Grundschuld 1 – Erst- und Zweiterwerb der Grundschuld | Immobiliarsachenrecht | Folge 10

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Wie versprochen kommen wir nun zur Grundschuld – die ist praktisch sehr viel relevanter, vor allem für Verbraucherinnen und Verbraucher. Fast jedes Immobiliendarlehen wird nicht mit einer Hypothek, sondern mit einer Grundschuld besichert. Die ist verkehrsfähiger und unterscheidet sich noch in einigen anderen Punkten von der Hypothek – ABER wie versprochen ist sie dank der gewählten Regelungssystematik der Hypothek sehr ähnlich. Es war also nichts vergebens. Auf geht's!

▶ Inhaltsverzeichnis
1:57 Charakter und Funktionsweise der Grundschuld
4:57 Ersterwerb der Grundschuld
10:11 Zweiterwerb
13:31 Erwerb vom Nichtberechtigten

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Ruben Rehr ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Steuerrecht an der Bucerius Law School (Prof. Dr. Weitemeyer). Er hat Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School (LL.B, 2014) sowie an den Universitäten Cambridge (Trinity College, Visiting Student, 2012) und Oxford (Lady Margaret Hall, M.Jur., 2018) studiert.

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Diese Videoreihe begleitet die Vorlesung Sachen- und Kreditsicherungsrecht 2, die Teil des Grundstudiums an der Bucerius Law School ist und im 4. Trimester unterrichtet wird. Ruben Rehr bedankt sich bei Prof. Dr. Birgit Weitemeyer und Dipl. Finw. (FH) Tim Maciejewski, LL.B., für zahlreiche wertvolle Anmerkungen sowie bei Sven Störmann, LL.B., und Jannik Matern für die technische Umsetzung. Die Produktion wurde unterstützt von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius und dem Bucerius Alumni e.V., denen ebenso herzlicher Dank gilt.

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▶ Alle bisherigen Videos

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✓ Dieses Video wird unter der Lizenz CC BY-ND 4.0 veröffentlicht. Bitte nennen Sie bei Nachnutzung Ruben Rehr, Bucerius Law School als Autor.
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Комментарии
Автор

"ja habe ich gute nachrichten für sie der gutgläubige erwerb ist möglich" ja tip top beste nachricht meines lebens

maise
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Den leicht ironischen trockenen Vortrag finde ich hervorragend. Bitte nichts an der Vortragsweise ändern.
Ein Like für die neue Frisur!

MissThaliaFiala
Автор

Großes Lob an den Referenten! Bitte mehr solcher Videos.

miakusic
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Hi BLS! Ganz kurz ein Moment der konstruktiven Kritik:



1. Ich finde es absolut super, dass ihr so hochqualitativ komplexe Rechtsmaterien verständlich darstellt - ein wahres Wunder für eine Examensvorbereitung in der Coronazeit - ohne Bibliothekszugang.


2. Zur Vortragsweise:

Mir ist bewusst, dass über die Vortragsweise wahrscheinlich der Vortragende selbst entscheiden darf, aber in diesem Video musste ich mir Passagen teilweise mehrfach anhören, da ich mich auf Grund der "aufgesetzten" Art des Vortrages bedeutend schwerer auf die Inhalte konzentrieren konnte. Vielleicht wäre in Zukunft ein freier Vortrag anstrebbar, denn die Natur des Sprechens klingt fast automatisiert und ist zwar stringent und logisch, aber dafür teilweise zu aufdringlich um sich als Zuhörer wirklich auf das Wesentliche des Videos (die Inhalte) konzentrieren zu können.


3. Zum Video
Das Orange könnte wegen des Farbverlaufes im Hintergrund teilweise schlecht gelsesen werden.
Darüberhinaus fand ich zwar den Effekt mit den "Grundschuldstickern" visuell gut, aber sie haben die Übersichtlichkeit der Schemata (und damit auch die einfachere Anknüpfung an das Gesetz) meines Erachtens eher beeinträchtigt und das sowieso zunächst eher unübersichtliche Zusammenspiel zwischen Hypothek und Grundschuld nicht gerade visuell einfacher bzw. verständlicher dargestellt.



Im übrigen super Arbeit!
LG

LukyQuad
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Darf ich die Folge 11 anschauen, obwohl ich nicht in die Vorlesung kommen werde ?
;)

pleindespoir
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Sehr gutes Video aber nun folgende Frage: Vielleicht könntest Du über das Thema "Grunddienstbarkeit und Schranken bei Vermietung" mal ein Video machen ? Zunehmend aufgrund von Wohnungsnotstand wird das bei FB zum Gesprächsthema, da sich Vermieter dann immer drauf berufen und die Rechte der Mieter einschränken wollen ....
Beispiel:
2 Eigentümer haben eine Grunddienstbarkeit vereinbart. A+B teilen sich ein Grundstück.
Eigentümer A ist Vermieter und Eigentümer B ein Supermarkt. B nutzt den Weg von A.
A hat aber Mieter. Den Mietern hat A v o r Mietvertrag/Mietbeginn die erheblichen Nachteile der Grunddienstbarkeit ivm Duldungspflicht n i c h t erläutert.
Der Mieter ist aber Besitzer einer Wohnung durch Mietvertrag.
Frage:
Hat A gegen eine vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen, da die Folgen der Grunddienstbarkeit für die Willensbildung des Mieters von erheblicher Bedeutung gewesen wäre ?
Welche Pflichten haben Eigentümer bei Grunddienstbarkeit ivm Vermietung an Privatpersonen einzuhalten ? Stichwort:"Eigentum verpflichtet" Schutzpflicht / Verfassung ?
Danke für Info und thumps up !!!

thomschonfelder