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Test Reisekrankenversicherungen: So wenig kostet Top-Reiseschutz (Stiftung Warentest)

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Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, brauchen Sie eine Auslandskrankenversicherung, sobald Sie die Landesgrenzen verlassen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine notwendige Behandlung, sofern Sie unterwegs krank werden, und – wenn nötig – auch für den Rücktransport. Bei ernsten Erkrankungen oder Verletzungen können enorme Summen zusammenkommen. Allein der Rücktransport aus Übersee kann Kosten von mehr als 100 000 Euro verursachen.
Auslandsreisekrankenversicherung auch sinnvoll für Europa
Auch bei Reisen innerhalb Europas ist der Schutz sinnvoll. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar eigentlich für ambulante und stationäre Behandlungen in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Oft rechnen Ärzte im Ausland aber privat ab, die nächstgelegene Klinik ist eine Privatklinik, oder es gibt einen hohen Eigenanteil. Die Kasse übernimmt dann nur einen Teil oder gar nichts. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen. In Ländern ohne Sozialabkommen zahlt die Krankenkasse ohnehin nicht, einen Krankenrücktransport übernimmt sie nie.
Auch wenn Sie privat versichert sind, kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Nicht jeder private Krankenversicherer zahlt für einen Rücktransport. Außerdem können Sie sich, wenn Sie im Urlaub krank werden, so einen möglichen Anspruch auf Beitragsrückerstattung am Jahresende erhalten.
Krank im Urlaub: Was im Notfall zu tun ist
Für den Notfall ist es ratsam, alle Informationen zur Auslandskrankenversicherung beisammen zu haben. Reisende schreiben sich am besten vor dem Urlaub einen Zettel mit der Notfall-Rufnummer des Versicherers und der Versicherungsnummer und stecken ihn in ihr Handgepäck. Damit wissen sie sofort, wie sie ihren Versicherer erreichen.
Darauf sollten Versicherte achten, um Probleme bei der Schadenregulierung zu vermeiden: An die Notfall-Rufnummer sollten sich Urlauber immer wenden, wenn aufwendige und kostspielige Behandlungen, etwa ein Krankenhausaufenthalt oder ein Rücktransport notwendig werden – und zwar möglichst vor Inanspruchnahme der Leistung. Häufig haben die Versicherer Kooperationspartner im Ausland, die vermitteln. Besser nicht darauf vertrauen, dass die Klinik im Ausland den Kontakt zum Versicherer herstellt, sondern selbst aktiv werden oder Verwandte oder Mitreisende bitten.