12 gekauft der nicht gedrosselt bzw. gesperrt ist.
Er hat jetzt beim TÜV angefragt wegen der Reduzierung auf 6km/h. Dies sei möglich, aber nur wenn es von einem KFZ- Meister persönlich erledigt wird oder zumindest in einer "Meisterwerkstatt" unter Aufsicht. Wie man das genau definiert und auslegt und kontrolliert wurde nicht genannt. Ziel ist es dann mit einem selbstgebauten, ehemaligen Einachser Anhänger der ohne Zulassung, ohne TÜV, ohne Blinker ausgestattet ist auf öffentlicher Straße zu fahren bzw. fahren zu dürfen. Der Holder selbst hat aktuell TÜV mit allem drum und dran mit Warnblinker, aber kein Fernlicht. Die Versicherung des Holder und des Gespannes läuft dann wohl über die Haftpflicht, bzw. Teil- oder Vollkaskoversicherung des auf den Holder Besitzer zugelassenen PKW. Der 6 km/h Schlepper meines Vaters mit original Betriebserlaubnis über 6km/h läuft auch über eine PKW- Versicherung. Allerdings ist der fast nie auf öffentlicher Strasse unterwegs und dient nur dem Zweck eines historisch belegbaren Umbau auf 6km/h für Ausstellungszwecke.

Jetzt muss erst mal der Anlasser beim Holder repariert werden. Wenn es dann an die Sperrung auf 6km/h geht gucke ich mir das mal näher an und berichte wieder. Gerne mache ich dann mal ein kleines Video von dem Gespann.

Mir persönlich wäre das zu heikel so auf der Bundesstrasse zu fahren. Die niedrige Geschwindigkeit wird von heranfahrenden Fahrzeugen oft unterschätzt mit meiner Meinung nach erheblicher Auffahrgefahr.

derwildewesten
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Moin Mark, Video is ja nu schon n bisschen länger her, aber ich hätte da auch ein Paar Fragen wie zB. muss denn der Anhänger den ich mit einem Trecker höchsten 25 Km/h ziehe, Tüv haben ? Meiner ist mit der runden 25Km/h Plakette ausgestattet, mit Blinker, Rücklicht, Bremslicht und oben in den Ecken mit Positionsleuchten versehen . Der Trecker ist versichert und hat Tüv und 2 Nummernschilder mit Plakette und vorne mit Wappen und der Hänger das FOLGEKENNZEICHEN dieser Zugmaschine . Reicht das so aus ? Gruß aus Münster .
( also das ist mein Plan, ich bin noch nicht unterwegs ;-)

berndthiel
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Bei uns in der Schweiz ist es so, dass Landwirtschaftliche Fahrzeuge und auch Baumaschinen im Verkehr erlaubt sind. Allerdings nur mit einem speziellen Werkskennzeichen ( bei uns blau) Diese Kennzeichen sind von der Versicherung und der Steuerbelastung different zu einem normalen PKW-Kennzeichen. Und bei den Tempolimits ist es von dem Fahrzeug abhängig. Es gibt Traktoren, die sind auf 80 Km/h eingelöst. Und auch Rasenmäher gibt es bei uns mit bis zu 30-40 Km/h. Das Kennzeichen muss bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Aber wie es jetzt in DE aussieht, weiss ich nicht. In der Schweiz zumindest gab diese 6 Km/h Plakette noch nie.

TheDfgxxx
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Hallo, mein Plan ist es einen ganz kleinen universellen mit LJ80 Allradtechnik und Deutz MAH711 zu bauen, der mit 6 KM/H zum Standortwechsel auch auf der Straße fahren darf .
Und ja, das scheint einfach so zu gehen ! Ich habe heute mit einem anerkannten Spezialisten beim TÜV Hannover gesprochen der mir das bestätigt hat . Man muß diesen Eigenbau nicht einmal abnehmen lassen, er muß nur in ein paar Punkten der 6KM/H Regelung entsprechen .
Wenn man ihn auf öffentlichen Straßen benutzen will darf er natürlich wirklich nicht schneller als 6KM/H fahren können, er muß zwei Bremsen haben die unabhängig von einander sind, Licht vorne und hinten und DREI ! 6KM/H Schilder (Vorne /HInten und Links sichtbar ! ) . Das war es schon. Keine Zulassung, keine Papiere, nichts! Auf Nachfrage, wie ich der Polizei den 6KM/H Nachweis erbringe wurde gesagt das es schon einen glaubhaften Eindruck machen muß, sie könnten es einschätzen und testen, aber man kann auch freiwillig ein Gutachten beim TÜV über die Geschwindigkeit machen was etwa 60 E kosten würde .
Also noch einmal : Keine Papiere, keine Zulassung, im Prinzip ist nur die Verkehrssicherheit wie bei einem Fahrrad einzuhalten und DREI Schilder . Ich wollte es selber kaum glauben und habe mehrfach nachgefragt aber es ist tatsächlich so .
Auf Nachfrage wo den die ganzen Probleme her kommen erklärte er es einfach so: Viele bauernschlaue Spezialisten haben deutlich schnellere Fahrzeuge mit der 6KM/H betrieben und sind dann richtiger Weise aufgefallen, daher scheint die kontroverse Debatte über die Legalität zu kommen .
Schöne Grüße an alle Selbstbauer ;)

