Test Reisekrankenversicherungen: So wenig kostet Top-Reiseschutz (Stiftung Warentest)

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Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, brauchen Sie eine Auslands­kranken­versicherung, sobald Sie die Landes­grenzen verlassen. Die Versicherung über­nimmt die Kosten für eine notwendige Behand­lung, sofern Sie unterwegs krank werden, und – wenn nötig – auch für den Rück­trans­port. Bei ernsten Erkrankungen oder Verletzungen können enorme Summen zusammen­kommen. Allein der Rück­trans­port aus Übersee kann Kosten von mehr als 100 000 Euro verursachen.

Auslands­reisekranken­versicherung auch sinn­voll für Europa
Auch bei Reisen inner­halb Europas ist der Schutz sinn­voll. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar eigentlich für ambulante und stationäre Behand­lungen in Ländern mit Sozial­versicherungs­abkommen. Oft rechnen Ärzte im Ausland aber privat ab, die nächst­gelegene Klinik ist eine Privatklinik, oder es gibt einen hohen Eigen­anteil. Die Kasse über­nimmt dann nur einen Teil oder gar nichts. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen. In Ländern ohne Sozial­abkommen zahlt die Krankenkasse ohnehin nicht, einen Krankenrück­trans­port über­nimmt sie nie.

Auch wenn Sie privat versichert sind, kann eine Auslands­kranken­versicherung sinn­voll sein. Nicht jeder private Kranken­versicherer zahlt für einen Rück­trans­port. Außerdem können Sie sich, wenn Sie im Urlaub krank werden, so einen möglichen Anspruch auf Beitrags­rück­erstattung am Jahres­ende erhalten.

Krank im Urlaub: Was im Notfall zu tun ist
Für den Notfall ist es ratsam, alle Informationen zur Auslands­kranken­versicherung beisammen zu haben. Reisende schreiben sich am besten vor dem Urlaub einen Zettel mit der Notfall-Rufnummer des Versicherers und der Versicherungs­nummer und stecken ihn in ihr Hand­gepäck. Damit wissen sie sofort, wie sie ihren Versicherer erreichen.

Darauf sollten Versicherte achten, um Probleme bei der Schaden­regulierung zu vermeiden: An die Notfall-Rufnummer sollten sich Urlauber immer wenden, wenn aufwendige und kost­spielige Behand­lungen, etwa ein Kranken­haus­auf­enthalt oder ein Rück­trans­port notwendig werden – und zwar möglichst vor Inan­spruch­nahme der Leistung. Häufig haben die Versicherer Koope­rations­partner im Ausland, die vermitteln. Besser nicht darauf vertrauen, dass die Klinik im Ausland den Kontakt zum Versicherer herstellt, sondern selbst aktiv werden oder Verwandte oder Mitreisende bitten.
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