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Grundschuld 1 – Erst- und Zweiterwerb der Grundschuld | Immobiliarsachenrecht | Folge 10
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Wie versprochen kommen wir nun zur Grundschuld – die ist praktisch sehr viel relevanter, vor allem für Verbraucherinnen und Verbraucher. Fast jedes Immobiliendarlehen wird nicht mit einer Hypothek, sondern mit einer Grundschuld besichert. Die ist verkehrsfähiger und unterscheidet sich noch in einigen anderen Punkten von der Hypothek – ABER wie versprochen ist sie dank der gewählten Regelungssystematik der Hypothek sehr ähnlich. Es war also nichts vergebens. Auf geht's!
▶ Inhaltsverzeichnis
1:57 Charakter und Funktionsweise der Grundschuld
4:57 Ersterwerb der Grundschuld
10:11 Zweiterwerb
13:31 Erwerb vom Nichtberechtigten
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Ruben Rehr ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Steuerrecht an der Bucerius Law School (Prof. Dr. Weitemeyer). Er hat Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School (LL.B, 2014) sowie an den Universitäten Cambridge (Trinity College, Visiting Student, 2012) und Oxford (Lady Margaret Hall, M.Jur., 2018) studiert.
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Diese Videoreihe begleitet die Vorlesung Sachen- und Kreditsicherungsrecht 2, die Teil des Grundstudiums an der Bucerius Law School ist und im 4. Trimester unterrichtet wird. Ruben Rehr bedankt sich bei Prof. Dr. Birgit Weitemeyer und Dipl. Finw. (FH) Tim Maciejewski, LL.B., für zahlreiche wertvolle Anmerkungen sowie bei Sven Störmann, LL.B., und Jannik Matern für die technische Umsetzung. Die Produktion wurde unterstützt von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius und dem Bucerius Alumni e.V., denen ebenso herzlicher Dank gilt.
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▶ Alle bisherigen Videos
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✓ Dieses Video wird unter der Lizenz CC BY-ND 4.0 veröffentlicht. Bitte nennen Sie bei Nachnutzung Ruben Rehr, Bucerius Law School als Autor.
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