Entgelt aktuell: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung ab 2022

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Für Entgeltumwandlungen, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden, ist ab dem 1. Januar 2022 ein Arbeitgeberzuschuss von 15% zu leisten, sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.

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