Sandpisten - Gemeinden müssen erstmalige Erschließung nachweisen!

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Viele ältere Anliegerstraßen ("Sandpisten") in Brandenburg sind in einem Zustand, der kaum noch erkennen lässt, dass diese Straßen in der Vergangenheit schon einmal hergerichtet waren.

Im Landtag haben wir nun beantragt, die Kommunen per Rundschreiben hinzuweisen, diese Rechtslage zu berücksichtigen. Das dürfte einem großen Teil der Betroffenen schon mal helfen, während wir weitere Maßnahmen starten.
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