elbertainstein
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Ich besitze einen Traktor Bj. 1955 der im Jahr 1965 offiziell auf 6km/h gedrosselt wurde. In dem Original Brief wurde eingetragen das der 5 Gang gesperrt sowie ein Anschlag am Gas angebracht wurde. Das Fahrzeug galt ab da als Selbstfahrende Arbeitsmaschine und durfte am Strassenverkehr teilnehmen. Er wurde damals gedrosselt da in der Familie nicht jeder einen Führerschein hatte. Und genau das selbe wurde bei uns im Dorf bei vielen Traktoren gemacht. Meinen habe ich allerdings vor 2 Jahren wieder regulär zugelassen den mal ehrlich mit 6 km/h schläft einem ja das Gesicht ein. Jetzt fährt er wieder 20 und hat eine normale Zulassung. Aber die Brief mit der eingetragenen Drossel habe ich noch.

Zur Info, bei uns gibt es noch neuere Fahrzeuge mit 6km/h die zum Transport von Booten genutzt werden, da die Trailer oft keine zulassung und nur 6km/h gezogen werden dürfen, darf auch das Zugfahrzeug nicht schneller als 6km/h fahren können. Aber wie das genau ausschaut weiss ich nicht.

svenmotz
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Can I drive a tractor on the road that can go no faster than jogging pace? ... "NOT ALLOWED! Unless you make TUV, insurance, taxes etc etc.".
Welcome to Germany, pointless rules on everything.

DaveWatts_ejectamenta
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Genau. Selbstfahrende Arbeitsmaschine ist das Stichwort.
Frag mal deine Versicherung. Die müssen ja im Schadensfall auch bezahlen. Ich selbst habe einen Einachser Trecker mit Anhänger, der als selbstfahrende Arbeitsmaschine über eine meiner Versicherungen mitversichert ist. Daraus schließe ich, dass ich wirklich damit fahren darf.
Sonst eben wirklich die Polizei fragen.

Skynetzx
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Habe ein Gutbrod Terra Einachser-Gespann von 1975 mit T5A-Getriebe, wurde von der DEKRA im September 2010 abgenommen für 6 km/h eine Betriebserlaubnis organisierte der "Freudliche" vom Kraftfahrbundesamt. Fahrzeug läuft sogar bauartbedingt des Getriebes langsamer, circa 5km/h. Habe Beleuchtung einen Scheinwerfer vorne, zwei Schlussleuchten, Begrenzungsleuchten vorne am Hänger weis-rot, sowie zwei dreieckige Katzenaugen an der Heckseite und rundherum 6 km/h Schilder, Blinker waren nicht notwendig, da bei dieser Geschwindigkeit Handzeichen ausreichen. Fahrzeug hatt eine Haftpflichtversicherung bei der AXA

w.s.
Автор

Wie sieht es aus mit Autos die nur 6kmh fahren brauch man dafür ein Führerschein?

