Hilfe zur Erziehung in der Sozialen Arbeit - einfach erklärt | §27-36 SGB VIII

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Hilfe zur Erziehung in der Sozialen Arbeit - einfach erklärt | §27-36 SGB VIII

Die Hilfen zur Erziehung sind im SGB VIII in den §§ 27 - 36 geregelt. Doch was sind eigentlich Hilfen zur Erziehung und warum sollten wir in der Sozialen Arbeit über Hilfe zur Erziehung bescheid wissen? Es ist wichtig zu verstehen, dass das Jugendamt nicht einfach willkürlich handeln darf und kann. Es gibt gesetzliche Regelungen an die es sich halten muss. Außerdem ist eine Hilfe zur Erziehung nichts, wozu das Jugendamt einen verdonnern kann. Dafür muss ein Antrag (i.d.R. von den Eltern) gestellt werden, damit diese überhaupt bewilligt werden können. Das heißt, Hilfe zur Erziehung fliegt einem nicht einfach so zu. Obwohl die Hilfe zur Erziehung dem Kindeswohl dienen soll, haben diese keinen Anspruch auf die Hilfe, sondern die Eltern...

In diesem Video klären wir also die Fragen:
Was sind Hilfen zur Erziehung und wer hat wie einen Anspruch?
Was genau steckt hinter den Hilfen zur Erziehung?
Was sind Hilfeplangespräche und wie kommt das Jugendamt zu einer Entscheidung?
Warum sind Hilfen zur Erziehung relevant für die Soziale Arbeit? (Wird im gesamten Video geklärt)

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Комментарии
Автор

Vielen Dank für das informative Video. Du hast sehr deutlich und verständlich alle wichtigen Details erwähnt :)

ghxsthunter
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Vielen Dank 🫡 morgen geht’s zur Klausur 😁 das hat nochmals eine gute Übersicht gebracht.

johannes
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Danke für das Video. Kannst du etwas zu der Funktion, den Aufgaben etc. der neu eingeführten Verfahrenslotsen bei den Jugendämtern erklären?

TikiBerg
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Ohne Hintergrund Musik wäre es perfekt.
Viel informativ.
Danke

neslihansimsek