Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG): Dividenden, Zinsen, Aktiengewinne | Einkommensteuer 5/8

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In diesem Video stehen die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Vordergrund. Auch sie gehören zu den Überschusseinkünften. Dabei kann man zwischen laufenden und einmaligen Einnahmen unterscheiden, wobei die einmaligen Einnahmen als Gewinn berechnet werden. Dann gehen wir auf die Pauschalbesteuerung ein und weisen auf die abgeltende Wirkung hin. Außerdem besprechen wir auch das Teileinkünfteverfahren und die Regelungen zur Verlustverrechnung.

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0:00 Einleitung & Intro
1:07 Einkünfte aus Kapitalvermögen
3:35 Verschiedene Einkunftsarten
5:32 Einmalige Einkünfte
7:08 Besondere Regelungen
12:52 Verluste aus Kapitalvermögen
14:14 Fazit & Kontakt

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln

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Комментарии
Автор

Super Videos! Im zweiten juristischen Examen Jura wird in Bayern Steuerrecht geprüft und diese Reihe rettet vermutlich ganz viele Referendare!

pambolos
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Kommen auch noch Außerordentliche Einkünfte dran? Diesen hatte ich in der Berufsschule z.B. nicht, da die Verkürzerklasse den im 2. Lehrjahr hatte und ich den, mit meiner regulären Klasse, im 2. Lehrjahr nicht dran genommen haben.

dotic
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ich möchte PDF-Daten per E-Mail bekommen. Danke

user.nataliia.Vasylivna.S
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Lustiger Weise ist das Teileinkünfteverfahren bei KiSt-Pflichtigen wieder minimal besser als die Abgeltungssteuer, da der steuerminderne Effekt der KiSt bei Tariflichen Einkünften größer als im Abgeltungssteuer Regime ist.

eragonshurtugal