Gny-hitb
Автор

Das ist ein sehr interessantes Thema.
Die Lösung für Rasentraktoren besteht wohl darin, erst gar kein 6km/h Schild anzubringen, weil diese größtenteils schneller als 6km/h fahren können. Es sind Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die leider ohne ABE ausgeliefert werden. Da sehe ich keine große Gefahr. Einfach fahren. Versicherung läuft über die Private Haftpflicht. So sieht es wohl auch bei den Einachsern aus, die mit Anhänger ebenfalls ohne jegliches Versicherungskennzeichen, geschweige denn mit 6km/h Schildern oder Blinkanlage unterwegs sind. Auch ich habe mich lange mit dieser Thematik beschäftigt. Grund dafür ist der Besitz eines 6km/h Traktors, den mein Vater sein eigen nennt. Er verfügt über eine original Betriebserlaubnis aus dem Jahr 1983. Baujahr des Traktors ist 1955, war aber vermutlich nie regulär zugelassen. Originalgeschwindigkeit lag bei rund 20km/h. 1983 erfolgte dann die Sperrung der Gänge, so das nur noch max. 6km/h erreicht werden können bei höchster Motordrehzahl. Diese nachträgliche Sperrung war damals noch erlaubt. Bedingung war natürlich die Ausstellung einer Betriebserlaubnis. Diese heutzutage sehr seltene originale Betriebserlaubnis hat bis heute Gültigkeit! Meine Versicherung bestätigte mir schriftlich, dass das zulassungsfreie Fahrzeug über die KFZ- Haftpflichtversicherung meines Privatfahrzeuges mitversichert ist. Es ist definitiv kein Versicherungskennzeichen notwendig! Das steht so auch in der Betriebserlaubnis: "Kennzeichen -ohne-." Betriebserlaubnis und Versicherungsbestätigung müssen bei einer Fahrt mit dem zulassungsfreien 6km/h Fahrzeug mitgeführt werden. Aber: Es ist wichtig das man das zulassungsfreie 6km/h Fahrzeug richtig beschildert. Ich habe lange danach gesucht und folgendes gefunden und so an dem Traktor meines Vaters angebracht: Ein 6km/h Schild an der rechten Fahrzeugseite, ein 6km/h Schild hinten rechts, von der Kennzeichenleuchte bei Nachtfahrt beleuchtet, außerdem ein Schild mit den wesentlichen Daten des Halters/Besitzers an der linken Fahrzeugseite, also Name und Anschrift sowie Telefonnummer. Wir haben beide einen gültigen Füherschein alte Klasse 2 und 3 und der Traktor ist neben der Optik auch technisch generalüberholt und auf dem aktuellen Stand, sogar mit Warnblinkanlage. Das einzige Problem das wir noch haben ist, dass in der original 6km/h Betriebserlaubnis als Halter der Vorbesitzer des 6km/h Traktors eingetragen ist. Die einzige Frage die jetzt noch bleibt ist, ob wir mit dem Traktor so auf öffentlichen Strassen fahren dürfen oder ob irgendwie auf legale Art und Weise der Name meines Vaters da eingetragen werden muss? Problem ist bekannt: Ruft man die Zulassungsstelle an und fragt weis man schon mehr als das Gegenüber am Telefon. Und wer viel fragt bekommt auch viele Antworten. Die Polizei und das Ordnungsamt wissen nicht darüber Bescheid, weil selbst ein Anruf beim zuständigen Regierungspräsidium nur ein Fragezeichen in den Raum warf und auf die zuständige Zulassungsstelle verwies. Aber da schließt sich bekanntlich der Kreis der Ahnungslosigkeit. Man wird es wohl darauf ankommen lassen müssen. Im schlimmsten Fall droht ein Ordnungsgeld von 50 Euro. Kommt auch immer etwas auf das Bundesland an. Sollte zwar überall gleich streng geregelt sein (oder auch nicht) aber dem ist leider nicht so.
Wie ist das eigentlich z.B. bei einer Mofa mit Betriebserlaubnis. Da ist doch auch nicht zwangsläufig der Name des aktuellen Besitzers/Halters eingetragen, oder?

derwildewesten
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Hallo, du könntest dich bei einer Versicherung erfragen, denn ich dachte das es da diese Möglichkeit gab, jedenfalls mit anderweitigen Verbindlichkeiten. Dieses Fahrzeug wäre dann wohl versichert und da 6 km/h ausgewiesen werden muss und die Versicherungspapiere natürlich zu diesem Fahrzeug, muss aber Verkehrssicher sein ( Beleuchtung, Blinker ec.) Im Prinzip ähnlich wie bei Baumaschinen

martinlahn
Автор

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1.
einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
1a.
Elektrokleinstfahrzeuge nach § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung,
1b.
zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) oder nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,
2.
motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),
3.
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Absatz 2 Satz 2 verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 kann die Fahrerlaubnis auch durch eine andere Bescheinigung als den Führerschein nachgewiesen werden, soweit dies ausdrücklich bestimmt oder zugelassen ist. Absatz 2 Satz 2 gilt für eine Bescheinigung im Sinne des Satzes 1 entsprechend.

maxrichter
Автор

seit 2003 darf man keine traktoren mehr drosseln auf 6 kmh alles was davor gedrosselt wurde darf noch so fahren muss nur von fahrtauglich sein (Licht und bremsen sollten gehen)

Peter_schacht
Автор

Aber Hauptsache die E-Roller haben überall freie Fahrt bis 25km/h!!! 🤦🏼‍♂️

herrhansmeier
Автор

Seit 20 Jahren hat mich noch keiner kontrolliert

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