36C3 ChaosWest: Risky Business?! – Rechte und Pflichten von IT-SicherheitsforscherInnen

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In einem Gespräch über die Hackertool-Paragraphen des Strafgesetzbuches in LNP 296 sagte Frank zu Linus: „Damals haben wir juristisch noch ein bisschen was dazugelernt, nämlich dass die Begründung bzw. Erläuterung des Gesetzes in der deutschen Jurisprudenz mit herangezogen wird.“ Diese Kenntnis reicht für das Lesen von Gesetzen und Gerichtsurteilen aus. Für die IT-Sicherheitsforschung und die Analyse beispielsweise leicht auffindbarer Login-Daten bedarf es aber umfangreicherer Kenntnisse. Fragt man dazu einen Juristen, ist die Antwort oft komplex und führt zum "buffer overflow" und einer "brain resource exhaustion" des Fragenden.

Oliver Vettermann

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